Shindy zählt zu den erfolgreichsten Rappern Deutschlands. Zusammen mit Kay One startete er seine Karriere. Fünf Jahre lang veröffentlichte er Tracks unter dem Bushido-Label "ersguterjunge". Unter seinem eigenen Label "Friends with Money" droppte er 2019 "Affalterbach". Der Song hielt sich 18 Wochen auf Platz drei und erreichte Gold-Status.
Doch schon vor der Veröffentlichung gab es Zoff. Der Grund: Shirin David hatte ursprünglich an dem Track mitgewirkt, doch Shindy hatte die aufgenommenen Passagen ohne ihre Zustimmung veröffentlicht. Die Folge war, dass er die Zeilen mit einer anderen Künstlerin erneut aufnehmen musste. Rund ein Jahr danach sitzt der Rapper nun vor Gericht. Der neue Streit um "Affalterbach", hat aber nichts mit Megastar Shirin zu tun, sondern mit dem schicken Mercedes-Maybach S650 Cabrio, mit dem er im Video die Straßen Stuttgarts unsicher machte.
In dem Song rappt Shindy über den Ort Affalterbach, wo die Daimler-Tochter Mercedes-AMG ihren Sitz hat. Natürlich ließ er sich im Video zum Song auch in einer protzigen Karre filmen. Doch das hat nun ein Nachspiel. Laut "Bild" hat der Rapper eine Klage wegen Kennzeichenmissbrauchs am Hals. Denn in seinem Video fuhr er mit dem Kennzeichen "DAD DY 1", das so nicht zulässig sei. Zudem sei er um kurz vor 4 Uhr auch noch mit 22 km/h zu schnell geblitzt worden. Vor dem Amtsgericht Stuttgart startete nun der Prozess.
Das Hauptproblem sei allerdings nicht die überhöhte Geschwindigkeit, sondern eben jenes Kennzeichen. Für die Spritztour werden nun 175.000 Euro Strafe verlangt, 35 Tagessätze á 5.000 Euro. Die Strafe falle deswegen so hoch aus, weil das Amtsgericht davon ausgehe, dass Shindy monatlich 150.000 Euro verdienen würde. Sein Anwalt sagte der Zeitung:
Nun fordert Shindys Anwalt Freispruch. Er sei zum Dreh erschienen, weil er davon ausgegangen sei, dass alle Vorkehrungen durch die Produktionsfirma getroffen wurden. Zudem sei der Rapper nur in einigen Aufnahmen wirklich selbst gefahren. Der Maybach wäre überwiegend auf einem Anhänger transportiert worden. Der Prozess soll im Juni fortgesetzt werden.
(iger)