Achtung Steuerzahler: Täuschend echter Brief ist gefährlicher Betrug
Schon beim Wort "Steuern" bekommen viele Menschen Schnappatmung. Ist dann auch noch von "Ordnungsgeld" und "unterlassener Offenlegung" die Rede, dürfte der Stresspegel bei den meisten am Anschlag sein.
Flattert also ein Schreiben mit all diesen Schreckenswörtern in den Briefkasten, will man einfach nur bezahlen und die Sache hinter sich bringen. Hauptsache, nicht im Knast landen.
Doch Vorsicht: Nicht jeder vermeintlich offizielle Brief ist tatsächlich echt. Denn wie im Mailpostfach ist man auch im Briefkasten vor Phishingfallen nicht gefeit.
Auf einen besonders gefährlichen Fall hat nun eine Steuerberaterin in einem viel beachteten Linkedin-Post hingewiesen.
Brief vom "Steueramt" ist gefährlicher Betrugsversuch
Unter dem Absender "Bundeszentralamt für Steuern" wird darin ein Ordnungsgeld "wegen unterlassener Offenlegung des Jahresabschlusses 2023" gefordert. 296,50 Euro soll der Adressat zahlen, und zwar dalli.
Auf die Masche aufmerksam gemacht hat die Steuerberaterin Elisa Lutz. Sie, die auch Geschäftsführerin von awicontax ist – einem Unternehmen, das für mittelständische Firmen Buchhaltungs- und Steuerprozesse optimiert – schreibt, einer ihrer Mandanten habe kürzlich ein solches Schreiben erhalten und es zunächst für echt gehalten.
"Kein Wunder, auf den ersten Blick sah alles echt aus – Logo, Amtsadresse, Paragrafen, Zahlungsaufforderung", schreibt sie weiter. Doch der Brief sei eine Fälschung, das werde bei genauerem Hinsehen deutlich.
Die Steuerexpertin führt drei Anzeichen dafür auf, und zwar Fehler bei der Zuständigkeit, bei der Bankverbindung und bei der Form.
"Das Bundeszentralamt für Steuern ist in diesem Fall gar nicht zuständig, das wäre das Bundesamt für Justiz", erklärt sie zunächst. Dann die Bankverbindung: "Das angegebene Konto führt nach Irland und deutsche Behörden nutzen niemals ausländische Bankverbindungen", schreibt die Steuerberaterin.
Zudem würde das Anschreiben entscheidende Formfehler aufweisen. "Echte Bescheide enthalten Behördensiegel und eine Rechtsbehelfsbelehrung", erinnert sie.
Ihr Appell lautet darum: "Bitte liebe Unternehmer und Unternehmerinnen: Prüft jedes amtliche Schreiben, bevor es bezahlt wird." Im Zweifel solle man bei der Behörde über die offizielle Behördenseite oder direkt bei eurer Steuerberatung nachfragen. Lutzs Fazit:
Amt für Steuern ist bereits alarmiert
Der Betrug grassiert schon eine ganze Weile. Bereits Anfang Mai hat das Bundeszentralamt für Steuern, Bürger:innen vor dieser Gefahr gewarnt.
"Es werden vermehrt betrügerische E-Mails oder Briefe versendet, die darauf abzielen, an persönliche Daten, Zugangsinformationen oder Geldzahlungen zu gelangen", schreibt die Behörde auf ihrer Website.
