Die Bundesregierung hat bereits im September ein drittes Entlastungspaket mit einem Gesamtvolumen von 65 Milliarden Euro beschlossen. Es soll vor allem Mittel- und Geringverdiener unterstützen, denen wegen teurer Energiepreise ein harter und teurer Winter bevorsteht. Die Preiserhöhung treffen vor allem junge Menschen in der Ausbildung, die oft wenig Geld zur Verfügung haben. Darum ist auch für sie eine Entlastung vorgesehen.
Heute, am 18. November, wurde die Einmalzahlung von 200 Euro an Studierende und Fachschüler:innen vom Bundeskabinett final beschlossen.
watson hat alle bisher bekannten Details zur Auszahlung für dich zusammengefasst:
Lange Zeit war nicht klar, wie die Studierenden das Geld vom Staat erhalten sollen. Denn das Problem ist, dass der Großteil der Studentenschaft, anders als beispielsweise Rentner:innen, keine regelmäßigen Zuwendungen vom Staat erhalten. Ihre Bankverbindungen sind nicht zentral erfasst.
Nach neuen Informationen müssen die Studierenden daher die 200 Euro erst einmal vorher selbst beantragen. Zu diesem Zweck soll eine Plattform im Internet aufgebaut werden.
Der Vorlage zufolge sollen alle, die am 1. Dezember dieses Jahres an einer Hochschule eingeschrieben oder zu diesem Zeitpunkt in einer Fachschulausbildung sind, Anspruch auf die 200 Euro Einmalzahlung haben. Voraussetzung ist ein Wohnsitz oder "gewöhnlicher Aufenthalt" in Deutschland zu diesem Stichtag.
Auch Teilzeitstudierende, Teilnehmer:innen an einem Dualen Studium, ausländische Studierende und diejenigen, die zur Zeit ein Urlaubssemester machen, sollen von der Zahlung profitieren, nicht jedoch, wer für ein Promotionsstudium eingeschrieben ist.
Jetzt gibt es neue Details zum Zeitpunkt der Auszahlung: Wie schon im September spekuliert wurde, werden die Studierenden die 200 Euro erst im neuen Jahr erhalten. Derzeit ist die Rede vonseiten des Bildungsministeriums weiter von Anfang des Jahres 2023. Studierende und Fachschüler:innen müssen wohl noch einiges an Geduld mitbringen.
Denn Details, wann die Plattform online geht, wie sie heißen soll, welche Nachweise verlangt werden und andere Fragen müssen noch geklärt werden. Darum kümmert sich eine Arbeitsgruppe aus Bund und Ländern. Dem Vernehmen nach soll die Seite aber so bald wie möglich im neuen Jahr startklar sein.
Studierende und Fachschüler müssen die 200 Euro laut Gesetzentwurf dann bis spätestens 30. September kommenden Jahres 2023 beantragen.
Die Unionsfraktion forderte von Klarheit, wann genau die 200 Euro auf den Konten der Studierenden landen. "Die Studierenden brauchen endlich Klarheit, damit sich niemand an Weihnachtsgeschenken verschuldet", sagte der bildungspolitischen Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Thomas Jarzombek (CDU).
Einige Studierende haben jedoch schon vor der Auszahlung der 200 Euro Energiepauschale ein Anrecht auf Geld vom Staat. Die 300 Euro Energiepauschale des zweiten Pakets erhalten laut Gesetz alle Bürger:innen, die steuerpflichtige Einkünfte haben.
Das heißt also: Wer neben dem Studium auch einen Minijob hat, um seinen Unterhalt zu finanzieren, kann das staatliche Energiegeld in Anspruch nehmen. Die einzige Voraussetzung für die Pauschale sei, dass so ein Dienstverhältnis "ernsthaft vereinbart und entsprechend der Vereinbarung tatsächlich durchgeführt wird", heißt es.
Zusätzlich könnten Studierende prüfen, ob sie für Wohngeld in Frage kommen. Dieses wird zum 1. Januar 2023 reformiert und auf etwa zwei Millionen von derzeit 640.000 Personen ausgeweitet. Für die Zeit zwischen September und Ende Dezember 2022 erhalten Wohngeldempfänger einen zweiten Heizkostenzuschuss. Dieser beträgt 415 Euro im Ein-Personen-Haushalt, 540 Euro für zwei Personen und für jede weitere zusätzliche 100 Euro. Danach wird der Zuschuss dauerhaft in das Wohngeld integriert.