Bei häuslicher Gewalt gibt es eine hohe Dunkelziffer an Fällen, die nicht angezeigt werden. Viele Frauen schämen sich oder müssen befürchten, dass sie nach einer Aussage noch brutaler angegriffen werden.
Um gegen dieses Problem vorzugehen, ist jetzt in Deutschland eine neue Fußfessel nach dem spanischen Modell in Sachsen im Einsatz.
Damit soll erstmals eine Frau vor ihrem vorbestraften Ex-Mann geschützt werden. Gegen den Mann wurde ein Kontakt- und Annäherungsverbot verhängt, was durch die Fußfessel nun genau überwacht werden kann. Das teilten die sächsische Justizministerin Constanze Geiert und ihr hessischer Amtskollege Christian Heinz (beide CDU) mit.
Das Prinzip dahinter funktioniert so: Der Täter trägt eine Fußfessel, die mit einer GPS-Einheit kommuniziert, die das Opfer bei sich trägt. Sobald der Täter dem Opfer zu nahe kommt, wird ein mehrstufiger Alarm ausgelöst.
Daraufhin werden die Betroffene, der Träger der Fußfessel und die Polizei benachrichtigt. Das GPS-Gerät, das das Opfer bei sich trägt, hat zusätzlich einen Panikknopf, um schnell Hilfe zu rufen.
Bislang konnten verhängte Näherungsverbote oft nicht durchgesetzt werden, weil sie nicht überwacht wurden, sagt der hessische Justizminister Christian Heinz (CDU).
In Spanien sind die Fußfesseln in Fällen häuslicher Gewalt schon seit 2009 im Einsatz. Dort sind sie ein voller Erfolg: Seit Start des Programms gab es keinen einzigen Femizid bei Nutzerinnen des Geräts.
Gegenüber dem Weißen Ring, einem Forum für Opferhilfe, sagt die Staatsanwältin Teresa Peramato über das spanische Modell, dass es neben der exakten Kontrolle, ob die Täter die Annäherungsverbote einhalten, auch der Abschreckung dient. Denn durch das System gibt es eine Dokumentation der Annäherungen. So können die Verstöße überhaupt erst bewiesen werden.
In Deutschland war es bislang schwierig, rechtliche Konsequenzen durchzusetzen, wenn der Täter gegen das Kontaktverbot verstößt. In solchen Fällen kann man versuchen, Ordnungsgeld oder Ordnungshaft zu beantragen.
Das kann schon eine große Hürde sein, denn allein die Aussage einer Frau, dass ein Mann sich ihr genähert hat, reiche meist nicht aus. Thomas von der Wehl, Anwalt für Familienrecht sagt dazu in der "FAZ":
Bis ein Ordnungsgeldantrag bearbeitet wird, dauere es aber oft fünf bis sechs Monate, sagen Anwälte. Im schlimmsten Fall ist das zu spät, wenn der Täter die Frau schon umgebracht hat.
Und selbst wenn der Antrag durchkommt, schreckt ein Bußgeld nicht unbedingt jeden Täter ab.
Die neuen Fußfesselträger werden nun in der Gemeinsamen elektronischen Überwachungsstelle der Länder (GÜL) in Hessen überwacht. Das Bundesland hatte eine Bundesratsinitiative für das spanische Modell gestartet.
Die Zustimmung der Länderkammer dazu gab es im Dezember. In Zukunft soll das Modell der elektronischen Fußfessel bundesweit im Gewaltschutzgesetz verankert werden.