
Studierende in Deutschland sollen bald eine Sofortzahlung von 200 Euro beantragen können, auf die sie schon monatelang warten. Bild: dpa / Julian Stratenschulte
Job & Uni
16.02.2023, 12:4617.02.2023, 15:14
Monatelang mussten Studierende und Azubis auf die versprochene Energiepreispauschale von 200 Euro warten. Jetzt soll sie in "diesem Winter" ausgezahlt werden, hat die Regierung Anfang Februar erklärt. Inzwischen ist auch bekannt, wie die Beantragung laufen soll, nämlich über ein Online-Portal.
Doch darüber regen sich eine Menge Menschen auf. Worum geht es bei dem Streit um die Energiepreispauschale? Im Folgenden findest du Antworten auf alle wichtigen Fragen zu dem Thema.
Energiepreispauschale – was ist das?
Studierende und Fachschüler:innen in Deutschland sollen eine Einmalzahlung von 200 Euro erhalten, um die in Folge des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine gestiegenen Energiekosten zu mildern. Antragsberechtigt sind bundesweit rund 3,5 Millionen Menschen. Die Ampel-Koalition hatte diese Sonderzahlung bereits im September vereinbart.

Russlands Krieg gegen die Ukraine hat Öl und Gas zeitweise enorm viel teurer gemacht. Bild: dpa / Sebastian Gollnow
Wer ist antragsberechtigt?
Jeder, der zum 1. Dezember 2022 an einer Hochschule in Deutschland immatrikuliert gewesen und in Deutschland wohnhaft ist. Auch Empfänger:innen von Bafög haben Anspruch auf die 200 Euro, selbst wenn sie erwerbstätig sind und bereits die 300-Euro-Energiepreispauschale im September erhalten haben.
Neben Studierenden können auch die etwa 450.000 Fachschüler:innen sowie Berufsfachschüler:innen in Deutschland das Geld bekommen. Vorausgesetzt, sie absolvierten zum Stichtag einen mindestens zweijährigen berufsqualifizierenden Abschluss und waren an einer Ausbildungsstätte in Deutschland angemeldet.
Wie soll die Beantragung ablaufen?
Die Bundesregierung hat die Website einmalzahlung200.de eingerichtet, auf der Berechtigte ab dem 15. März ihre Anträge einreichen können. Dafür brauchen sie ein Bund-ID-Konto, welches sich mithilfe der Onlinefunktion des Personalausweises oder einem Elster-Steuerzertifikat einrichten lässt. Im kommenden Winter – also zum Ende des Jahres 2023 – soll das Geld dann ausgezahlt werden.
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Warum wird das Verfahren kritisiert?
Ein zentraler Kritikpunkt ist, dass die Beantragung ausschließlich online möglich ist. Einige Netzaktivist:innen kritisierten, dass die Studierenden gedrängt würden, für die Beantragung ein sogenanntes Bund-ID-Konto anzulegen, obwohl die Datenschutzgrundverordnung vorschreibt, dass es auch einen analogen Weg geben muss.
Auch die vermeintlich umständliche Beantragung wird von Expert:innen kritisch gesehen. "Wir müssen aufpassen, dass sich junge Menschen nicht ungerecht behandelt fühlen. Anders als bei Rentnern und Berufstätigen, wurde hier mit dem Online-Antrag eine zusätzliche Hürde geschaffen", sagte die Grünen-Digitalpolitikerin Misbah Khan der Deutschen Presse-Agentur.
Warum hat das so lange gedauert?
Die Jungen Liberalen sprachen am Mittwoch von "Verantwortungsgerangel und Zuständigkeitsstreitigkeiten" zwischen Bund und Ländern im Bildungswesen. "Junge Menschen in diesem Land haben mehr verdient als solch ein unwürdiges Schauspiel", sagte die Vorsitzende Franziska Brandmann dem Redaktionsnetzwerk Deutschland.
Grünen-Digitalpolitikerin Misbah Khan pochte angesichts der Verzögerungen bei der Energiepreispauschale auf die dringend notwendige Fortschritte bei der Digitalisierung der Verwaltung.

Digital-Expertin Misbah Khan drängt auf eine schnellere Digitalisierung der Verwaltung. Bild: dpa / Harald Tittel
Dass die Studierenden bis heute noch nicht die Möglichkeit hätten, die 200-Euro-Energiepauschale zu beantragen, sei "sehr unglücklich", sagte Khan. Die Digitalisierung der Verwaltung biete große Chancen, schnelle Einmalzahlungen und einfache Antragsverfahren gehörten ebenfalls dazu. Allerdings brauche es hierzu das größtmögliche Vertrauen in digitale Prozesse.
(nik/mit Material von dpa)
"Findest du mich schön, auch wenn ich Down-Syndrom habe?". Zeilen solcher Couleur packen junge Frauen gerade unter ihre Tanzvideos. Das Problem daran: Sie haben gar kein Down-Syndrom, auch wenn es auf den ersten Blick danach aussieht.
Videos und Bilder von knapp bekleideten Frauen im Internet gehören wohl zum digitalen Alltag. Und auch Trends auf Tiktok und Instagram sind fester Bestandteil der Selbstinszenierung vieler junger Menschen, die irgendwelche Tänze nachmachen, Outfits nachkaufen, Witze nachstellen. Solange das selbstbestimmt passiert und nicht auf Kosten anderer geht, ist daran ja auch nichts auszusetzen.