Gutscheine sind ein Ärgernis. Bei einer Waren-Rückgabe nervt es tierisch, wenn statt des gezahlten Geldbetrags lediglich ein Wisch abfällt, der dich an einen Laden bindet. Wirklich praktisch ist das nicht, vor allem, wenn es nichts im Ausgleich zu holen gibt.
Jetzt ist das schon ärgerlich genug. Die Deutsche Bahn setzt da aber noch einen drauf. Und das geht so weit, dass sich derzeit doch recht viele darüber empören. Grund zum Anstoß ist das Geldrückgabesystem der Ticketautomaten.
Das existiert nämlich nicht, also nicht im eigentlichen Sinne. Zumindest bei einigen Automaten. Eine Kundin hat sich laut "TZ" am Sollner Bahnhof in Bayern ein Ticket gekauft und mit einem 20-Euro-Schein bezahlt. 2,20 Euro sollte es zurückgeben. Stattdessen bekam sie aber einen Zettel, auf dem "Überzahlungsgutschein" stand. Den könne sie an allen DB Verkaufsstellen einlösen. Problem: In ihrem Umkreis gab es davon nur drei.
Ein Gang zum Kundencenter endete für sie mit Frust. Dort hieß es, man sei nicht zuständig. Die Kundin wollte aber erst gehen, wenn sie das Geld bekomme.
"Mir wurde vorgeschlagen, ich solle eine Fahrkarte lösen und zum Münchener Hauptbahnhof fahren oder eine Viertelstunde zu Fuß gehen, dort könne ich den Gutschein einlösen – unfassbar!" Offenbar ließ der Kundenservice die 68-jährige Frau vom Sicherheitsdienst hinausgeleiten.
Eine 81-Jährige machte eine ähnliche Erfahrung am Ticketautomaten. Sie habe mit einem 50-Euro-Schein gezahlt und neben des Fahrscheins einen Gutschein bekommen.
Auch wenn sie es heute mit Humor nimmt, geht sie laut "TZ" von einer Abzock-Masche der Bahn aus. Den Gutschein konnte sie nach einem Hin und Her dann bei einem Kundencenter gegen Bargeld tauschen.
Sie beschwerte sich dennoch und bekam daraufhin einen Gutschein zum Rückgeld. Warum die Deutsche Bahn bei ihren Ticketautomaten den Umweg via Gutschein geht, hängt offenbar mit der Technik zusammen.
Auf Anfrage der "TZ" schreibt die Bahn, dass der Automat aus technischen Gründen kein Rückgeld geben könne. "In solchen Fällen geben die Automaten einen entsprechenden Beleg aus, mit dem man das Rückgeld in allen DB-Reisezentren auszahlen lassen kann.“