Zugverspätungen sind an der Tagesordnung – doch manchmal fahren Züge auch früher los.Bild: imago images / Rüdiger Wölk
Alltagsfrage
Die Deutsche Bahn sorgt bei vielen Bahnreisenden regelmäßig für Frust. Eins der wohl größten Ärgernisse sind die zahlreichen Verspätungen und Ausfälle, die die Passagier:innen bei der Reiseplanung immer wieder vor Herausforderungen stellen. Für mehr Überraschung dürft es hingegen sorgen, wenn ein Zug nicht zu spät, sondern zu früh abfährt.
Doch was, wenn man diese Info viel zu spät sieht und gar nicht mehr rechtzeitig zum Bahnhof kommt? Oder man wegen eines Termins gar nicht früher fahren kann?
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Deutsche Bahn: Dann wird die Zugbindung aufgehoben
Hat man sich eine Fahrkarte mit Flexpreis gebucht, ist die Antwort ganz leicht. Mit dem Flexpreis ist man nicht an die Verbindung gebunden, sondern kann auch in einen späteren Zug der gleichen Art, zum Beispiel einen ICE, auf der gleichen Strecke steigen. So erklärt es auch die Deutsche Bahn auf ihrer Website.
Schwieriger sieht es aus, wenn man sich bei der Buchung für den Sparpreis oder den Super Sparpreis entschieden hat. In diesem Fall gilt grundsätzlich die Zugbindung. Bei einer Verspätung von mindestens 20 Minuten am Zielort oder einem Zugausfall wird diese aufgehoben, schreibt die DB.
Die Zugbindung wird auch aufgehoben, wenn sich im Vorfeld der Reise "Änderungen am Fahrplan ergeben", schreibt die DB. Konkret ist das unter anderem dann der Fall wenn man dadurch mehr als 20 Minuten später am Zielort ankommt oder ein Zug oder ein Halt ausfällt.
Es wird also nicht konkret genannt, was gilt, wenn ein Zug früher losfährt.
Aufschluss geben könnte aber ein Kommentar auf X, den die Deutsche Bahn unter einem Post eines Fahrgastes geschrieben hat, der allerdings schon aus dem Sommer vergangenen Jahres stammt. Jemand fragte, was mit dem Sparpreis Ticket und der Zugbindung passieren würde, wenn man zur gebuchten Zeit am Bahnsteig sein würde, der Zug wegen früherer Abfahrtszeit aber schon weg wäre. Er hätte keine Benachrichtigung über die Änderung bekommen. Die DB erklärt:
"Wenn du eine andere Abfahrtszeit gebucht hast und der Zug dann früher fährt, ist die Zugbindung aufgehoben und du kannst die nächstmögliche Verbindung nutzen, um an dein Ziel zu gelangen."
Auch das Online-Reisemagazin "Travelbook" erklärt, dass im Falle eines früher abfahrenden Zuges die Zugbindung aufgehoben sei.
Fahrgastverband Pro Bahn rechnet mit Kulanz der Deutschen Bahn
Karl-Peter Naumann vom Fahrgastverband Pro Bahn äußert sich in der "Taz" Anfang August dieses Jahres hingegen vorsichtiger. "Da wird man sich streiten müssen", sagt er. Welche Ansprüche man gelten machen könnte, würden durch Gesetze geregelt, stellt er klar. In der Politik würde man momentan nur an Verspätungen denken. "Und im rein juristischen Sinne ist das keine."
Man solle sich aber an die Deutsche Bahn wenden. Naumann denkt, dass die Deutsche Bahn in der Regel kulant sein werde. Wenn nicht, bleibe nur die Schlichtungsstelle. Dazu braucht man aber Zeit, die man nicht hat, wenn man erst am Bahnsteig von der Vorverlegung erfährt.
In dem Fall solle man den nächsten Zug nehmen, sagt er. "Sprechen Sie sofort mit dem Schaffner oder der Schaffnerin. Sie kommen den Fahrgästen in solchen Fällen meistens entgegen." Sicher sei das aber nicht – auch dann bliebe nur die Schlichtungsstelle.
Lange Zeit herrschte nervöse Anspannung, nun entlädt sich der Ex-Hurrikan Kirk über Deutschland. Der Orkan zieht ab Mittwoch über Deutschland und bahnt sich quer durch die Bundesrepublik seinen Weg. Der Deutsche Wetterdienst (DWD) hat eine amtliche Unwetterwarnung herausgegeben. Dabei hat die Zugbahn im letzten Moment eine überraschende Wendung genommen.