Manchmal kommt der Winter plötzlich – und dann steht man da mit seinen Sommerreifen bei Glätte und Schnee. In der Werkstatt sind genau dann auch alle Termine zum Reifenwechseln ausgebucht oder man selbst kommt erst am Wochenende dazu, dem eigenen Auto die Winterreifen zu verpassen.
Das ändert dann nicht wie durch Zauberhand die Tatsache, dass man in den kommenden Tagen trotzdem von A nach B fahren muss. Dass damit ein erhöhtes Unfallrisiko einhergeht, ist vermutlich allen Autofahrer:innen bewusst. Die Frage ist nur: Deckt die Versicherung den Schaden, wenn ich mit Sommerreifen bei winterlichem Wetter einen Unfall baue?
Zunächst einmal: Es gibt keinen festgelegten Zeitraum für eine Winterreifen-Pflicht für Deutschland, auf die Versicherungen sich im Falle eines Unfalles beziehen könnten. Die Straßenverkehrsordnung schreibt jedoch eine geeignete Bereifung bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte vor – was einer situativen Winterreifen-Pflicht entspricht, weiß die Fachseite "Auto Bild".
Wer diese Regel missachtet und bei Winterwetter mit Sommerreifen von der Polizei erwischt wird, riskiert ein Bußgeld von mindestens 60 Euro und einen Punkt in Flensburg.
Und nun zum Ernstfall: Ist der Winter plötzlich angebrochen und daraufhin ein Unfall passiert, ist je nach Situation mit etwas mehr Kulanz zu rechnen. Sind Eis und Glätte schon seit längerem die tägliche Witterung, sieht das anders aus.
Kommt es aufgrund der fehlenden Winterreifen zum Unfall, kann es teuer werden. Und zwar für Unfallverursacher:in und Unfallopfer, wenn nachgewiesen werden kann, dass fehlende Winterreifen zum Unfall beigetragen haben. Grundsätzlich zahlt die Kfz-Haftpflichtversicherung, aber in diesem Fall mit Einschränkungen oder Regressforderungen.
Für die Person, die den Unfall ohne Winterreifen verursacht, kann die Folge sein, dass die Kfz-Haftpflicht den Unfallschaden zahlt, aber anschließend Regressansprüche bis zu 5000 Euro einfordert, schreibt der ADAC. Das kann vor allem dann den eigenen Geldbeutel belasten, wenn es Personenschäden gab und es nun um Schmerzensgeld, Verdienstausfall oder Rentenzahlungen geht.
Für das Unfallopfer ohne Winterreifen kann es bedeuten, dass die Kfz-Haftpflicht des Unfallverursachers nicht mehr den vollen Unfallschaden übernimmt. Denn ist nachweisbar, dass die fehlende Winterbereifung zum Unfall beigetragen hat – weil sich zum Beispiel der Bremsweg drastisch verlängert hat – muss das Unfallopfer mit einer Mithaftung rechnen.
Grundsätzlich sollte man sich an der "O bis O-Regel" orientieren: Ab Ostern kommen die Sommerreifen drauf und ab Oktober dann wieder die Winterreifen.