Leben
Urlaub & Freizeit

Bayern: Kiff-Verbote für Wiesn und Englischen Garten beschlossen

Biergarten am Chinesischen Turm, Rekordtemperaturen bis 27 Grad, Wochenende, München, April 2024 Deutschland, München, April 2024 Biergarten am Chinesischen Turm, Sommerwetter im Frühling, Rekordtempe ...
Aus Bayerns Biergärten wird auch in Zukunft kein Cannabis-Geruch strömen. Bild: imago images / Wolfgang Maria Weber
Urlaub & Freizeit

Ob Wiesn oder Englischer Garten: Bayern erlässt weitreichende Kiff-Verbote

16.04.2024, 17:18
Mehr «Leben»

Brachte man Deutschland im Ausland bisher vor allem mit Bier und Lederhosen in Verbindung, begeistert aktuell vor allem das neue Cannabis-Gesetz die junge Generation aus anderen europäischen Nationen. Für viele scheint Berlin plötzlich zum neuen Amsterdam zu werden, vor allem in Grenzregionen befürchten auch Politiker:innen einen entsprechenden Cannabis-Tourismus.

Ein Bundesland, das insgesamt lieber am traditionellen Bier-und-Lederhosen-Image festhalten würde, ist Bayern. Das dortige Kabinett einigte sich entsprechend am Dienstag auf weitreichende Kiff-Verbote im eigenen Bundesland. Wir zeigen, wo der bayerische Joint jetzt wieder strafbar ist.

Cannabis-Verbot für bayerische Biergärten beschlossen

Generell soll das Kiff-Verbot auf allen Volksfesten und in jedem Biergarten Bayerns gelten. Im Rest von Deutschland gilt für die Betreibenden das Hausrecht, sodass sie individuell über das Kiffen im eigenen Lokal entscheiden dürfen.

Die bayerischen Kommunen erhalten mit dem Beschluss nun hingegen die Möglichkeit, den Cannabis-Konsum in bestimmten Bereichen sogar zusätzlich zu regulieren. Im Gespräch für Verbote sind hier beispielsweise Freibäder und Freizeitparks.

"Unser Ziel ist es, den Cannabis-Konsum in der Öffentlichkeit zu begrenzen. Das ist wichtig für den Gesundheitsschutz – und ganz besonders für den Kinder- und Jugendschutz", erklärte in diesem Zusammenhang Bayerns Gesundheitsministerin Judith Gerlach (CSU). Das neue Cannabis-Gesetz nannte sie "völlig vermurkst".

Wiesn bleibt weiterhin Cannabis-freie Zone

Ein besonderer Dorn im Auge war für Bayern bis zuletzt das international beliebte Oktoberfest. Durch die Teil-Legalisierung fürchtete man einen besonderen Cannabis-Tourismus.

Mit der neuen Regelung des bayerischen Kabinetts wird allerdings auf der gesamten Theresienwiese im Herbst Kiffen weiterhin verboten sein. Auch die Parkanlage des Englischen Gartens in München wird künftig zur Kiff-Verbotszone.

Als Begründung für das Wiesn-Verbot nannte das Kabinett die Entlastung der verantwortlichen Beamt:innen. Nicht geregelt ist in dem Verbot, wie der Cannabis-Besitz auf bayerischen Volksfesten künftig geahndet wird. Mit dem bundesweit gültigen Cannabis-Gesetz ist Erwachsenen eigentlich der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis erlaubt.

Der Konsum in unmittelbarer Nähe von Minderjährigen ist hingegen ohnehin untersagt. Faktisch gesehen betrifft dies Volksfeste auch ohne Sonderregelung, da hier tagsüber Kinder unterwegs sein könnten. Auch in Sichtweite von Schulen und Kindergärten darf in keinem Bundesland legal gekifft werden.

Hohe Bußgelder drohen für Cannabis-Verstöße in Bayern

Bayern sorgte bereits kürzlich für Aufsehen wegen einer alleinigen Regelung zum Cannabis-Gesetz. Zu einem streng normierten Bußgeldkatalog erklärte Ministerpräsident Markus Söder (CSU): "Bayern wird kein Kiffer-Paradies."

So wird in Bayern künftig ein Bußgeld in Höhe von 500 Euro fällig, wenn man sich in einer Fußgängerzone zwischen 7 und 20 Uhr einen Joint anzündet. Bundesweit darf hier nur außerhalb dieser Zeiten gekifft werden. Wer vor Minderjährigen Gras raucht, dem droht eine Strafe von 1000 Euro.

Bayern plant Kiff-Verbot auch für Raucherbereiche

Cannabis-Produkte sollen in Bayern grundsätzlich unter das gesetzliche Rauchverbot fallen, das seit 2008 in Innenräumen von öffentlichen Gebäuden, Restaurants und Freizeiteinrichtungen gilt.

Im Idealfall möchte die Staatsregierung das Kiffen künftig auch in ausgewiesenen Raucherräumen und -bereichen verbieten. Für die Außenbereiche von Restaurants und Cafés wünscht man sich ebenfalls ein Verbot.

Laut Kabinettsbeschluss schaffe man mit den bayerischen Regelungen auch Rechtssicherheit für die Betreibenden. Die Vorgaben im Bundesgesetz hierzu hält man für völlig unzureichend und nicht praxistauglich. Vor allem für Tourist:innen dürfte der baldige Flickenteppich in Bezug auf Cannabis entsprechend verwirrend werden.

(mit Material der dpa)

Handy ins Wasser gefallen – kann der Reis-Trick das Smartphone wirklich retten?

Stell dir vor, du machst dir einen gemütlichen Abend in der Badewanne: Deine Lieblingsserie läuft auf deinem Smartphone, das du locker an deiner Tasse Tee angelehnt hast. Plötzlich hörst du dann aber ein Platschen – dein Konstrukt hat nicht gehalten und dein Smartphone rutscht vom Wannenrand einfach ins Wasser.

Zur Story