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Bundesliga: Müssen Fußballer spielen, wenn sie Angst vor einer Corona-Infektion haben?

Der FC Bayern München trainiert in Kleingrupen. Vorne: Thomas Müller.
Der FC Bayern München trainiert in Kleingrupen. Vorne: Thomas Müller. Bild: dpa
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Bundesliga startet wieder: Spielpflicht auch bei Corona-Angst? Jurist erklärt rechtliche Lage

16.05.2020, 16:15
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Vor dem Restart der 1. und 2. Bundesliga inmitten der Corona-Pandemie gab es einige kritische Stimmen. Von Spielern, Trainern sowie Medizinern, die zum Teil erhebliche Bedenken haben.

Besonders drastisch äußerte sich Sören Bertram vom Drittligisten 1. FC Magdeburg. "Ich habe Angst davor, mich bei einem Spiel anzustecken. Die Gefahr ist bei vielen Zweikämpfen gegeben", sagte der 28-Jährige der Magdeburger "Volksstimme" und fügte an: "Wir sind alle im Kopf nicht frei, weil wir nach einer Infektion für den Rest unseres Lebens Lungenprobleme haben könnten."

Zuletzt hatte sich schon Köln-Profi Birger Verstraete nach positiven Corona-Fällen in seinem Klub Sorgen gemacht. "Zuerst Gesundheit, dann Fußball", forderte er deshalb in einer "ziemlich bizarren Situation".

Fussball, Herren, Saison 2019/2020, 1. Bundesliga, 1. FC Union Berlin, Abfahrt der Mannschaft vom Stadion An der Alten F�rsterei ins Quarant�ne-Trainingslager in Barsinghausen, v. l. Sebastian Anderss ...
Neven Subotic bemängelte, dass die Fußballprofis in Sachen DFL-Hygienekonzept vor vollendete Tatsachen gestellt wurden.Bild: imago images/Matthias Koch

Neven Subotic von Union Berlin fühlt sich bei den Diskussionen um eine Fortsetzung der Saison ohnehin übergangen. "Nach meinem Wissensstand hatten die Spieler keinen Einfluss auf die Entscheidungsfindung", sagte der 31-Jährige dem Deutschlandfunk. Dies sei "ein bisschen enttäuschend". Auch Bertram monierte, dass die Spieler "überhaupt nicht einbezogen werden. Wir sind nur Marionetten."

Bundesliga inmitten der Corona-Pandemie: Sportrechtler erklärt die juristische Lage

Doch wie sieht da eigentlich die Arbeitsrechtslage aus? Müssen die Profis an den Wochenenden spielen, auch wenn sie Angst haben, oder dürfen sie auch "Nein" sagen? Und: Wie kann es in Zukunft gelingen, dass die Spieler an einer solch weitreichenden und potentiell gesundheitsgefährdenden Entscheidung teilhaben können?

Das und mehr haben wir den renommierten Arbeitsrechtler Martin Schimke gefragt. Der ehemalige Basketball-Nationalspieler ist spezialisiert auf die Rechtsberatung von Sportlern, Vereinen und Verbänden im Amateur- und Leistungssport auf nationaler wie internationaler Ebene. Unter anderem war der 61-Jährige lange Jahre Mitglied des Rechtsausschusses und der Anti-Doping-Kommission des Deutschen Basketball Bundes (DBB) sowie Mitglied des Schiedsgerichts der Deutschen Eishockey Liga (DEL). Seit 1999 ist er Mitglied des Internationalen Sportschiedsgerichtshofs in Lausanne (Cas).

watson: Mehrere Fußballprofis haben in den vergangenen Tagen Bedenken und Ängste geäußert, während der Corona-Pandemie zu spielen, trotz strenger Hygieneauflagen. Hier prallt Gesundheitsschutz auf Arbeitspflicht. Kann ein Profi aus Angst vor einer Covid-19-Ansteckung und möglichen Folgeschäden auch einfach "Nein" sagen und das Spielen verweigern?

Martin Schimke: Das kann er nicht. Einfach "Nein" sagen, ist bedenkenlos nicht möglich. Wenn man sich das mit der juristischen oder arbeitsrechtlichen Brille mal ansieht, die zugegebenermaßen etwas nüchtern ist, liegt hier nichts anderes vor, als dass der Arbeitgeber die Arbeitnehmer, also die Spieler, auffordert, an den Arbeitsplatz zurückzukommen. Wenn es einen Betriebsrat in einem Klub gäbe, wäre solch eine Aufforderung seitens des Arbeitgebers noch nicht einmal mitbestimmungspflichtig.

Das bedeutet allerdings nicht, dass der Arbeitnehmer rechtsschutzlos ist.

Können Sie das erklären?

Die Klubs müssen als Arbeitgeber eine Lage herbeiführen, in der so gut wie möglich ausgeschlossen werden kann, dass infizierte Spieler oder Trainer am Trainings- oder Spielbetrieb teilnehmen. Durch das sogenannte DFL-Hygienekonzept, das sowohl von Gesundheitsämtern als auch von der Politik abgesegnet worden ist, scheint dies gewährleistet zu sein. Daher wäre es für einen Spieler aus arbeitsrechtlicher Sicht problematisch, wenn er einfach so ohne weiteren Grund sagen würde: "Ich komme nicht", obwohl die Angst um eine Ansteckung in der momentanen Zeit sehr verständlich ist.

Sport Bilder des Tages Robert Lewandowski, mit Mundschutzmaske und Sonnencreme, auf dem Weg in die Kabine / Fussball / FC Bayern M
Mit Mund-Nasen- und Sonnenschutz: Bayern Münchens Robert Lewandowski ist gewappnet.Bild: imago images/Lackovic

Welche Konsequenzen hätte es, wenn ein Spieler sich weigerte?

Er müsste mit disziplinarischen Maßnahmen rechnen. Weniger mit arbeitsrechtlichen Folgen, das ist ja im Sport immer ein bisschen anders. Ein Klub wird seinem Spieler nicht einfach kündigen, weil er dann ablösefrei wäre. Vielleicht wird er freigestellt, nicht mehr eingesetzt. Aber grundsätzlich besteht eben eine Arbeitspflicht, sie haben als Arbeitnehmer an ihren Arbeitsplatz zurückzukehren. Dieser Aufforderung haben sie nachzukommen. Genauso wie man aufgrund gesetzlicher Vorgaben jemanden auch in Kurzarbeit schicken konnte. Die Hauptpflicht des Arbeitnehmers ist, zu arbeiten. Die soll jetzt in anderer Form ausgeübt werden, aber letztlich geht es immer noch um die Tätigkeit des Fußballspielens.

Natürlich hat der Arbeitgeber eine Fürsorgepflicht, muss jede Gefahrensituation für Leib und Leben ausschließen. Im Einzelfall könnten durchaus entsprechende Gefahren eintreten, aber man muss schon einen guten Grund haben, um die Arbeit zu verweigern. Es wirkt vielleicht so, als wenn die Arbeitnehmer, die Fußballer, zu etwas gezwungen werden. Aber es ist nichts anderes, als zum Arbeitsplatz zurückzukehren. Der Arbeitnehmer hat nur ein Recht, die Arbeitsleistung unter Fortzahlung seiner Bezüge zu verweigern, wenn er einen guten Grund hat. Aber diese Hürden sind hoch.

Wäre zum Beispiel ein guter Grund, wenn er oder sein näheres Umfeld einer Risikogruppe angehörte?

Ich kenne das DFL-Hygienekonzept nicht im Einzelnen. Die Risikogruppe ist – glaube ich – auch vom Robert-Koch-Institut definiert. Vonseiten des Spielers gibt es sicher auch eine Verpflichtung, so etwas dem Arbeitgeber zu melden. Das müsste man einzeln prüfen, ob es ein Verweigerungsgrund ist. Denn Arbeitsrecht ist Einzelfallrecht. Jeder Fall ist anders.

Was wäre denn ein Einzelfall, in dem ein Spieler zum Beispiel nur eine bestimmte Arbeitsleistung nicht durchführen müsste?

Das kann man schwer prognostizieren. Ja, es kann sein, dass ein Spieler eventuell gewisse Tätigkeiten beim Training oder beispielsweise den Besuch beim Physiotherapeuten nicht durchführen muss. Auszuschließen ist es nicht, dass ein Spieler, der vielleicht durchs Hörensagen weiß, dass ein Physiotherapeut positiv getestet ist, vom Trainer angewiesen wird, sich von diesem behandeln zu lassen. Eine solche Arbeitsleistung, diese arbeitsrechtliche Anweisung, kann der Spieler dann im Einzelfall verweigern. Aber solange es behördlich abgesegnet ist, wird es, bei aller verständlichen Angst, problematisch, wenn der Spieler da ohne weitere Darlegung eines Grundes seine Arbeit verweigert.

Von manchen Klubs, zum Beispiel Schalke 04, ist bekannt, dass sie widerrufbare Freiwilligkeitserklärungen unterzeichnen haben lassen, in denen sich die Spieler bereit erklären, trotz Risiko zu spielen. Wie ist das einzuschätzen?

Das macht Sinn und mag Risiken aufseiten des Arbeitgebers minimieren. Die Situation ist völlig untypisch und war noch nie da. Es wäre sehr vermessen, jede Situation bei dem neuen Konzept, das umgesetzt werden soll, zu prognostizieren. Insofern ist es sicher ein smarter Weg, sich das nochmal bestätigen zu lassen. Abgesehen von der juristischen Lage lässt man sich nochmal ausdrücklich erklären: Ich weiß, dass es das Risiko gibt, aber trotzdem trete ich meine Arbeit an. Gleichwohl kann dies den Arbeitgeber nicht von seiner hohen Schutzverantwortung entbinden und kein "Freifahrtschein" für alle Eventualitäten sein.

Union-Berlin-Profi Neven Subotic verwies auch darauf, dass die Spieler in Deutschland nicht mitentscheiden konnten. Das sei in England und Italien anders gewesen: Dort sei der Spielerverband jeweils eine Instanz, die in solchen Krisenfällen konsultiert wird. Haben Gewerkschaften im Sport nicht so viel Einflussmöglichkeiten wie in anderen Branchen und ist die Spielergewerkschaft in Deutschland (VdV) weniger einflussreich als europäische Pendants?

Ja, das kann man so sagen. So sinnvoll und seriös die VdV ist, sie ist relativ schwach. In anderen Ländern ist der Einfluss der Spielergewerkschaften größer als bei uns, insbesondere in den USA. Die VdV strebt aber sogar in ihrer Satzung den Abschluss von Tarifverträgen an. Der Ruf danach wird jetzt wieder lauter.

Ulf Baranowsky, der Geschäftsführer der VdV, sagte es erst neulich: "Tarifverträge sind in anderen großen Fußballnationen längst etabliert. Sogar die Fifa fordert in einem aktuellen Rundschreiben zur Covid-19-Pandemie den Abschluss von Tarifverträgen auf nationaler Ebene." Welche Vorteile böten Tarifverträge für Profis in Deutschland?

Tarifverträge können sehr zum Gelingen einer Liga beitragen, da sie mehr Rechtssicherheit schaffen. Sie sind ein gutes Vehikel, dass der Sport mehr unter sich bleiben und die Liga sich sozusagen selbst regeln kann. Der Staat zieht sich immer zurück, wenn er sieht: Das sind zwei gleich starke Partner auf beiden Seiten. Es stellt sich nur die Frage, wer die Parteien von solchen Tarifverträgen im Fußballsport in Deutschland sein sollen. Auf Arbeitnehmerseite könnte so ein Vertrag von der VdV geschlossen werden. Die VdV ist aufgrund ihrer Satzung eine Gewerkschaft, dürfte auch aufgrund ihres hohen Organisationsgrades sozial mächtig sein.

Und wer könnte auf der Arbeitgeberseite die Partei eines Tarifvertrages sein?

Das könnte jeder einzelne Klub als Arbeitgeber sein, dann käme aber nur ein Abschluss von Haustarifverträgen in Betracht, die allerdings nur bedingt sinnvoll wären, weil man da keine einheitlichen Abschlüsse gewährleisten kann.

Es gibt ja außerdem extrem unterschiedliche Leistungsfähigkeiten der Klubs. Der Deutsche Fußball-Bund scheidet als Vertragspartner auch aus, laut Satzung ist er ohnehin nicht tarifwillig. Der DFB kann im Übrigen auch nicht als Arbeitgeber angesehen werden. Da bleibt dann nur noch die Möglichkeit, dass die VdV einen Tarifvertrag mit dem Ligaverband abschließt. Aber da ist das große Problem, dass der Ligaverband kein freiwilliger Zusammenschluss von Mitgliedern ist, was die Voraussetzung für so eine Tarif-Koalition wäre. Sondern der Ligaverband ist ein Verband aller lizenzierten Vereine der 1. und 2. Bundesliga, der der DFL sein operatives Geschäft übertragen hat. Es ist quasi ein "Zwangsverband". Und der kann wiederum nach Rechtslage nicht tariffähiger Arbeitgeberverband sein.

Union Berlin vs VfL, 1. BL Berlin, 01.03.2020, FU�BALL - 1. FC Union Berlin vs. VfL Wolfsburg, 1. BL, Saison 2019/20. Stadion An der Alten F�rsterei. Bild zeigt: Daniel Ginczek VfL Wolfsburg, DFL REGU ...
Daniel Ginczek vom VfL Wolfsburg regte ein Kapitänsgremium an.Bild: imago images/regios24 / Darius Simka

Wenn wir in die Zukunft, in die Zeit nach der Corona-Pandemie blicken: Sollten Spielerinteressen künftig noch stärker vertreten werden? Daniel Ginczek vom VfL Wolfsburg hält es zum Beispiel für sinnvoll, künftig eine Art Kapitänsgremium, also die 18 Spielführer der Bundesliga, in Entscheidungsfindungen einzubinden.

Das kann ich nachvollziehen. Der Ruf nach einer starken Arbeitnehmervertretung, sprich Spielergewerkschaft, wird jetzt wieder lauter. Eine starke Spielergewerkschaft auf der anderen Seite der Arbeitgeber, die auch Tarifvertragspartei sein könnte, könnte viel mehr Druck ausüben und hätte eine ganz andere Möglichkeit, ihre Stimme zu erheben.

Und inwiefern werden die aktuellen Krisen-Erfahrungen arbeitsrechtliche Umsetzung finden im Profisport, zum Beispiel in Spielerverträgen? Wird es so etwas wie Krisenklauseln geben?

Natürlich wird man über "Coronaklauseln" nochmal sprechen müssen, da bin ich sicher. Sowohl in Sponsoren- als auch in Spielerverträgen. Juristisch ist das aber gar nicht so schwierig zu lösen. Das wäre bloß eine Vertragsanpassung, die eventuell, so wie es im Fußball jetzt der Fall ist, den Wegfall der Geschäftsgrundlage beträfe; wenn eine Leistung von beiden Vertragsparteien nicht zu erbringen ist. Bei der nächsten Konzeption des DFL-Mustervertrags wird diese einmalige, noch nie dagewesene Notsituation sicher als Erfahrungswert eine Rolle spielen. Kolossaler Veränderungen der Arbeitsverträge bedarf es aber nicht.

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