Wo kein Kläger, da kein Richter: Solange man bei einer Straftat nicht erwischt wird, muss man in der Regel auch nichts bezahlen. Wie sieht es bei Sex in der Öffentlichkeit aus? Zählt es als Öffentlichkeit, wenn keine potenziellen Zuschauer:innen da sind? Und wie teuer wird es, wenn dann doch jemand kommt? (Doppeldeutigkeit beabsichtigt)
Wie viel du im Ernstfall blechen musst und wo Geschlechtsverkehr in der Öffentlichkeit völlig legal ist, erfährst du bei watson.
Grundsätzlich ist Sex in der Öffentlichkeit nicht erlaubt. Im Strafgesetzbuch (StGB) ist es folgendermaßen geregelt: "Wer öffentlich sexuelle Handlungen vornimmt und dadurch absichtlich oder wissentlich ein Ärgernis erregt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft".
Wenn dich also die Lust mal in der Innenstadt, U-Bahn oder Einkaufszentrum überrascht, solltest du lieber erst nach Hause oder zumindest zum nächsten Hotelzimmer fahren – das kann sonst richtig teuer werden oder sogar mit einer Freiheitsstrafe enden!
Welche Strafe genau erteilt wird, hängt davon ab, ob der Verkehr als Strafe oder Ordnungswidrigkeit eingestuft wird.
"Sexuelle Handlungen in der Öffentlichkeit können entweder zu einer Strafbarkeit nach dem Strafgesetzbuch nach §183a führen oder sie werden als Ordnungswidrigkeit behandelt und mit einem Bußgeld bestraft", heißt es auf der Website der Rechtsanwaltskanzlei Sascha Gramm.
Wer Glück hat, und ohne Freiheitsstrafe davonkommt, muss teilweise bis zu 1000 Euro Strafe zahlen.
Laut der Strafrechtskanzlei Steffen Dietrich sind dafür auch die Schwere der Schuld und die jeweiligen Vorstrafen relevant.
Außerdem können zusätzliche Straftaten auch ins Geld gehen – beispielsweise dann, wenn ihr dabei ein Privatgrundstück betretet.
Damit du hierfür bestraft werden kannst, muss bei dir und deiner:m Partner:in das Wissen und die Absicht vorliegen, dass ihr ein öffentliches Ärgernis eingeht.
Die Strafrechtskanzlei Steffen Dietrich erklärt es so: "Wenn man zum Beispiel Sex in einem abgelegenen, sichtgeschützten Wald hat, damit niemand zusieht, hat man in der Regel keinen Vorsatz hinsichtlich der Öffentlichkeit der Handlung. Man wollte ja gerade nicht, dass jemand die sexuelle Handlung wahrnimmt."
Hinzu kommt, dass sich für die Erregung öffentlichen Ärgernisses mindestens eine Person gestört fühlen muss. Sollte die Person also einfach unbehelligt weitergehen oder dabei Freude empfinden, macht ihr euch noch nicht strafbar. Trotzdem solltet ihr in diesem Fall lieber eine Pause einlegen. Und wenn wirklich niemand da ist, kann euch auch niemand anzeigen – praktisch!
Solange du dabei nicht erwischt wirst, kann dir erstmal niemand schaden. Falls dir das zu heikel ist, gibt es aber auch Orte, an denen Sex in der Öffentlichkeit völlig legal ist:
Diese Möglichkeit bietet zum Beispiel der Vondelpark in Amsterdam. Hier ist Sex im Freien offiziell erlaubt, solange er nach Einbruch der Dunkelheit stattfindet. Außerdem sollen dabei Spielplätze gemieden und hinterher der Müll eingesammelt werden.
Wer experimentieren möchte, ohne dafür extra das Land zu verlassen, kann in Deutschland beispielsweise auch bestimmte Veranstaltungen aufsuchen oder privat selbst organisieren.
Swingerclubs bieten die Möglichkeit, mit Publikum aktiv zu werden – ganz ohne Strafe. Noch etwas heißer wird es im wörtlichen Sinne in speziellen Saunaclubs.
Wichtig ist, dass du beachtest, dass all diese Regeln für Deutschland gelten! In anderen Ländern sind die Gesetzte etwas strenger und sexuelle Handlungen in der Öffentlichkeit können wesentlich härter bestraft werden.