Kaum eine Show im deutschen Fernsehen lockt derart verlässlich Zuschauermassen an wie das Dschungelcamp. In der werberelevanten Zielgruppe der 14- bis 49-Jährigen lag der Marktanteil dieses Jahr oft bei über 40 Prozent.
Entsprechend reißen sich die Unternehmen um einen Platz in den Werbeblocks der Realityshow. Bis zu 100.000 Euro soll RTL für einen 30-sekündigen Werbespot verlangen können.
Damit die Zuschauer:innen die Werbung aber auch wirklich sehen, werden die Sender immer kreativer – nicht nur beim Dschungelcamp. Dort soll RTL den erlaubten Rahmen zuletzt jedoch überschritten haben.
Wie "DWDL" berichtet, beanstandet die Niedersächsischen Landesmedienanstalt (NLM) einen Werbespot, den RTL während einer Ausstrahlung von "Ich bin ein Star – Holt mich hier raus!" schaltete. Der Sender soll gegen Werbevorschriften des Medienstaatsvertrags verstoßen haben.
Was genau ist passiert? Dem NLM geht es um eine Split-Screen-Werbung der Fast-Food-Kette McDonald's. In diesem Fall sei für das Publikum nicht sofort klar ersichtlich gewesen, dass es mit Werbung konfrontiert war.
Eine optische Trennung gab es nicht. Eine eindeutige Ausweisung der Sequenz als Werbung habe RTL dem Bericht zufolge erst "mit einiger zeitlicher Verzögerung" vorgenommen. Und das ist laut Medienstaatsvertrag nicht erlaubt.
RTL könne nun innerhalb eines Monats beim Verwaltungsgericht Hannover Klage gegen den Beanstandungsbescheid erheben. Dieser ist noch nicht rechtskräftig. Doch RTL wird nicht dagegen vorgehen. "Wir nehmen diese sehr formale Bewertung der Aufsicht an und werden sie nicht gerichtlich überprüfen lassen", sagte ein Sprecher gegenüber "DWDL".
Einen Fehler will man bei RTL ohnehin nicht gemacht haben. Die Rede ist von einer "innovativen Werbeform". Diese sei für das Publikum "gut erkennbar" gewesen. Man bedauere die "Annahme eines Werbeverstoßes".
RTL hat mit Auseinandersetzungen dieser Art Erfahrung: Schon 2017 hatte eine Produktplatzierung von McDonald's für Aufsehen gesorgt, berichtete der "Stern". Und 2014 landete eine Werbung für einen Bahlsen-Schokoriegel im "Dschungelcamp" vor dem Verwaltungsgericht Hannover. Das Urteil damals: Die Werbung habe zu stark dominiert.