
Am Montag gab der Reiseveranstalter FTI seine Insolvenz bekannt.Bild: dpa / Sven Hoppe
Urlaub & Freizeit
Die Pleite des Reiseveranstalters FTI hat kurz vor Beginn der Sommerferien in den ersten Bundesländern für Wirbel gesorgt. Ausgerechnet zum Start der Sommersaison verkündete das Unternehmen am Montag die Insolvenz. Seit Dienstag können Reisen mit FTI deshalb nicht mehr oder nur noch teilweise angetreten werden.
Zehntausende Urlauber:innen waren ratlos: Was bedeutet das jetzt für ihren gebuchten Urlaub?
Nicht nur diejenigen, deren Sommerurlaub noch ansteht, stehen vor Problemen. Auch Reisende, die sich bereits im Ausland befinden, berichten von Chaos vor Ort – und Erpressung.
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Urlaub in der Karibik: Frau schildert Erpressung nach FTI-Pleite
"Focus online" schreibt von dem Fall einer Urlauberin, die derzeit in der Dominikanischen Republik festsitzt. Heidemarie S. zahlte rund 1000 Euro an Hotelkosten für ihre Reise mit FTI – und wird jetzt nochmal zur Kasse gebeten.
Aufgrund der Insolvenz des Reiseveranstalters rechnet das Hotel vor Ort scheinbar nicht damit, sein Geld noch zu erhalten. Stattdessen fordert es das Geld von Heidemarie S. ein – zahle sie nicht, drohe ihr der Rausschmiss aus dem Hotel. Auch die Rückreise könne sie dann nicht antreten, heißt es.

Reisende sorgen sich nach der FTI-Pleite um ihre Rückreise.Bild: dpa / Sebastian Gollnow
"Wir haben Angst, das Hotel verlassen zu müssen, wenn wir nicht bezahlen. In einem Land, das nicht sicher ist", schreibt die Urlauberin gegenüber "Focus online". Laut Website des Auswärtigen Amts ist die Kriminalitätsrate in der Dominikanischen Republik recht hoch. Die Behörde weist besonders auf Straftaten im Umfeld von Sexarbeit und Drogenhandel hin.
Die Reiseleiter vor Ort seien überfordert und wenig hilfreich, ebenso das deutsche Konsulat in Domingo, erzählt die Urlauberin. Einige der Gäste hätten aus Angst bereits bezahlt.
Nachdem Heidemarie S. am Mittwochvormittag ihr Zimmer verlassen habe, um sich mit der Reiseleiterin zu treffen, seien alle Zimmer verschlossen gewesen. Die Gäste seien weder an ihre Koffer gekommen, noch hätten sie die Bäder und Betten nutzen können. Die Reiseleiterin habe ihr daraufhin geraten, "man solle die vom Hotel fälschlich verlangte doppelte Zahlung nicht hinterfragen, sondern einfach leisten."
FTI-Urlauber sollen doppelt zahlen – sonst droht Rausschmiss
Einen ähnlichen Fall aus Ägypten schildert die "Bild". Dort musste sich ein Paar aus Rheinland-Pfalz mit zusätzlichem Geld freikaufen. Die Anreise am Sonntag sei noch reibungslos verlaufen. Als am Montag dann die FTI-Pleite bekannt wurde, sei Chaos ausgebrochen.
Der Hotelmanager habe dem Paar sowie rund 80 weiteren Urlauber:innen den Zugang zu den Hotel-Restaurants verweigert. Um ihren Urlaub fortzusetzen, sollten sie erneut zahlen. Wenn nicht, würden sie ohne Koffer aus dem Hotel geschmissen. 80 Euro pro Nacht sollte der weitere Aufenthalt sie kosten.
Ab dem Zeitpunkt hätten die betroffenen Hotelgäste kein Essen und Trinken mehr bekommen – obwohl das Paar für einen All-Inclusive-Urlaub gezahlt hatte.
Dann habe das Hotel ein Informationsschreiben verteilt, das angeblich aus dem deutschen Konsulat stammte. Darin seien die Gäste ebenfalls aufgefordert worden, das Geld zu zahlen. Das Schreiben habe sprachliche Fehler aufgewiesen und improvisiert gewirkt.
Das deutsche Paar habe sich weiterhin geweigert zu zahlen und sich im Hotelzimmer eingesperrt. Am Dienstag hätten sie kein Frühstück bekommen. Ein FTI-Reiseleiter habe ihnen dann vor Ort mitgeteilt, sie kämen um eine Zahlung nicht herum. Das Geld sollten sie im Nachhinein vom Deutschen Reisesicherungsfonds (DRSF) erstattet bekommen. Die Urlauber:innen gaben nach und besorgten sich Geld bei ihrer Bank. Nach aktuellem Stand sei ihr Rückflug gesichert, gaben sie gegenüber "Bild" an.
Nach FTI-Pleite: Reise-Expertin warnt vor Zahlungen an Hotels
Für Pauschalreisende mit FTI, die sich bereits am Urlaubsort befinden, gilt eigentlich, dass diese durch den DRSF abgesichert sind. Eine Pressesprecherin von Holidaycheck betonte gegenüber "Focus online", dass Hotels das Geld rein rechtlich nicht von den Reisenden einfordern dürften.
Urlauber:innen sollten im Hotel daher die offizielle Kostenübernahmeerklärung des DRSF vorzeigen. Von Zahlungen an das Hotel rät die Sprecherin unbedingt ab. Akzeptiere das Hotel das Formular nicht, sollte man Ruhe bewahren und auf eine Klärung mit dem Management bestehen. Nur im äußersten Notfall sollten Urlauber:innen das verlangte Geld zahlen. Wichtig sei dann, eine Rechnung zu verlangen.
Verbraucher:innen bekommen mehr und mehr die Möglichkeit, ihren Einkauf im Self-Checkout zu bezahlen. Die Automaten, an denen sie die Produkte selbst scannen und kontaktlos bezahlen können, gibt es mittlerweile in zahlreichen Läden, auch in Supermärkten und Discountern.