
Ihr Regie-Debüt bereitet Rebel Wilson enorme Probleme.Bild: Getty Images North America / Araya Doheny
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Die Vorwürfe wiegen schwer, der Streit findet öffentlich statt: Eigentlich sollte "The Deb" Rebel Wilsons großer Schritt hinter der Kamera sein. Jetzt droht ihr eine Klage der eigenen Hauptdarstellerin. Und es sind nicht die einzigen Vorwürfe.
08.08.2025, 18:0508.08.2025, 18:05
Der Start in ihre Karriere als Regisseurin könnte für Rebel Wilson kaum turbulenter verlaufen. Wilsons Regie-Debüt "The Deb" hat noch keinen Kinostart, aber etliche Schlagzeilen produziert.
Die jüngste Entwicklung: Die Hauptdarstellerin des Films, Charlotte MacInnes, hat rechtliche Schritte gegen Rebel Wilson eingeleitet.
Der Fall sortiert sich ein in eine ganze Serie juristischer Konflikte rund um "The Deb": Drei Produzent:innen hatten im vergangenen Jahr Klage gegen Wilson in den USA eingereicht. In Australien läuft ein weiteres Verfahren, in dem Wilson vorgeworfen wird, die Veröffentlichung des Films gezielt sabotiert zu haben.
Rebel Wilson selbst hatte erklärt, sie arbeite "hinter den Kulissen unermüdlich daran", den Film zu veröffentlichen. Die Vorwürfe nannte sie "unverständlich".
Die neuen Vorwürfe gegen Rebel Wilson
Aber es kehrt einfach keine Ruhe ein. Wie unter anderem der "Guardian" und "Deadline" berichten, wurde Wilson von Charlotte MacInnes’ Anwälten ein sogenanntes "Concerns Notice" zugestellt – ein notwendiger Schritt im australischen Recht, um eine Verleumdungsklage einzuleiten.
Der Vorwurf: Wilson soll in mehreren Instagram-Posts falsche und rufschädigende Behauptungen über MacInnes verbreitet haben.
Im Zentrum steht ein Video, das Wilson im Juli 2024 veröffentlicht haben soll. Darin sprach sie von "unangemessenem Verhalten" eines Produzenten gegenüber der Hauptdarstellerin, ohne zunächst Namen zu nennen.
Später habe sie laut dem Schreiben jedoch MacInnes direkt benannt und ihr unterstellt, zunächst von sexueller Belästigung berichtet zu haben, ihre Aussagen aber später widerrufen zu haben – nachdem sie angeblich eine Hauptrolle und einen Plattenvertrag durch eben jenen Produzenten erhalten habe.
MacInnes bestreitet diese Darstellung. In dem "Concerns Notice" heißt es, sie habe solche Vorwürfe nie erhoben und bereits im September 2024 gegenüber der "Daily Mail" klargestellt, dass an der Sache "nichts dran" sei.
Wilson habe dies gewusst und dennoch die Aussagen öffentlich geteilt – damit verstoße sie gegen Persönlichkeitsrechte und gefährde MacInnes’ Ruf in der Branche erheblich.
Zusätzlich werfen die Anwälte Wilson vor, über den offiziellen Instagram-Kanal von "The Deb" Inhalte veröffentlicht oder veranlasst zu haben, die MacInnes in einem ungünstigen Licht zeigen. In einem Fall sei die Schauspielerin beim Singen auf der Yacht von Len Blavatnik in einem angeblich "kulturell unangemessenen indischen Outfit" gezeigt worden.
Die Aussagen seien nicht nur ehrenrührig, so die Anwälte, sondern auch durch Wilsons Prominenz besonders wirksam. Ihre Reichweite von über elf Millionen Follower:innen habe die Wirkung der Vorwürfe massiv verstärkt. MacInnes fordert deshalb Schadensersatz, Prozesskostenübernahme sowie eine dauerhafte Unterlassung ähnlicher Aussagen.
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