
Keinen Durchblick, wann das Kindergeld auf dem Konto landet? Wir helfen weiter.Bild: Getty Images / Miljan Živković
Ratgeber
Rund um das Thema Kindergeld gibt es einige, wichtige Fakten, wenn es um die Auszahlung oder die Höhe des Betrages geht. Watson hat den Überblick.
16.04.2025, 14:2416.04.2025, 14:24
Kindergeld erleichtert Familien die finanzielle Absicherung und wird, je nach Land, unterschiedlich angeboten. Manche Länder zahlen direkt aus, andere geben Steuererleichterungen – und manche machen beides. Fakt ist auf jeden Fall: In Deutschland ist das Kindergeld nicht vom Einkommen der Eltern abhängig.
Was das genau bedeutet und welche wichtigen Infos rund um das Kindergeld wichtig sind, erklärt watson.
Was ist das Kindergeld?
Das Kindergeld hat zwei wichtige Funktionen: Es ist eine staatliche Sozialleistung, die Eltern finanziell unterstützen und das Zusammenleben mit Kindern fördern soll – besonders für Familien mit geringem oder keinem Einkommen. Zugleich dient es dazu, das Existenzminimum des Kindes steuerfrei zu unterstützten.
In Deutschland erhalten alle Eltern Kindergeld, alternativ berücksichtigt das Finanzamt bei der Steuer den Kinderfreibetrag, wenn dieser für die Familie günstiger ist.
Wann lohnt sich Kinderfreibetrag statt Kindergeld?
Der Kinderfreibetrag lohnt sich ab einem familiären Einkommen von 80.000 Euro pro Jahr. Kinderfreibeträge können die Einkommensteuer verringern. Laut dem Berliner Serviceportal prüft das Finanzamt, wenn eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben wird, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag günstiger ist. Der Freibetrag ist nur bei höherem Einkommen günstiger. Ansonsten bleibt es beim Kindergeld.
Wer bekommt Kindergeld?
Kindergeld bekommen deutsche Staatsangehörige, die mit ihren Kindern in Deutschland leben. Hierzu zählen auch Adoptiveltern oder unter bestimmten Bedingungen auch Großeltern, Stiefeltern oder Pflegeeltern.
Wenn die Eltern im Ausland leben, besteht unter Umständen ebenfalls ein Anspruch auf Kindergeld. Für Eltern mit ausländischer Staatsangehörigkeit, die in Deutschland leben, gelten eine Reihe von Sonderregelungen. Wer zum Beispiel arbeitet und unbeschränkt steuerpflichtig ist, hat auch Anspruch auf Kindergeld.
Für Kinder welchen Alters gibt es Kindergeld?
Das Kindergeld wird für alle Kinder unter 18 Jahren gezahlt. Für Kinder über 18 und unter 25 Jahren gibt es unter bestimmten Bedingungen ebenfalls Kindergeld, wenn zum Beispiel noch eine Ausbildung oder ein Studium besteht.
Ab dem 25. Lebensjahr ist keine Auszahlung des Kindergeldes mehr möglich, auch wenn das Kind noch studieren sollte. Eine weitere Zahlung gibt es dann nur, wenn das Kind eine Behinderung hat und deshalb nicht für sich selbst sorgen kann.
Was ist der Kinderzuschlag?
Reicht das Einkommen nicht aus, um die gesamte Familie zu versorgen, können Eltern zusätzlich zum Kindergeld den Kinderzuschlag beantragen. Dieser muss separat bei der Familienkasse gestellt werden. Der Kinderzuschlag wird für jedes Kind einzeln berechnet. Möglich sind höchstens 297 Euro pro Kind.
Der Kinderzuschlag wird für jeweils sechs Monate bewilligt. Nach Ablauf dieses Zeitraums ist ein neuer Antrag erforderlich. Ein Anspruch besteht, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Ob der Kinderzuschlag gezahlt wird, hängt vom Einkommen und dem relevanten Vermögen der Eltern und des Kindes ab.
Wichtig: Wer Kinderzuschlag erhält, ist verpflichtet, der Familienkasse alle Änderungen in den persönlichen oder familiären Verhältnissen mitzuteilen.
Kann ich mein Kindergeld bis zum 27. Lebensjahr verlängern?
Bis 2007 wurde das Kindergeld bis zum 27. Lebensjahr ausbezahlt. Danach wurde es heruntergesetzt und unter bestimmten Bedingungen kann eine Auszahlung bis zum 25. Lebensjahr stattfinden.
Der Anspruch auf Kindergeld endet besonders früh, wenn ein Kind als arbeitssuchend gemeldet ist – unabhängig davon, ob diese Meldung in Deutschland oder einem EU-Mitgliedstaat erfolgt. In solchen Fällen wird das Kindergeld nur bis zum 21. Geburtstag gezahlt.
Wie viel Kindergeld gibt es 2025?
Seit dem 1. Januar 2023 richtet sich die Höhe des Kindergeldes nicht mehr nach der Anzahl der Kinder. Zum 1. Januar 2025 wurde das Kindergeld um 5 Euro angehoben und beträgt nun einheitlich 255 Euro pro Kind. Die Höhe des Kindergeldes ist unabhängig von Einkommen und Vermögen der Eltern.
Wie beantrage ich Kindergeld?
Der Antrag auf Kindergeld ist unkompliziert: Er muss nur einmal nach der Geburt des Kindes gestellt werden. Danach erfolgt die Auszahlung automatisch bis zum 18. Lebensjahr.
Erst dann ist ein neuer Antrag nötig, wenn das Kind weiterhin kindergeldberechtigt ist, wie zum Beispiel während des Studiums. Da weder Einkommen noch Vermögen Einfluss auf den Anspruch haben, ist das Formular recht einfach auszufüllen. Aber Kindergeld wird maximal sechs Monate rückwirkend gezahlt. Deshalb sollte der Antrag frühzeitig gestellt werden – am besten innerhalb des ersten halben Jahres nach der Geburt.
Wo beantrage ich das Kindergeld?
Zuständig für das Kindergeld sind die Familienkassen. Sie befinden sich meist in den Räumlichkeiten der Agentur für Arbeit, früher bekannt als Arbeitsamt.
Das Kindergeld kann auch mit einem Formular online beantragt werden.
Wann wird das Kindergeld ausgezahlt?
Kindergeld und Kinderzuschlag werden gemeinsam ausgezahlt. Wann genau, hängt von der letzten Ziffer der Kindergeldnummer ab.
Ein Beispiel der Bundesagentur für Arbeit: Bei der Kindergeldnummer xxxFKxxxxx9 ist die Endziffer eine 9. Diese Ziffer bestimmt, an welchen Tagen die Leistungen der Familienkasse überwiesen werden.
Die Auszahlungstermine für das Kindergeld sind hier zu finden.
Wo finde ich meine Kindergeldnummer?
Laut Bundesagentur für Arbeit ist die Kindergeldnummer in jedem Schreiben der Familienkasse zu finden. Sie steht stets oben rechts, in der Nähe der Kontaktdaten der zuständigen Stelle. Diese Nummer ist wichtig, wenn Eltern die Familienkasse kontaktieren, da sie hilft, Anfragen richtig zuzuordnen.
Ratsam ist es, alle wichtigen Dokumente zum Thema Kindergeld zu Hause aufzubewahren. Sollte es Fragen geben, lässt sich so die Kindergeldnummer schnell herausfinden.
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