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Wohnung in Hannover: So dreist geht Vermieter gegen homosexuelles Pärchen vor

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Liebe für alle? Das scheint leider noch immer nicht bei allen Menschen angekommen zu seinBild: iStock / Getty Images Plus nito100
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Hannover: So dreist diskriminiert Vermieter schwules Pärchen

29.11.2019, 15:0629.11.2019, 15:06
Jana Schütt
Jana Schütt
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Wir leben im Jahr 2019 und ja, man könnte denken, es hätte sich mittlerweile herumgesprochen, dass alle Menschen gleich und fair zu behandeln sind. Doch ein aktueller Vorfall aus Hannover belehrt uns leider eines Besseren.

Aber von vorn: Wie die "Hannoversche Allgemeine Zeitung" (HAZ) berichtet, ist ein homosexuelles Pärchen vor Gericht gezogen, weil es sich von seinem Vermieter diskriminiert gefühlt hat. Nachdem sich die beiden als einzige Mieter geweigert hatten, geplanten Modernisierungsmaßnahmen der Wohnungsgenossenschaft Gartenheim zuzustimmen, zog diese scheinbar Konsequenzen. Kurzerhand wurden die beiden ehemals weißen Fenster der Wohnung des schwulen Pärchens ausgetauscht: gegen rosafarbene.

Vorstand weist Vorwurf zurück: Die Fenster seien "erdbeerfarben"

Während die einen hier Diskriminierung und Homophobie wittern, gibt sich die Wohnungsgenossenschaft unschuldig. Vorstand Günter Haese nennt den Vorfall laut "HAZ" einen "grotesken Vorgang" und weist alle Vorwürfe zurück. Er betont, dass die Fenster "erdbeerfarben" seien und man sie nur ausgetauscht hätte, da sie nicht mehr zum modernisierten Rest des Hauses passten.

Zudem habe man erst während des Gerichtsverfahrens mitbekommen, dass die beiden Männer ein homosexuelles Pärchen seien. Ob das wirklich stimmt, bleibt unklar. Laut Informationen der "HAZ" soll es aber sicher sein, dass das Paar bei seinem Einzug im Jahr 2008 keinen gemeinsamen Mietvertrag abschließen durfte: Einer von ihnen musste sich als Untermieter eintragen und einen Mietzuschlag zahlen.

So hat das Gericht entschieden

Vor Gericht konnte die "erdbeerfarbene" Begründung nicht überzeugen: das Paar hatte Erfolg mit der Klage. 1000 Euro wurde den beiden auf Basis eines Vergleichs zugesprochen, berichtet die "HAZ". Das Gericht betonte dabei ausdrücklich, dass die Zahlung eine Entschädigung für die empfundene Diskriminierung sei.

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