Zwei Fußballfans waren bei einer Klage dabei, zu der das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am Dienstag festgestellt hat, dass einzelne Befugnisse des Bundeskriminalamts (BKA) zur Datenerhebung und -speicherung in Teilen verfassungswidrig sind. Die Entscheidung betrifft auch mehr als 5000 Fußballfans, die in der Datei Gewalttäter Sport gespeichert sind.
Auch sie werden nach Auffassung des Gerichts in Teilen in ihrem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt. Das Gesetz muss nun bis zum Sommer nächsten Jahres überarbeitet werden.
Das Verhältnis zwischen Fans und Sicherheitsbehörden ist seit vielen Jahren belastet und auch aktuelle Initiativen seitens der Innenminister aus Bremen, Bayern und Niedersachsen deuten darauf hin, dass Gewaltprobleme im Fußball voreilig hochstilisiert und Fußballfans vorschnell kriminalisiert werden.
Fußballfans haben keine Lobby und für Politiker der hinteren Bänke bietet sich immer wieder die Gelegenheit als harte und durchgreifende Innenpolitiker zu punkten, wenn sie überzogene polizeiliche und juristische Maßnahmen zum Fußball einfordern.
Fußballfans kritisieren seit vielen Jahren das Sammeln und Speichern personenbezogener Daten. In der bundesweiten Datei "Gewalttäter Sport" werden nicht nur Personen gespeichert, die durch Gewalttaten im Umfeld von Fußballspielen aufgefallen und rechtskräftig verurteilt wurden, sondern auch unbescholtene Fußballfans, die einfach nur zur falschen Zeit am falschen Ort waren.
Beispielsweise ein Fan von Werder Bremen. Er saß vor 14 Jahren in einem der Busse einer Auswärtsfahrt, in dem jemand mitfuhr, der bei einer Pause auf einer Raststätte in Göttingen ein Graffiti mit schwarzem Edding hinterließ.
Die Polizei ordnete diesen Vorfall als Sachbeschädigung ein, stoppte die Busse und nahm die Personalien aller Mitfahrer auf und speicherte sie in der bundesweiten Datei "Gewalttäter Sport".
Viele der betroffenen und vollends unbehelligten Fans erfahren von diesem Eintrag entweder nie oder erst viele Monate später. Beim besagten Werder-Fan passierte das bei der Anreise zum Auswärtsspiel der Champions League nach Enschede. Er wurde von der Bundespolizei abgefangen und an der Ausreise in die Niederlande gehindert. Der Besuch dieses Fußballspiels fiel für ihn ins Wasser.
Er klagte gegen diese Repression beim Verwaltungsrecht Köln und bekam zwei Jahre später Recht. Die damals ausgesprochene Ausreiseuntersagung war rechtswidrig.
Gut, dass dieser Fan bei der jetzt verhandelten Beschwerde in Karlsruhe dabei war. Beispiele wie diese halten dem System einen Spiegel vor.
Inzwischen sind viele solcher Fälle bekannt, weshalb es nach dem Urteil aus Karlsruhe allerhöchste Zeit wird, den Umgang mit Fußballfans auf eine neue Basis zu stellen. Wir müssen daran arbeiten, das Verhältnis zwischen Polizei und Fans zu reparieren.
Schließlich wissen wir seit vielen Jahren, dass Gewaltprävention immer dann funktioniert, wenn Fans mitziehen und wenn die Initiativen hierzu aus den Kurven direkt kommen. Undifferenziertes und rechtswidriges Sammeln von Daten, überzogene Härte, Kollektivstrafen und voreilige Kriminalisieren von Fans wirken kontraproduktiv.