Verbraucher:innen haben die Wahl zwischen einer ganzen Bandbreite an Supermärkten und Discounter. Dabei gibt es nicht nur die großen Händler wie Rewe, Netto, Kaufland, Aldi oder Lidl. Auch kleinere Märkte wie Globus oder Tegut buhlen um Kundschaft. Globus und Tegut gehören mit einigen weiteren Unternehmen zu einer Allianz, der Retail Trade Group (RTG). Die will die Wettbewerbsfähigkeit ihrer Mitglieder sicherstellen.
Und die RTG geht jetzt härter gegen Waren-Hersteller vor, wenn diese ihren Lieferpflichten nicht nachkommen. Das hat auch mit der Konkurrenz durch die großen Händler zu tun.
Die Retail Trade Group verlangt von den Herstellern bessere Einhaltung der Lieferpflichten bei den eingekauften Waren. Verletzen diese ihre Pflicht zur Lieferung, will die RTG nun stärker dagegen vorgehen. Sie setzt verstärkt Vertragsstrafen durch. Landen die Produkte in zu geringem Umfang oder zu spät bei den Händlern, sollen die Hersteller also künftig zahlen, berichtet die "Lebensmittel Zeitung (LZ)". Die Kooperation habe das Vorgehen bestätigt.
Begründet wird es laut Bericht im Wesentlichen mit der Sorge vor Nachteilen gegenüber den Konkurrenten im Wettbewerb. Bei den RTG-Mitgliedern handelt es sich vielfach um mittelständische Händler – das Bündnis besteht aus Rossmann, Globus, Metro, Klaas + Kock, Bünting, Bartels-Langness, Tegut, Netto Nord und Kaes.
Die große Konkurrenz – zum Beispiel Aldi, Lidl, Kaufland oder Rewe – ahndet es konsequent, wenn Hersteller ihre Lieferpflichten nicht einhalten. Bei der RTG befürchtet man, dass Hersteller diese bei der Lieferung bevorzugen, um deren hohen Vertragsstrafen zu entgehen.
Nach Informationen der "LZ" soll dieses Jahr immer wieder festgestellt worden sein, dass die Wettbewerber gut mit Waren versorgt waren. Gleichzeitig hätten RTG-Mitglieder mit ausbleibenden Lieferungen zu kämpfen gehabt.
Nun ist offenbar auch die Nachsichtigkeit bei den Händlern der RTG vorbei. Dass die RTG-Mitglieder jetzt konsequenter die Verletzung von Lieferpflichten ahnden, kommt nicht gut an. Hersteller beklagen, man wolle damit nur zusätzliche Erträge sichern.
Einen Vorwurf, den die RTG abstreitet. "Vorrangig wollen wir mit zuverlässig gelieferter Ware Geld verdienen und nicht mit Vertragsstrafen durch Fehlmengen", erklärt Michael Kutz, Geschäftsführer der Handelskooperation. Schon vor zwei Jahren sind die allgemeinen Vertragsbedingungen hinsichtlich mehrstufiger Vertragsstrafen laut Bericht angepasst worden.