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RTL: Die geheimen "Bachelorette"-Verträge – Strenge Auflagen für die Kandidaten

Bachelorette Maxime und Max

Die Verwendung des sendungsbezogenen Materials ist nur mit dem Hinweis und Verlinkung auf TVNOW gestattet.
Die "Bachelorette"-Kandidaten müssen sich an einige Regeln halten.Bild: TVNOW
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Bis zu 5000 Euro Strafe – diese Regeln gelten für die "Bachelorette"-Jungs

17.08.2021, 17:19
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Der Kreis der um die Bachelorette buhlenden Männer lichtet sich. Während manche freiwillig gingen – darunter auch der eindeutige Favorit von Maxime Herbord –, wurden andere von ihr eiskalt abserviert. Doch nach dem Abschied seinem Unmut über das Aus freien Lauf lassen, das wagen die Kandidaten nicht – aus gutem Grund. Denn die "Bachelorette"-Verträge verbieten das, wie nun enthüllt wurde.

Der "Bild" liegen aktuelle Verträge der "Bachelorette"-Jungs vor und aus denen gehen einige Regeln und Verbote hervor, an die sich die Kandidaten halten sollten, wenn sie keine teure Vertragsstrafe riskieren wollen.

An diese Regeln müssen sich die "Bachelorette"-Kandidaten halten

Die Bachelorette, in diesem Falle Maxime, darf von den Liebesanwärtern nicht bedrängt werden. Das beginnt bereits beim unangenehmen Anstarren, heißt es laut dem Blatt. Auch unerlaubtes Anfassen ist – verständlicherweise – verboten.

Dominik und Bachelorette Maxime 

Die Verwendung des sendungsbezogenen Materials ist nur mit dem Hinweis und Verlinkung auf TVNOW gestattet.
Körperkontakt ist nur in beidseitigem Einverständnis erlaubt.Bild: TVNOW

Sex und Knutschen vor der Kamera ist aber natürlich erlaubt – wenn alle Parteien es wollen. Der Kandidat darf zuvor allerdings keine Pornos gedreht haben und kein "sexuell anzügliches" Material verbreiten oder zeigen.

Und wie bereits erwähnt: Beschimpfungen sind in der Sendung ein No-Go. Weder die Bachelorette noch die Kandidaten oder der Sender RTL dürfen angegangen werden, wenn die Enttäuschung doch zu groß ist. Personen dürfen auch nicht beleidigt oder angeschrien werden, heißt es.

Bis zu 5001 Euro Strafe

Außerdem sind sexistische und rassistische Witze genauso verboten wie Gags über die sexuelle Orientierung von Personen, beschreibt die "Bild" weiter.

Es gibt außerdem eine Kontroll-Klausel. Diese besagt, dass die Kandidaten unangekündigt während der Produktion auf Handys kontrolliert werden können. Auch unangekündigte Kofferkontrollen können möglich sein.

Wer schon mal straffällig geworden ist, darf außerdem nicht um die Bachelorette buhlen. Es wird vorab ein lupenreines Führungszeugnis verlangt.

Eine besonders kuriose Klausel ist allerdings die, die sich auf das Gewicht der Kandidaten bezieht. Diese dürfen nämlich in dem Zeitraum zwischen Dreharbeiten und Ausstrahlung nicht zu- oder abnehmen.

Wer sich nicht an die vereinbarten Klauseln hält, könnte tief in die Tasche greifen müssen. So sollen für Verstöße gegen die Quarantäne, in die sich die Kandidaten vor der Show begeben mussten, mindestens 100 Euro fällig werden. Quasi ein Schnäppchen – bei anderen Verfehlungen wird es nämlich deutlich teurer: 5001 Euro sollen die Kandidaten laut Vertrag für Regelverstöße zahlen.

RTL wollte sich zu den Verträgen nicht äußern.

(jei)

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