Du kommst nach Hause und merkst sofort: Es ist kühler als sonst. Eigenartig, denn eigentlich sollte die Heizung laufen. Die bleibt aber kalt. Hat dein:e Vermieter:in die Heizung abgestellt oder es gibt ein anderes Problem?
Klar ist: Frieren ist keine Option. Was du tun kannst, wenn die Heizung plötzlich ausbleibt und was deine Rechte als Mieter:in sind, erklärt dir watson.
Grundsätzlich ist das rechtlich nicht so einfach möglich. Es gibt jedoch einige Ausnahmen und Regelungen, die zu beachten sind:
Die Heizung darf nicht ohne triftigen Grund gedrosselt werden, und es muss sichergestellt sein, dass die Wohnung zu jeder Zeit ausreichend beheizt wird.
In der Regel wird erwartet, dass in den Wintermonaten eine Temperatur von mindestens 20 Grad Celsius in den Wohnräumen erreicht wird. Wird die Heizung absichtlich gedrosselt, sodass diese Mindesttemperatur nicht eingehalten wird, stellt dies einen Mangel dar, und du hast das Recht, eine Mietminderung zu verlangen und gegebenenfalls rechtliche Schritte einzuleiten.
Der Vermieter oder die Vermieterin muss die Heizung einschalten, wenn die Außentemperaturen beginnen, die Raumtemperatur auf unter 16 Grad sinken zu lassen, was in der Regel zu Beginn der kühleren Jahreszeiten der Fall ist.
Ziel ist es, eine Mindesttemperatur von etwa 20 Grad Celsius in den Wohnräumen zu gewährleisten. In den Übergangszeiten wie Frühjahr oder Herbst muss die Heizung ebenfalls eingeschaltet werden, wenn die Temperaturen in der Wohnung unangemessen niedrig werden. Bleibt die Heizung aus und die Wohnung wird unzureichend beheizt, stellt dies einen Mangel dar, der zu einer Mietminderung führen kann.
Vermieter:innen müssen in der Regel über geplante Reparaturen an der Heizung informieren, besonders wenn diese die Heizversorgung beeinträchtigen könnten. Eine rechtzeitige Ankündigung ist erforderlich, es sei denn, es handelt sich um einen Notfall.
In dringenden Fällen dürfen Vermieter:innen sofort mit Reparaturen beginnen, müssen jedoch sicherstellen, dass diese innerhalb einer angemessenen Frist abgeschlossen werden – in der Regel innerhalb von zwei bis drei Tagen. Sollte die Heizung für längere Zeit ausfallen, sind Vermieter:innen verpflichtet, eine alternative Lösung anzubieten oder auf mögliche Mietminderungen hinzuweisen.
Bei einem Heizungsausfall variiert die Höhe der Mietminderung je nach Dauer und Schwere des Mangels. Wenn die Heizung während der Heizperiode vollständig ausfällt, kann die Mietminderung zwischen 20 und 50 Prozent der Monatsmiete liegen. Bei einem teilweisen Ausfall oder unzureichender Beheizung kann die Mietminderung zwischen 10 und 30 Prozent betragen.
In Übergangszeiten, wie Frühling und Herbst, ist die Mietminderung oft geringer, da die Heizung dort nicht zwingend erforderlich ist. Die genaue Höhe hängt vom Einzelfall ab, wobei längere Ausfälle eine höhere Mietminderung rechtfertigen können.
Mieter:innen müssen einen Heizungsausfall während der Heizperiode grundsätzlich nur für eine kurze Zeit dulden, in der Regel ein bis zwei Tage. In dieser Zeit sind Vermieter:innen verpflichtet, den Mangel schnellstmöglich zu beheben. Sollte die Reparatur länger dauern, muss entweder eine vorübergehende Heizlösung angeboten oder Mieter:innen auf eine Mietminderung hingewiesen werden.
In Übergangszeiten ist eine schnelle Reparatur zwar ebenfalls wünschenswert, jedoch nicht unbedingt erforderlich, da die Heizung nicht zwingend notwendig ist. Dennoch müssen Vermieter:innen sicherstellen, dass die Wohnung nicht zu kalt wird, und schnell handeln, wenn der Mangel die Wohnqualität beeinträchtigt.
Als Mieter:in solltest du den Heizungsausfall sofort schriftlich dem oder der Vermieter:in melden und eine angemessene Frist, meist ein bis zwei Tage, setzen, um das Problem zu beheben. Falls der Mangel länger dauert, kannst du eine Mietminderung geltend machen.
Falls Vermieter:innen keine schnelle Lösung bieten, kannst du eine alternative Heizquelle anfordern. Wenn Vermieter:innen weiterhin nicht reagieren, können rechtliche Schritte oder die Unterstützung eines Mietervereins erforderlich sein. Achte darauf, alle Schritte gut zu dokumentieren.
Falls bei dir die Heizung ausfallen sollte, kontaktiere am besten direkt deine:n Vermieter:in. Meist lässt sich ein nerviger Rechtsstreit um Mietminderung und Co. easy vermeiden, da das ganze doch schnell ein technischer Defekt sein kann.