Ein vermeintlich entspannendes Bad endet mit schwerwiegenden Folgen – und könnte jetzt ein juristisches Nachspiel für Herzogin Meghan haben.
Eine Zuschauerin der Netflix-Serie "With Love, Meghan" erhebt schwere Vorwürfe. Die Enthüllung bringt nicht nur Meghans DIY-Tipps in die Kritik, sondern auch die Verantwortung von Prominenten bei der Verbreitung von Gesundheitsempfehlungen.
Eigentlich sollte es ein Wohlfühlmoment à la Meghan werden – doch für Robin Patrick aus dem US-Bundesstaat Maryland wurde das Nachmachen eines Rezepts aus der Netflix-Serie "With Love, Meghan" zum Albtraum.
Die Diabetikerin behauptet, sie habe nach dem Bad mit den selbst gemischten Badesalzen der ehemaligen Schauspielerin 18 schwere Hautverbrennungen erlitten.
Inzwischen fordert sie von Meghan, Netflix und der Produktionsfirma Archewell eine Entschädigung in Höhe von zehn Millionen Dollar.
Patrick gibt an, das Rezept direkt nach Erscheinen der Serie im März ausprobiert zu haben. Die Mischung besteht laut Folge aus Epsomsalz, Himalaya-Salz, Arnikaöl und Lavendelöl – Zutaten, die Meghan für ihren Make-up-Artist Daniel Martin zusammengestellt hatte.
Eine genaue Dosierung gab es dabei nicht. Meghan meinte lediglich, es brauche "ziemlich viel" Salz. Gesundheitsexpert:innen hatten schon kurz nach der Ausstrahlung vor möglichen Hautreizungen gewarnt, insbesondere bei unsachgemäßer Anwendung.
Kurz nachdem Patrick das Bad genommen hatte, verspürte sie ein Brennen an den Beinen und am Gesäß. Die Schmerzen hätten trotz des Abbruchs des Bades nicht aufgehört, sagt sie gegenüber dem Portal "Radar".
Später entwickelten sich an mehreren Stellen ihres Körpers offene Wunden. Erste Hilfe mit Lotion und Lidocain habe nur kurzzeitig Linderung gebracht. "Ich erlebte ein brennendes Gefühl, als würde es von innen kommen", erklärt Patrick.
In einem Schreiben an Meghan und die beteiligten Produktionsfirmen fordert sie neben 75.000 Dollar zur Deckung ihrer medizinischen Kosten eine Entschädigung für erlittene Traumata und bleibende Beschwerden.
Zudem wirft sie Meghan eine Verletzung ihrer "Sorgfaltspflicht" gegenüber dem Publikum vor – vor allem, da es keinerlei Warnhinweise zu Risiken für Menschen mit Diabetes gegeben habe.
Meghans Anwalt wies die Anschuldigungen bereits entschieden zurück. In einem Schreiben vom 22. April heißt es, Epsomsalz sei für Diabetiker:innen grundsätzlich nur nach ärztlichem Rat zu verwenden – das stehe auch so auf der Verpackung.
Eine Vorhersehbarkeit solcher Verletzungen bestehe daher nicht. Eine Klage wegen Fahrlässigkeit sei juristisch nicht haltbar.
Ob es dennoch zu einem Verfahren kommt, ist offen. Patrick signalisiert ihre Bereitschaft, sich außergerichtlich zu einigen. Meghan selbst sowie Netflix haben sich bisher nicht öffentlich zu dem Fall geäußert.