In den Urlaub zu fahren, ist meist teuer. Ob die Fahrt, das Essen oder die Unterkunft: Alles will bezahlt werden. Wer mit dem Auto, dem Motorrad oder Campingwagen unterwegs ist, sollte deshalb umso vorsichtiger sein. Denn die Strafen für Verstöße im Straßenverkehr sind teils saftig.
Oft flattert dann Monate später in Deutschland der Bußgeldbescheid in den Briefkasten. Diese Aufforderungen zu ignorieren oder zu lange mit der Bezahlung zu warten, kann teuer werden. In einigen Fällen drohen massive Geldsummen. Ein Experte erklärt, worauf du achten solltest.
Ob eine Fahrt an den Gardasee oder ein Roadtrip nach Portugal – viele deutsche Urlaubende zieht es mit dem Auto ins europäische Ausland. Doch die Heimreise kann durch einen unerwarteten Bußgeldbescheid getrübt werden. Wer diesen einfach wegwirft, zahlt meist teuer nach.
Michael Nissen vom ADAC rät dringend, solche Bescheide ernst zu nehmen und gründlich zu prüfen. "Bußgelder können in Deutschland auch nachträglich aus fast allen EU-Staaten und der Schweiz vollstreckt werden", sagt Nissen der "Welt". Wer zu lange wartet, riskiert hohe Mahngebühren.
Im Ausland werden Verkehrsverstöße oft härter bestraft als in Deutschland. Während eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 20 km/h in Deutschland 70 Euro kostet, werden etwa in Norwegen mindestens 585 Euro fällig. Auch Alkohol am Steuer – und sei es nur ein Glas Wein zum Essen – ist in einigen Ländern schwierig. In Ungarn, der Slowakei, Tschechien oder Rumänien gilt eine Promillegrenze von 0,0 – hier sollte man also ganz auf Alkohol verzichten.
Auf der Website des ADAC können Reisende sich mithilfe des "Bußgeldrechners" über mögliche Bußgelder im Ausland informieren.
Gut zu wissen: Für Regelverstöße im Ausland gibt es "Welt" zufolge keine Punkte in der Flensburger Verkehrssünderkartei, und Fahrverbote gelten nur im betreffenden Land. Dies könnte sich jedoch innerhalb der EU ändern, da entsprechende Gesetzgebungen in Arbeit sind.
Ausländische Behörden haben keinen großen Aufwand, um an Adressdaten deutscher Autofahrer zu gelangen. "In Deutschland muss das Kraftfahrtbundesamt die Adressdaten deutscher Autofahrer herausgeben", erklärt Karolina Wojtal vom Europäischen Verbraucherzentrum Deutschland. Auch Inkassounternehmen können Halteranfragen stellen.
Die Vollstreckung von Bußgeldern aus dem EU-Ausland in Deutschland ist durch das Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRG) geregelt. Eine Vollstreckung ist jedoch erst ab einer Bagatellgrenze von 70 Euro möglich. Für die Vollstreckung zuständig ist das Bundesamt für Justiz (BfJ). Wer also über 70 Euro kassiert hat, für den ist das Risiko besonders hoch.
Bußgeldbescheide aus Großbritannien, Norwegen und Liechtenstein werden demnach in Deutschland nicht vollstreckt. Ein deutsch-schweizerischer Polizeivertrag ermöglicht jedoch seit Mai die Vollstreckung von Schweizer Bescheiden ab 80 Schweizer Franken. Mit Österreich gibt es ein ähnliches Abkommen, das bereits ab 25 Euro gilt.
Wer bereits im Ausland zur Kasse gebeten wird, sollte erwägen, das Bußgeld sofort zu zahlen. "Wenn der Verstoß vor Ort geahndet und das Bußgeld sofort eingefordert wird, kann es meist günstiger sein, sofort zu bezahlen", rät Michael Nissen. In Frankreich etwa könne man Strafzettel in fast jedem Tabakladen begleichen.
Einige Länder wie Spanien, Italien und Frankreich bieten Rabatte für schnelles Bezahlen oder verhängen Aufschläge für verspätetes Zahlen. Aber: Bußgeldbescheide solltest du genau prüfen, da Fehler wie verwechselte Kennzeichen häufig vorkommen. Bei Unklarheiten oder wenn ein Inkassobüro involviert ist, sollte rechtlicher Rat eingeholt werden. Das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland bietet kostenlose Unterstützung an. Bußgelder werden nur vollstreckt, wenn die zugrundeliegenden Verstöße auch nach deutschem Recht strafbar sind.
Um teure Überraschungen zu vermeiden, empfiehlt der ADAC generell, sich vorab über die Verkehrsregeln im Zielland zu informieren. Einige Länder haben ungewöhnliche Regelungen, die leicht übersehen werden können. Insgesamt gilt: Wer im Ausland Verkehrsregeln bricht, sollte die Bescheide ernst nehmen und sich rechtzeitig um die Begleichung kümmern. So lassen sich unnötige Zusatzkosten und rechtliche Komplikationen vermeiden.