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Krankmeldung wegen Kater nach Weihnachtsfeier: Ist das erlaubt?

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Die betriebliche Weihnachtsfeier verläuft in vielen Unternehmen feuchtfröhlich.Bild: imageBROKER / ViktorxGladkov
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Horror-Kater nach Weihnachtsfeier: Darf ich blaumachen?

17.12.2024, 16:11
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Diese Zeilen liest wahrscheinlich, wer die betriebliche Weihnachtsfeier bereits hinter sich gebracht hat und mit Kopfschmerzen, Übelkeit oder Schwindel im Bett liegt. In diesem Fall: schnelle Genesung und merry crisis!

Hier die Kurzfassung für alle, die aufgrund des vorherigen Abends noch nicht voll einsatzfähig sind: lieber aufraffen, Katersymptome bekämpfen und ab zur Arbeit! Sonst droht die Streichung des Gehalts. Außerdem macht es natürlich einen äußerst schlechten Eindruck.

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Grundregel: Wer feiern kann, der muss auch arbeiten

Im Dezember offenbar eins der wichtigen Themen fast jedes Betriebs: die anstehende Weihnachtsfeier. Egal ob gegessen, getanzt oder Karaoke gesungen wird, Glühwein und andere alkoholische Drinks gibt es fast immer.

Aus einem Glühwein wird dann schnell ein zweiter und aus dem wiederum (zu schnell) ein dritter. Wenn's ganz blöd läuft, wacht man am nächsten Tag mit dröhnenden Kopfschmerzen auf. Eine Krankmeldung ist dann aber eigentlich keine Option. Nicht nur, weil die Blamage vor Chefin oder Chef schier unerträglich ist.

Arbeitgeber:innen haben bei einer Krankmeldung immer das Recht, nach weitergehenden Gründen zu fragen. Arbeitnehmer:innen sind gleichzeitig zwar nicht verpflichtet, darüber Auskunft zu geben. Bei einer Krankmeldung nach der Weihnachtsfeier können Chefs aber in der Regel eins und eins zusammenzählen.

In diesem Fall sind sie nicht verpflichtet, das Entgelt fortzuzahlen. Denn Anspruch auf das Gehalt trotz Ausfall hat nur, wer unverschuldet arbeitsunfähig ist. Ein paar Drinks zu viel sind eine freiwillige Entscheidung und damit nachweislich nicht unverschuldet.

Ebenso selbstverschuldet ist übrigens ein Arbeitsausfall aufgrund einer Verletzung bei der Risikosportart Kickboxen. Auch wenn die Symptome hier ähnlich sein können wie beim Kater (man kann kaum laufen, die Glieder tun weh, die Welt dreht sich), machen wohlwollende Chefs hier aber oft eine Ausnahme.

So oder so gilt es, unverzüglich eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vom Arzt einzuholen, die an Arbeitgebende geschickt werden muss. Diese attestiert, dass der:die Patient:in aufgrund gesundheitlicher Probleme nicht arbeitsfähig ist. Grund können körperliche Beschwerden, Verletzungen und psychische Krankheiten sein.

Wie genau die Praxis der Krankmeldung gehandhabt wird, ist von Unternehmen zu Unternehmen unterschiedlich. Generell müssen Chefs diese Krankmeldung akzeptieren und den gesamten Ausfallzeitraum respektieren. Ein Ins-Büro-zitieren, obwohl man krankgeschrieben ist, ist nicht erlaubt.

Grundsätzlich gilt aber natürlich: Wer die persönlichen Grenzen kennt und dementsprechend handelt, hat nach der Weihnachtsfeier immerhin katertechnisch wenig zu befürchten. Das ultimative Anti-Kater-Mittel ist dabei natürlich, kein Alkohol zu trinken.

Wann kann man erwarten, der Familie des Partners vorgestellt zu werden?

Das erste Zusammentreffen der "Schwiegerfamilie" mit dem oder der neuen Partner:in ist ein beliebtes Motiv in den Rom-Coms von Hollywood – gleich hinter dem Wiederentdecken einer alten Schulliebe oder dem grantigen Feind, der sich als "The One" entpuppt.

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