Am Montag begann der 79. Prozesstag gegen Arafat Abou-Chaker und drei seiner Brüder. Beim vorherigen Verhandlungstag, bei dem Bushido in den Zeugenstand gerufen wurde, ging es um die brisante Tonaufnahme, über die zuerst der "Stern" berichtete. Die Audiodatei soll einen anderen Verlauf von dem Treffen im Januar 2018 zeichnen, bei dem der 43-Jährige eingesperrt, geschlagen und mit einer Wasserflasche beworfen sein soll. Der Rapper behauptete, dass inhaltlich Passagen "keinen Sinn machen, weil es da zur Sache ging, es war ein finales Treffen".
Er betonte, was zu hören sei, gehe durcheinander, vieles fehle komplett. Sein Anwalt Steffen Tzschoppe meinte zudem, die Tonaufnahme sei "nicht das, was am 18. Januar 2018 tatsächlich passiert ist". Demnach sei die Datei möglicherweise eine Mischung aus Aufnahmen von zwei verschiedenen Treffen.
Die Verteidiger sahen jedoch in der rund zweistündigen Tondatei die Darstellung von Bushido widerlegt. Der Künstler betonte: "Es fehlt ein immenser Teil, ich war vier Stunden und nicht zwei Stunden im Büro." Zudem gebe es technisch und inhaltlich viele Auffälligkeiten. Dazu konnte Bushido allerdings jetzt nicht weiter befragt werden, da er, wie im Vorfeld angekündigt, nicht anwesend war.
Am Ende des Verhandlungstages verkündet Richter Mrosk eine heftige Wende: Der Prozess wird sich deutlich länger als geplant ziehen – und auch ein entscheidender Zeuge wird erwartet. Doch zunächst wird am Montagmorgen die Aussage einer Polizistin gehört.
Nachdem der Prozesstag eröffnet wurde, fuhr der Vorsitzende Richter Martin Mrosk mit dem Tagesprogramm fort. "Ich würde mit der Zeugin beginnen wollen. Herzlichen Dank, dass es so kurzfristig geklappt hat", meinte er. Auf dem Zeugenstuhl nahm eine 32-jährige Polizeibeamtin Platz. Sie war im Januar 2019 anwesend, als Bushido bei der Polizei aussagte. Die Zeugin gab an, dass der Rapper bei der Vernehmung eine gedrückte Stimmung gehabt haben soll. Diese hellte sich jedoch auf, als er begann, seine Version der Geschehnisse zu erzählen.
"Geleitet wurde die Vernehmung von Frau Leister. Sein Zeugenbeistand war dabei. Er wollte von selbst berichten, hat viel geredet", erklärte sie dazu. Im Zuge dessen berichtete sie auch von dem sogenannten Zaunstreit, der sich 2017 ereignet habe und bei dem Anna-Maria Ferchichi und Arafat heftig aneinander geraten sein sollen. "Sie wollten einen Zaun errichten, das zum Streit führte und es zu Beschimpfungen kam", gab die Zeugin unter Berufung auf Bushidos Aussage an.
Die Polizeibeamtin schilderte weiter, wie Bushido von Treffen zwischen Arafat und seinen Brüdern berichtete. Auch die Zusammenkunft zwischen dem Musiker, Arafat und den Drittkünstlern kam zur Sprache. "Arafat meinte, er braucht ein Jahr, um die Trennung zu finalisieren", soll Bushido laut seiner Zeugenaussage gesagt haben. 1,8 Millionen Euro soll er bereit gewesen sein, zu zahlen. Dies sagte der Rapper bereits im vergangenen Jahr vor Gericht aus. Seine Schmerzgrenze hätte bei 2,4 Millionen Euro liegen können.
Wirklich neue Erkenntnisse gab es an diesem Prozesstag durch die Zeugin nicht, vielmehr wurde Bushidos Aussage durch die Polizeibeamtin noch einmal punktuell wiedergegeben. An alles konnte sie sich nicht mehr erinnern. Zu dem Vorfall am 18. Januar 2018 sagte sie laut Bushidos Schilderung Folgendes: "Er wurde beschimpft, als Hund bezeichnet, mit einer 0,5 Liter Hartplastikflasche geschlagen." Und weiter: "Es gab keine körperlichen Schäden, keine Fotos." Allerdings sei von einer roten Stelle am Jochbein berichtet worden. Bushido soll über die Schmerzen ausgesagt haben: "Er meinte, es tat weh, ihm tränten die Augen."
Wie das Ende stattgefunden habe, sie verblieben seien, wüsste sie nicht mehr. "Er meinte, ihn hätte es sehr mitgenommen, dann ist er verreist", fügte sie hinzu. In der Puderstraße habe es danach keine Treffen mehr gegeben. Die letzte Zusammenkunft zwischen Bushido und Arafat sei in Kleinmachnow gewesen, bei dem Bushido einen Aufhebungsvertrag dabei gehabt haben soll. "Es kam wieder nicht zur Einigung, er wollte 15 Jahre noch an ihm mitverdienen. Er hat erfahren, dass er keine Zahlung leisten muss", so die Polizeibeamtin, die Bushidos Aussage aus ihrer Erinnerung heraus wiedergab.
Über die Erzählweise des Künstlers meinte die 32-Jährige: "Er erzählt viel in wörtlicher Rede, mit viel Gestik." Und weiter: "Er hat viel gesprochen. An dem Tag gab es kein längeres Vorgespräch, er wollte keine langen Unterbrechungen." Der Richter witzelte: "Herr Ferchichi kann sehr schnell sprechen, wenn er möchte." Oberstaatsanwältin Petra Leister hakte schließlich noch einmal nach: "Wie war Ihr Gesamteindruck von Herrn Ferchichi im Rahmen der Vernehmung? Hat Sie seine Schilderung überzeugt?" Die Polizeibeamtin meinte daraufhin:
Da sie allerdings währenddessen tippte, habe sie nicht jede Gestik und Mimik mitbekommen. Verteidiger Hansgeorg Birkhoff ergriff im Anschluss das Wort und fragte die Zeugin: "Sie haben betont, dass Herr Ferchichi ein gutes Erinnerungsvermögen hat. Gibt es die Möglichkeit, dass er etwas reproduziert hat?" Anwalt Steffen Tzschoppe grätschte dazwischen und meinte, dass er einen Unterton vernommen habe, der zu verstehen gebe, dass er Bushido etwas zugeflüstert haben könnte. Dazu konnte die Zeugin in jedem Fall nichts sagen.
Birkhoff wollte schließlich wissen, ob es aus der Vernehmung heraus Ermittlungsansätze gegeben habe, um zu überprüfen, was der Tatsache entspreche. Im Zuge dessen fragte der Verteidiger, ob die Länge des Treffens im Januar 2018 in der Puderstraße überprüft worden sei. "Es wurde auch Anna-Maria Ferchichi vernommen", gab sie daraufhin an, um klären zu können, wann ihr Mann nach Hause gekommen sei. "Er soll geweint haben, Anna-Maria Ferchichi hätte dann gefragt, was passiert sei. Er wollte nicht darüber reden", sagte die Zeugin auf die Frage, wie er seiner Frau von dem angeblichen Vorfall erzählt habe.
Die Polizeibeamtin wird voraussichtlich in den kommenden Prozesstagen noch einmal aussagen müssen, um weitere Fragen zu Bushidos Vernehmung zu klären.
Zum Schluss gab Richter Martin Mrosk einen weiteren Ausblick für die kommenden Prozesstermine, die inzwischen bis zum 23. Januar 2023 reichen. Zuletzt terminierte die Strafkammer ein Urteil am 26. Oktober dieses Jahres. Die umstrittene Audiodatei soll übrigens noch einmal im Beisein eines Dolmetschers angehört werden.
Der Dolmetscher von vergangener Woche bezeichnete nämlich im Anschluss sein Gutachten als mangelhaft. Aus diesem Grund soll der Vorgang mit einem anderen Dolmetscher wiederholt werden. Darüber hinaus teilte Mrosk mit, dass eine Videovernehmung mit Veysel K. geplant sei, der im März 2021 in die Türkei abgeschoben wurde. Es müsse allerdings noch ein Termin dafür gefunden werden. Er gilt als wichtiger Zeuge in dem Prozess, da er zumindest teilweise bei dem Treffen am 18. Januar 2018 anwesend gewesen sein soll.
Alle weiteren Artikel zum Bushido-Prozess findest du hier.