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Bushido-Prozess: Zeuge weigert sich zu antworten – Richter greift durch

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Bushido tritt als Zeuge und Nebenkläger vor dem Berliner Landgericht auf.Bild: imago images/Olaf Wagner
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Bushido-Prozess: Zeuge weigert sich immer wieder zu antworten – Richter greift durch

24.03.2022, 18:41
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Der Prozess gegen Arafat Abou-Chaker und drei seiner Brüder ging am Mittwoch in die 65. Runde. In der ersten Prozesshälfte des vergangenen Verhandlungstages war Bushido wieder anwesend und verpasste somit nicht die Aussage von Samra. Der 27-Jährige hatte am Montag vor dem Berliner Landgericht gesagt, dass er von der Trennungsphase der einstigen Partner "nicht viel mitbekommen" habe. "In der Zeit habe ich viel gekifft, die Hälfte ist an mir vorbeigezogen", meinte er.

Hussein Akkouche, wie der Rapper mit bürgerlichem Namen heißt, sagte, er habe nach der Trennung bei Bushido einen Vertrag unterschrieben. "Ich bin zu Bushido, weil ich Karriere machen wollte. Er war ein Vorbild von mir, ich habe meine Zukunft bei ihm gesehen", so der "Cataleya"-Interpret. Zur Auflösung des Vertragsverhältnisses sei es gekommen, weil es menschlich zwischen ihnen nicht gepasst habe. "Wir haben nicht harmoniert. Ich wollte meinen eigenen Weg gehen, wollte öfter releasen, dann hat er mich aus dem Vertrag gelassen", so Samra weiter.

Bushido und Arafat seien "wie ein altes Ehepaar" gewesen, betonte der Künstler am Montag. Über Arafat habe er mit Bushido nicht weiter gesprochen. Von den angeblichen Vorfällen bei dem Treffen im Januar 2018 habe er erst im Zusammenhang mit dem Strafprozess aus dem Internet erfahren. Zuletzt wurde bekanntgegeben, dass in Bezug auf das kürzlich aufgetauchte Tondokument noch kein Experte mit der Untersuchung der Audiodatei beauftragt worden sei. Diese Datei soll angeblich heimlich an besagtem Tag aufgezeichnet worden sein.

Darum geht es im Prozess
Laut Anklage soll es zu Straftaten gekommen sein, nachdem Bushido 2017 die geschäftlichen Beziehungen auflösen wollte. Abou-Chaker habe dies nicht akzeptieren wollen und von Bushido eine Millionen-Zahlung sowie die Beteiligung an dessen Musikgeschäften für 15 Jahre gefordert, heißt es in der Anklageschrift. Der Rapper sei bedroht, beschimpft, eingesperrt und verletzt worden. Die Brüder im Alter von 39, 42 und 49 Jahren sind als Gehilfen oder Mittäter angeklagt.

Zeuge beruft sich auf Schweigerecht

Am 65. Verhandlungstag nahm Bushido neben seinem Anwalt in einem weißen Kapuzenpulli Platz. Somit konnte er ganz genau die nächste Zeugenaussage mitverfolgen. Vorgeladen war DJ Gan-G, der ihn einst auf seinen Tourneen begleitete und sich auch mit einer eigenen Veranstaltungsagentur selbstständig machte. Schnell wurde klar, dass der 41-Jährige so gut wie keine Fragen beantworten wollte. Sein Zeugenbeistand machte das immer wieder deutlich. Die häufigste Antwort, die er gab, bezog sich auf den Paragrafen 55, der für das Auskunftsverweigerungsrecht steht. Damit machte er deutlich, dass er auf keine Fragen antworten möchte, die ihn selbst belasten könnten. Der Beistand betonte: „Mein Mandant hat ein umfangreiches Schweigerecht.“

Richter und Oberstaatsanwältin sehen das anders

Dies begründete der Anwalt des Zeugen damit, dass es Ermittlungen gegen Arafat wegen des Verdachts auf Steuerhinterziehung im Zusammenhang mit angeblichen Schwarzgeldzahlungen bei Clubshows und Konzerten gebe. Über Jahre hinweg hätten Arafat, Bushido und sein Mandant solche Veranstaltungen bestritten.

Der Vorsitzende Richter Martin Mrosk und Oberstaatsanwältin Petra Leister konnten diese Begründung nicht nachvollziehen. Sie machten deutlich, dass DJ Gan-G auch Fragen nicht beantworten würde, die den Paragrafen 55 nicht umfassen. Der Beistand blieb dabei: „Er kann nicht unbeschadet antworten, das Schweigerecht erstreckt sich über allem.“

Scherze zwischen Anwalt und Richter

Der Richter hakte trotzdem nach und meinte: „Wir nähern uns mit jeder Frage.“ Als Mrosk wissen wollte, ob Gan-G im Januar 2018 Bushido einen Mercedes geliehen hätte, gab es wenig überraschend vom Zeugen keine neuen Erkenntnisse. Auch auf die Frage, ob der DJ mitbekommen habe, warum Kay One das Label ersguterjunge verlassen habe, gab es keine Antwort. Der Zeugenbeistand meinte ironisch: „Sie gehen da mit dem Skalpell ran.“ Der Richter schmunzelte und entgegnete: „Mit dem Florett.“ Der Wortwitz half allerdings nicht, denn der Zeuge blieb dabei, nicht antworten zu wollen. „Mein Mandant hat Sorge, sich selbst zu belasten.“

Der Richter fragte ihn schließlich, welche Hintergründe zur Trennung geführt hätten. Auch hier antwortete Gan-G mit „Paragraf 55“. Als er schließlich mit seinen bereits getätigten Aussagen konfrontiert wurde, bei denen er sich zum sogenannten Zaunstreit zwischen Anna-Maria Ferchichi und Arafat äußerte, der sich 2017 ereignet habe und einer der ersten Auslöser gewesen sein soll, warum sie getrennte Wege gegangen seien, erklärte der Zeuge nun: „Das ist höchstwahrscheinlich das, was ich ausgesagt habe. An mehr kann ich mich nicht erinnern.“ Auch als es um die Tatvorwürfe vom Januar 2018 ging, blieb der 41-Jährige wortkarg. „2019 konnten Sie noch weitere Aussagen dazu machen. Ich bohre weiter“, raunte der Richter. Doch die nicht gewünschte Antwort folgte wieder, denn Gan-G meinte prompt: „Ich möchte von Paragraf 55 Gebrauch machen.“

"Fordern Sie mich auf, mich selbst zu belasten?"

Später wurde der Zeuge deutlicher, als er sich zu Tonaufzeichnungen äußern sollte. „Das könnte ich Ihnen nicht aus dem Gedächtnis sagen. Ich möchte die Aussage verweigern. Fordern Sie mich auf, mich selbst zu belasten? Ich bin Beschuldigter in einem Steuerverfahren und möchte keine Aussagen machen.“ Die Oberstaatsanwältin machte hingegen klar, dass er sich auf das Auskunftsverweigerungsrecht berufe, was allerdings die Fragen nicht umfassen würde und ihm das Recht somit nicht zustehe. „Mir geht es nicht um den Inhalt. Eine steuerrechtliche Belastung ist nicht zu erkennen“, so Leister. Derweil wurde ihm mitgeteilt, dass wenn er nicht weiter aussagen wolle, ihm Ordnungsmittel drohen würden.

Richter verhängt Ordnungsgeld gegen Gan-G

Auf die Frage, ob es bei der Trennung von Arafat und Kay One zu einer Auseinandersetzung gekommen sei, meinte Gan-G schließlich: „Das wüsste ich nicht.“ Zudem sagte er aus, dass er auch nicht wüsste, ob Kay One damals nicht mehr Berlin betreten durfte. Am Ende wurde ihm der Vorschlag unterbreitet, dass sie die Fragen noch mal wiederholen können, sodass er seine fehlenden Antworten überdenken könne. Richter Mrosk betonte: „Bis auf eine Frage steht Ihnen das Auskunftsverweigerungsrecht nicht zu.“ Doch Gan-G entgegnete: „Ich bitte Sie, die Fragen nicht nochmal zu wiederholen.“ Direkt im Anschluss folgte eine Pause.

Als alle Prozessbeteiligten wieder in den Saal kamen, wurde vom Richter verkündet, dass gegen den Zeugen ein Ordnungsgeld von 800 Euro, ersatzweise acht Tage Ordnungshaft erhoben werde, da er mit dem Paragrafen 55 nur das Recht habe, einzelne Fragen zu verweigern. Der Zeugenbeistand machte derweil klar, dass er innerhalb von zwei Wochen eine begründete Beschwerde gegen diesen Beschluss einreiche. Am Montag findet der nächste Prozesstag statt.

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