
"Cool, damit bin ich der neue Star im Büro!"Bild: imago stock&people / Westend61
Alltagsfrage
Geschenke sind großartig, Überraschungen auch. Und zu Weihnachten gibt es gleich eine ganze Menge davon. Problem ist nur, dass nicht jede Überraschung aufgeht. Manchmal greifen Schenkende komplett daneben, treffen den Geschmack nicht oder kaufen etwas, das die Beschenkten schon besitzen. In dem Fall ist umtauschen angesagt. Und dann fallen ein Haufen Fragen an.
Kann ich alles umtauschen? Wie lange ist das möglich? Habe ich ein Anrecht auf eine Auszahlung? All diese Fragen wollen wir dir beantworten. Schließlich wollen wir eine frustrierende Zeit nach Weihnachten verhindern. Gern geschehen!
Watson ist jetzt auf Whatsapp
Jetzt auf Whatsapp und Instagram: dein watson-Update! Wir versorgen dich
hier auf Whatsapp mit den watson-Highlights des Tages. Nur einmal pro Tag – kein Spam, kein Blabla, nur sieben Links. Versprochen! Du möchtest lieber auf Instagram informiert werden?
Hier findest du unseren Broadcast-Channel.
Umtausch im Laden: Was man beachten muss
Hier ist es etwas knifflig. Denn Händler:innen müssen ein Geschenk nicht zurücknehmen, nur weil es nicht gefällt oder passt. In Läden sind die Käufer:innen auf die Kulanz der Händler:innen angewiesen, schreibt die Verbraucherzentrale. Ausnahme ist, wenn der Umtausch noch beim Kauf schriftlich zugesichert wurde. Den Kassenzettel brauchst du natürlich.
Im Internet oder auch für telefonische Bestellungen sieht es wieder anders aus. Deutlich besser, um ehrlich zu sein. Fast jeder im Internet geschlossene Vertrag kann innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden. Dabei ist völlig unabhängig, ob das Geschenk nicht funktioniert oder es schlicht nicht gefällt. Lediglich die Widerrufsfrist muss eingehalten werden.
Last-Minute-Einkäufe können sie hier lohnen. Wobei manche Online-Shops die Frist auch gelegentlich verlängern. Artikel, die du zum Beispiel bei Amazon zwischen dem 1. November und 6. Januar 2025 gekauft hast, kann du bis zum 6. Februar 2025 zurückschicken.
Kann ich kaputt Geschenke zurückgeben?
Funktioniert eine gekaufte Ware nicht, streikt zum Beispiel die Spielkonsole, können Käufer:innen zwei Jahre lang Ansprüche geltend machen, ob nun im Laden oder im Internet. Händler:innen können allerdings erstmal darauf bestehen, das Produkt reparieren zu lassen oder gegen ein mangelfreies zu tauschen. Scheitert es auch hier, kannst du auf eine Rückzahlung bestehen.
Sollte es zum Streit kommen, müssen Händler:innen übrigens beweisen, dass die Ware innerhalb der ersten zwölf Monate nach dem Kauf einwandfrei war. Händler:innen haften darüber hinaus auch für schlecht verständliche oder fehlerhafte Montage-Anleitungen. Entpuppt sich also ein Geschenk deswegen als Gedulds-Zerreißprobe, liegt die Schuld eventuell nicht bei dir.
Es gibt Sportübungen, die als wahre Krafttests gelten – der Klimmzug ist auf jeden Fall einer davon. Selbst sehr sportliche Menschen schaffen das nicht unbedingt.