Kaffeefans dürften sich bei Aldi dieser Tage verwundert die Augen gerieben haben: In der vergangenen Woche hat der Discounter die Preise für nahezu alle Eigenmarken-Kaffees erhöht. Noch fällt die Teuerung moderat aus, doch laut Expert:innen könnte das nur der Anfang gewesen sein.
Denn der Schritt von Aldi ist die neueste Entwicklung in einem Rechtsstreit, der zuletzt einige Schlagzeilen machte. Der Kaffeeröster Tchibo hatte in Düsseldorf vor Gericht eine Unterlassungsklage eingereicht, um die Billigpreise zu stoppen, zu denen Aldi Süd die hauseigene Kaffeemarke Barissimo vor Weihnachten angeboten hatte.
Das Gericht sollte klären, ob der Discounter die selbst produzierte Ware unterhalb der eigenen Kosten verkauft und damit gegen das Gesetz verstößt. Barissimo gab es vor Weihnachten noch für 2,69 Euro im Sonderangebot. Das ist jetzt vorerst Geschichte.
In der Regel gingen die Preise diverser Kaffeesorten um 20 Cent nach oben. Eine 500-Gramm-Packung Barissimo Mild kostet somit 4,99 Euro. Für diese Sorte war es schon die zweite Preiserhöhung innerhalb eines Jahres, im April 2024 ist der Kaffee schon einmal um 50 Cent teurer geworden.
Das Portal "Lebensmittel-Zeitung" (LZ) bezieht sich auf Branchenkenner, denen zufolge auf die jüngste Preiserhöhung bei Aldi noch weitere folgen könnten. Demnach zögerte Aldi zunächst offenbar noch, die Preisschwelle von 5 Euro zu überschreiten. Dabei sind andernorts für eine Packung Markenkaffee schon Preise von bis zu 8 Euro aufgerufen worden.
Während der Kaffeeabsatz in Deutschland seit 2023 schrumpft, ist der Preis für Rohkaffee innerhalb des vergangenen Jahres nämlich um mehr als 70 Prozent gestiegen.
Bei der Klage von Tchibo gegen Aldi Süd soll in der kommenden Woche eine Entscheidung fallen. Das Gericht tendiert laut LZ zu einer Abweisung der Klage, die Kammer soll jedoch von einem "Störgefühl" gesprochen haben.
Auch Lidl und Kaufland dürften gespannt auf das Urteil warten. Denn die Aldi-Konkurrenten arbeiten ebenfalls mit einer eigenen Rösterei und wären von einer möglichen Neuregelung im Umgang mit dem sogenannten "Einstandspreis" betroffen.
Jener Einstandspreis markiert die Grenze, unter der Waren nicht verkauft werden dürfen. So sollen mittelständische Unternehmen vor solchen mit großer Marktmacht zu schützen.
Kartell-Expert:innen bezweifeln aber, dass die Klage von Tchibo Erfolg haben wird. "Wenn ein Händler selbst Hersteller des Produkts ist, gibt es keinen 'Einstandspreis', da dieser per Definition eine Vereinbarung mit einem Lieferanten verlangt", sagte Fachmann Harald Kahlenberg gegenüber LZ.