Transparenzhinweis
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Seit Wochen blickt die Öffentlichkeit gespannt nach New York, wo Musikmogul Sean "Diddy" Combs sich vor Gericht verantworten muss. Der Prozess hat mit schockierenden Zeugenaussagen und schweren Vorwürfen für Schlagzeilen gesorgt.
Nun liegt der Fokus auf den Geschworenen, die ein Urteil fällen müssen. Zunächst ist sich die Jury aber noch nicht in allen Punkten einig.
Am Dienstag verkündeten die zwölf Geschworenen laut BBC, dass sie sich in vier von fünf Anklagepunkten einig seien. Beim zentralen Vorwurf der Bildung einer kriminellen Vereinigung ("Racketeering") konnten sie jedoch keine einstimmige Entscheidung treffen.
Dieser Anklagepunkt könnte im Falle einer Verurteilung eine lebenslange Haftstrafe nach sich ziehen.
Richter Arun Subramanian forderte die Jury auf, die Beratungen fortzusetzen, um doch noch zu einem einstimmigen Urteil zu gelangen. Die Entscheidung über die anderen vier Anklagepunkte wurde bisher nicht bekannt gegeben.
Combs, der alle Vorwürfe bestreitet, sieht sich Anschuldigungen ausgesetzt, die von sexueller Ausbeutung bis hin zu erzwungenen Prostitutionstransporten reichen. Im Verlauf des Prozesses sagten mehrere Dutzend Personen aus, darunter ehemalige Partnerinnen.
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Cassie Ventura und eine Frau namens Jane berichteten von angeblichen "Freak-Offs", also exzessiven Sexpartys unter Drogenkonsum, bei denen Combs Frauen zu nicht einvernehmlichen Handlungen gedrängt haben soll. Auch Videos besagter Partys wurden abgespielt.
Die Verteidigung argumentierte, dass Combs' Verhalten zwar unkonventionell, aber nicht kriminell sei. Sie betonten, viele der sexuellen Handlungen seien einvernehmlich gewesen und warfen den Klägerinnen vor, aus finanziellen Motiven zu handeln.
Das Anwaltsteam räumte lediglich ein, Sean Combs habe einen "aufbrausenden Charakter". Die Beziehungen zu den Klägerinnen seien komplex, aber eben nicht strafbar gewesen.
Die Jury wird ihre Beratungen am Mittwoch fortsetzen. Sollte keine Einigung erzielt werden, könnte dies zu einem sogenannten "Hung Jury" führen, was eine Wiederaufnahme des Prozesses zur Folge hätte.