Ein AfD-Abgeordneter hatte gegen die Fahrradstreifen geklagt.Bild: www.imago-images.de / Christian Spicker
Gute Nachricht
Monatelang wurde über die Pop-up-Radwege gestritten, die in Berlin während des Corona-Lockdowns – und wegen der dadurch reduzierten Anzahl von Autos auf der Straße – entstanden waren. Ein AfD-Abgeordneter hatte im vergangenen Juni gegen die kurzfristige Errichtung der neuen Radwege geklagt. Nun steht aber fest: Die Fahrradspuren dürfen bleiben.
"Sehr gute Neuigkeiten: Die Klage gegen die Pop-up-Radfahrstreifen vor dem Verwaltungsgericht ist zurückgenommen", schrieb Verkehrssenatorin Regine Günther von den Grünen auf Twitter. Das Verfahren sei damit eingestellt und eine weitere wichtige Etappe gemeistert.
Die Senatsverwaltung von Günther hatte die Pop-up-Radwege während des ersten Lockdowns errichten lassen, um den Nahverkehr zu entlasten und dadurch das Ansteckungsrisiko in den öffentlichen Verkehrsmitteln zu verringern. Die AfD legte dann Klage beim Berliner Verwaltungsgericht gegen die Radwege ein, auch die Unternehmensverbände (UVB) Berlin-Brandenburg kritisierten die Fahrradstreifen – diese würden der Berliner Wirtschaft schaden, hieß es gegenüber dem RBB.
Das Verwaltungsgericht hatte in einer Eilentscheidung im vergangenen September dann zunächst auch verfügt, dass die Radwege zurückgebaut werden müssen. Nach einer Beschwerde des Senats hatte das Oberverwaltungsgericht diese Entscheidung im Oktober aber wieder aufgehoben und das im Januar bestätigt. Da das Verfahren jetzt ganz eingestellt wurde, sind die Pop-up-Radwege nun rechtssicher – und können bleiben.
(ftk)
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