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Studium: So kommst du an die Studienstarthilfe von 1000 Euro

ARCHIV - 08.11.2018, Sachsen-Anhalt, Halle (Saale): Studierende der Medizin und der Zahnmedizin des ersten Studienjahres sitzen bei einer Vorlesung in einem Anatomie-Hörsaal der Medizinischen Fakultät ...
Erstsemester aus einkommensschwachen Familien können Studienstarthilfe beantragen.Bild: dpa-Zentralbild / Waltraud Grubitzsch
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Studienstarthilfe von 1000 Euro: Alles, was du wissen musst

02.09.2024, 16:03
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Studierende, die Bafög beziehen, erhalten ab dem Wintersemester 2024/25 mehr Geld. Darauf hatte sich die Bundesregierung nach langem Hin und Her im Juni geeinigt. Konkret sieht die Reform eine Erhöhung des Grundbedarfsatzes um fünf Prozent auf 475 Euro pro Monat vor, der Höchstsatz steigt um 6,2 Prozent auf 992 Euro.

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Zudem gibt es künftig ein sogenanntes Flexibilitätssemester. Damit haben Studierende die Möglichkeit, die Förderung ohne Angabe von Gründen einmalig um ein Semester zu verlängern. Außerdem können Bafög-Bezieher:innen einen Fachwechsel auch noch zu Beginn des fünften Semesters vollziehen, bisher ging das bis zum Start des vierten Semesters.

Durch eine Studienstarthilfe von 1000 Euro soll Erstsemestern aus einkommensschwachen Familien der Einstieg in das Uni-Leben erleichtert werden. Seit Montag, dem 2. September, können Studienanfänger:innen das Geld beantragen. Wir beantworten die wichtigsten Fragen zum Antrag.

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Die Höhe der Studienstarthilfe beträgt 1000 Euro.Bild: imago images / Wirestock

Was ist die Studienstarthilfe?

Die Studienstarthilfe ist ein einmaliger Zuschuss für Erstsemester aus einkommensschwachen Familien. Die Zahlung in Höhe von 1000 Euro dient als Finanzspritze für Anschaffungen wie einem Laptop, Tablet oder Lehrbüchern. Auch für Kosten, die mit einem Umzug verbunden sind, wie etwa die Mietkaution, ist das Geld vorgesehen. Einen Nachweis, wofür der Zuschuss ausgegeben wurde, ist aber nicht erforderlich.

Wer erhält die Studienstarthilfe?

Studienstarthilfe können Studienanfänger:innen unter 25 Jahren beantragen, die ein Vollzeitstudium in Deutschland, dem EU-Ausland oder der Schweiz beginnen und vor Studienbeginn Sozialleistungen bezogen haben. Dazu zählen etwa das Bürgergeld, Wohngeld, Kinderzuschlag und Leistungen für Asylbewerber:innen. Eine vollständige Liste über die Sozialleistungen, die zur Studienstarthilfe berechtigen, findet sich auf bafög.de.

Die Studienstarthilfe ist unabhängig vom Bafög zu beantragen. Studierende, die den Zuschuss erhalten, sollten aber auch über einen Bafögantrag nachdenken, da sie dann höchstwahrscheinlich zum Berechtigtenkreis zählen.

Wie beantrage ich die Studienstarthilfe?

Seit Montag, dem 2. September, kann die Studienstarthilfe beantragt werden. Der Antrag erfolgt online über das Portal Bafög Digital. Dafür benötigt man eine BundID, also das Online-Konto des Bundes, mit dem Verwaltungsleistungen elektronisch durchgeführt werden können. Diese kann auf dem Portal BundID etwa durch die "Online-Ausweis"-Funktion erstellt werden.

Die Studienstarthilfe kann ausschließlich online beantragt werden.
Die Studienstarthilfe kann ausschließlich online beantragt werden. bild: screenshot / bafoeg-digital.de

Für den Antrag auf Studienstarthilfe werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Nachweis über den Bezug von Sozialleistungen wie Bürgergeld, Wohngeld, Kinderzuschlag und Leistungen für Asylbewerber:innen im Monat vor Semesterbeginn, also September, bei Semesterbeginn im Oktober.
  • Kopie der Immatrikulationsbescheinigung
  • ausgefüllter Antrag mit Angabe der Kontoverbindung

Bis wann muss ich die Studienstarthilfe beantragen?

Für den Antrag auf Studienstarthilfe sollten sich Studierende nicht allzu lange Zeit lassen. Denn die Antragsfrist läuft mit dem Ende des Folgemonats nach Studienbeginn ab. Startet das Semester also wie üblich im Oktober, muss der Antrag bis zum 30. November eingegangen sein.

Für Studierende, die bereits vor dem Semesterstart im Oktober für einen Vorkurs immatrikuliert wurden, läuft die Frist früher ab, da der Vorkurs bereits als Ausbildungsbeginn zählt.

Studierende, die erst nach dem 30. November eine Zulassung erhalten, etwa durch Nachrück- oder Losverfahren, müssen den Antrag innerhalb von 14 Tagen nach Immatrikulation einreichen.

Muss ich die Studienstarthilfe zurückzahlen?

Die Studienstarthilfe ist ein Zuschuss und muss nicht zurückgezahlt werden. Das unterscheidet sie vom Bafög, bei dem die Hälfte der Förderung nach Beendigung des Studiums wieder zurückgezahlt werden muss.

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