Schlechte Nachrichten für Jérôme Boateng. Das Amtsgericht München lässt die Anklage wegen Körperverletzung gegen ihn zu.
Das bedeutet, dass sich der FC-Bayern-Star vor Gericht verantworten muss. Die Staatsanwaltschaft München wirft dem Fußball-Profi vor, sich der Körperverletzung an seiner ehemaligen Lebensgefährtin schuldig gemacht zu haben.
Das Gericht ließ aber nur die Anklage wegen einfacher, vorsätzlicher Körperverletzung zu. Das berichtet die "Süddeutsche Zeitung". Für eine gefährliche Körperverletzung, wie von der Staatsanwaltschaft ursprünglich gefordert, sah der Richter dagegen keine hinreichenden Anhaltspunkte. "Die Geschädigte hat nach Ansicht des Richters etwa widersprüchliche Angaben zu den Gegenständen gemacht, die verwendet worden sein sollen", erklärte er dazu. Auch Videoaufnahmen der Verletzungen würden nicht auf gefährliche Körperverletzung hinweisen.
Der Vorfall soll sich schon im Herbst 2018 zugetragen haben. Boateng und seine ehemalige Partnerin haben aus ihrer zehnjährigen Partnerschaft zwei gemeinsame Kinder.
Boatengs Anwälte hatten bereits im September mitgeteilt, es handele sich um einen privaten Sachverhalt, der im Wesentlichen auf unbewiesenen Behauptungen Dritter beruhe, so die "SZ". Zur nun zugelassenen Anklage äußerte sich die Kanzlei noch nicht. Natürlich gilt für Jérôme Boateng bis zum Beweis des Gegenteils die Unschuldsvermutung.
Der Staatsanwaltschaft München geht die zugelassene Anklage aber nicht weit genug. Sie hat gegen die Entscheidung des Gerichts Beschwerde beim Landgericht eingelegt. Sie soll davon überzeugt sein, dass es sich bei dem Vorfall um eine gefährliche Körperverletzung handelt.
(om)