Der vorläufige Stopp des Heizungsgesetzes beschäftigt die Ampel. Das Bundesverfassungsgericht hat das umstrittene Gesetz im Eilverfahren gestoppt. Es machte Zweifel geltend, dass die Rechte der Abgeordneten in den Beratungen ausreichend gewahrt wurden. Das Verfahren im Bundestag war von der Ampel-Koalition aus SPD, Grünen und FDP eilig organisiert worden.
Doch wie geht es mit dem Heizungsgesetz weiter? Nun ist klar: Die Ampel-Koalition will das Heizungsgesetz erst nach der Sommerpause beschließen. Nach dem Willen der Koalitionsfraktionen soll die zweite und dritte Lesung des Gebäudeenergiegesetzes in der regulären Sitzungswoche Anfang September auf die Tagesordnung des Bundestages gesetzt werden. Das werde jetzt beantragt, wie die Fraktionsvorsitzenden von SPD, Grünen und FDP am Donnerstag in Berlin mitteilten.
Für die Ampel sind die deutlich geäußerten Bedenken der Richter eine politische Schlappe. Im Kern sieht das Gebäudeenergiegesetz (GEG) vor, dass künftig nur Heizungen neu eingebaut werden dürfen, die auf Dauer zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden können.
Die Kosten des Umstiegs sollen mit bis zu 70 Prozent aus Steuermitteln gefördert werden – ein genaues Konzept gibt es aber noch nicht. Der CDU-Bundestagsabgeordnete Thomas Heilmann hatte einen Antrag auf eine einstweilige Anordnung gestellt. Diese sollte dem Bundestag die abschließende Beratung und Abstimmung über das Gesetz untersagen, wenn der Gesetzentwurf den Abgeordneten nicht mindestens 14 Tage vorher schriftlich vorliegt – was nicht der Fall war.
Nach dem schweren Tauchboot-Unglück nahe des Wracks der "Titanic" mit fünf Toten stellt die Betreiberfirma OceanGate Expeditions bis auf Weiteres den Betrieb ein. OceanGate setze alle Erkundungsreisen und den Geschäftsbetrieb aus, hieß es am Donnerstag auf der Website des im US-Bundesstaat Washington ansässigen Unternehmens.
Zwei Wochen nach seiner Vorstellung hat das Maskottchen der Fußball-Europameisterschaft 2024 in Deutschland offiziell einen Namen: Es heißt "Albärt". Fußballfans hatten die Möglichkeit, an einer Abstimmung teilzunehmen. Mit 32 Prozent der Stimmen setzte sich dieser Name gegen die anderen drei Optionen durch: "Bärnardo" (29 Prozent), "Bärnheart" (22) und "Herzi von Bär" (17).
Am Donnerstag beschäftigte sich der Bundestag mit der Sterbehilfe. Konkret wurde über eine Neuregelung diskutiert. Dabei ging es um zwei konkurrierende Gesetzentwürfe, die jeweils fraktionsübergreifend erstellt worden waren. Doch diese fanden im Bundestag keine Mehrheit.
Das neue Gesetz sollte klären, wie etwa Sterbewillige Zugang zu todbringenden Medikamenten bekommen können. Auch der Schutz von Helfer:innen vor Strafe ist Gegenstand der Debatte. Die bisherigen Regelungen waren vom Bundesverfassungsgericht gekippt worden.
Der russische Söldnerchef Jewgeni Prigoschin befindet sich nicht mehr in Belarus. Das zumindest behauptet der belarussische Machthaber Alexander Lukaschenko gegenüber der staatlichen Agentur Belta. Demnach sei Prigoschin nun im russischen Sankt Petersburg. "Auf dem Territorium von Belarus ist er nicht", sagte er.
In der russischen Stadt befinden sich die Zentrale von Prigoschins Firmenimperium Concord und sein Wohnsitz.
Ein Aufstand der Wagner-Söldner war Ende Juni mit der Abmachung beendet worden, dass Prigoschin ins Exil nach Belarus gehe. Kurz darauf habe er sich auch dort ausgehalten.
Kim Min-jae wird voraussichtlich in Kürze offiziell beim FC Bayern München unter Vertrag genommen. Der Verteidiger der SSC Neapel befindet sich aufgrund seines Militärdienstes noch in Südkorea und hat dort offenbar seinen Medizincheck absolviert, wie Sky und Transferexperte Fabrizio Romano berichten. Die Münchner Teamärzte sind eigens angereist, um dies zu ermöglichen.
Laut Romano hat Kim bereits den ersten Teil der Untersuchungen abgeschlossen. Der zweite Teil soll am Donnerstag stattfinden. Danach plant der FC Bayern, die Ausstiegsklausel zu aktivieren und Kim fest zu verpflichten. Berichten zufolge wird der Rekordmeister in den nächsten Tagen die Ausstiegsklausel in Höhe von etwa 50 Millionen Euro anwenden. Der 26-Jährige soll demnach einen Vertrag bis 2028 unterzeichnen und ein Bruttogehalt von etwa zwölf Millionen Euro pro Jahr erhalten.
Offenbar muss sich die schwedische Klimaaktivistin Greta Thunberg ab Ende Juli vor Gericht verantworten. Dem Regionalblatt "Sydsvenskan" zufolge wird die 20-Jährige beschuldigt, Mitte Juni sich bei einer Protestveranstaltung im südschwedischen Malmö den Anweisungen der Poilzei widersetzt zu haben.
Laut Bericht droht der Klimaaktivistin voraussichtlich eine Geldstrafe. Konkret geht es um das Verhalten Thunbergs bei einer von der Umweltschutzgruppe Ta tillbaka framtiden (Die Zukunft zurückerobern) organisierten Aktion. Dabei hatten die Aktivist:innen versucht, Zu- und Abfahrten des Hafens von Malmö zu blockieren, um gegen die Nutzung fossiler Brennstoffe zu protestieren.
Thunberg soll sich laut "Sydsvenskan" damals geweigert haben, den Ort der Blockade zu verlassen und habe sich damit den Anweisungen der Polizei widersetzt. Brisant: Theoretisch kann das "Nichtbefolgen polizeilicher Anordnungen" in Schweden mit bis zu sechs Monaten Haft bestraft werden. Allerdings ist das unwahrscheinlich: Staatsanwältin Charlotte Ottesen sagte dem Bericht zufolge, dass das Vergehen üblicherweise mit einer Geldstrafe sanktioniert werde.
In Nordrhein-Westfalen hat die Polizei sieben mutmaßliche Mitglieder einer islamistischen terroristischen Vereinigung festgenommen. Laut der Bundesanwaltschaft in Karlsruhe verfolgten sie das Ziel, "in Deutschland öffentlichkeitswirksame Anschläge" im Namen des Islamischen Staates (IS) zu verüben. Die Festgenommenen hatten demnach bereits potenzielle Anschlagsziele ausgekundschaftet und versucht, an Waffen zu gelangen. Zum Zeitpunkt der Festnahme hätte es jedoch noch keine konkreten Anschlagspläne gegeben.
Die Männer wurden von Beamten des Bundeskriminalamtes in Zusammenarbeit mit dem Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen festgenommen. Die Operation wurde eng mit den Ermittlungsbehörden in den Niederlanden koordiniert, wo zeitgleich zwei weitere Verdächtige festgenommen wurden.
Sie stehen unter dem Verdacht, eine terroristische Vereinigung im Inland gegründet zu haben. Darüber hinaus wird ihnen die Unterstützung der ausländischen terroristischen Vereinigung Islamischer Staat (IS) vorgeworfen. Es wurde festgestellt, dass die Männer Kontakt zu Mitgliedern des regionalen IS-Ablegers Islamischer Staat Provinz Khorasan (ISPK) hatten, die sich im Ausland aufhielten.
Die Festgenommenen stammen aus unterschiedlichen Ländern, darunter Turkmenistan, Kirgisistan und Tadschikistan. Sie reisten kurz nach Beginn des Krieges in der Ukraine im Frühjahr 2022 nach Deutschland ein.
(mit Material von dpa und afp)