Die Vorfreude auf den Strand ist schon spürbar und kurz vor dem Boarding ins Flugzeug grätscht dann doch noch mal die harte Realität dazwischen: Das Handgepäck ist zu groß, jetzt sind Extra-Gebühren fällig.
Komisch, eigentlich entspricht der Koffer doch genau den Vorgaben – oder doch nicht? Gibt es hier die Chance, das Geld zurückzuholen? Watson hat mit einer Expertin gesprochen.
Die IATA (International Air Transport Association) hat eine Empfehlung für die Standardmaße von Gepäckstücken festgelegt. Diese Angaben sind für die Fluggesellschaften allerdings nicht rechtlich bindend. "Europäische Standardgrößen, an die sich alle Fluggesellschaften halten müssen, gibt es nicht", erklärt Feyza Türkön, Flugrechtsexpertin bei Flightright.
Wer also mit Handgepäck reist, informiert sich am besten vor dem Packen, welche Maße von der jeweiligen Fluggesellschaft vorgegeben werden. Dementsprechend sind auch Gepäckstücke, die damit werben, den Richtlinien zu entsprechen, keine Garantie.
Wer in die Situation kommt, in der die Gebühr gezahlt werden muss, bleibt am besten ruhig. "Die Fluggesellschaften sitzen hier einfach am längeren Hebel", sagt Türkön.
Am Flughafen solle man laut der Expertin dringend vermeiden, Diskussionen ausarten zu lassen oder sogar laut zu werden. Reisende, die sich an Board nicht benehmen, können für erheblichen Schaden sorgen, sobald das Flugzeug in der Luft ist.
Um das von Vornherein zu vermeiden, entscheiden Flugbegleiter:innen beim Boarding, welche Personen als potenzielle Gefahr eingestuft werden. Um nicht in dieses Raster zu fallen, ist es wichtig, in der Situation Ruhe zu bewahren und die Gebühren erstmal zu bezahlen.
Es kann auch passieren, dass Flugbegleiter:innen entscheiden, dass man nicht mitfliegen darf. Dann findet der Urlaub entweder gar nicht statt oder dauert plötzlich länger, als geplant – je nachdem, an welchem Flughafen sich das Szenario abspielt.
Hierbei handelt es sich laut Türkön aber noch nicht um den schlimmstmöglichen Fall: "Als letztes Mittel können Fluggesellschaften Passagiere auch auf die Blacklist setzen, was dazu führt, dass Passagiere nicht mehr mit diesen Airlines fliegen können."
Wer also die Flugbegleiter:innen so stark verärgert oder an Board für eine Gefährdung der Flugsicherheit sorgt, darf in Zukunft nicht mehr mit dieser Fluggesellschaft verreisen. Vor allem bei großen Airlines, die weltweit Ziele ansteuern, kann das zukünftig zu erheblichen Einschränkungen in der Reiseplanung führen.
Um eine Chance zu haben, die Extra-Gebühr im Zweifelsfall zurückzubekommen, empfiehlt die Expertin, eine Rechnung zu verlangen. Darin soll auch vermerkt sein, auf welches Gepäckstück sich die Kosten beziehen. Nur so könne man im Nachhinein überprüfen oder gegebenenfalls nachweisen, dass das Gepäckstück den Anforderungen der Fluggesellschaft entspricht.
Diese Rechnung kann man dann nach der Reise, zusammen mit den Nachweisen, bei der Fluggesellschaft einreichen und erstmal das Beste hoffen. Eine Garantie, dass die Gebühr rückerstattet wird, gibt es allerdings nicht.
Wer keine Antwort oder eine Absage erhält, kann sich also im Anschluss nur Hilfe von Rechtsanwält:innen holen. Diese Rechte können nicht auf Basis der Fluggastrechteverordnung festgemacht werden, sondern sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) festgeschrieben.
Ob das die Mühe wert ist, um die Gebühren in Höhe von rund 70 Euro zurückzubekommen, muss jede:r für sich selbst entscheiden. Um die Nerven zu bewahren und keinen Platz auf der Blacklist zu riskieren, sollte man sich um die Rückerstattung nach der Reise kümmern. Vor Ort sind Diskussionen in der Regel zwecklos und können schlimme Konsequenzen nach sich ziehen.