Irgendwann entwickelt man beim Einkaufen eine gewisse Routine. Eine Handvoll Produkte landet dann eigentlich jedes Mal im Korb, weil sie eben zum festen Bestandteil des Alltags geworden sind. Für viele gehört eine Packung Milch oder die entsprechende Alternative dazu, aber auch Brot und der zugehörige Belag.
Ausgerechnet bei dem lohnt es sich nun aber, beim routinierten Gang in den Supermarkt besser ein zweites Mal hinzuschauen. Denn ein Produkt aus dem Bereich Wurstwaren ist aktuell Bestand eines bundesweiten Rückrufs.
Konkret geht es um die 250-Gramm-Packung der "Echt Gut Jagdwurst". Diese wird in den Märkten der Edeka-Kette verkauft.
"Der Hersteller kann nicht ausschließen, dass sich Kunststoff-Fremdkörper in der Wurst befinden", heißt es in einem entsprechenden Schreiben des Unternehmens Fleischwerk Hessengut GmbH. Durch die potenziellen Verunreinigungen im Produkt bestehe demnach Erstickungsgefahr.
Doch es sind nicht alle Produkte der Jagdwurst betroffen. Das Unternehmen verweist darauf, dass nur bei der Losnummer L 170225 ein Risiko besteht. Verbraucher:innen müssen hier darauf schauen, ob die gekaufte Ware das Mindesthaltbarkeitsdatum 16. Juni 2025 hat.
Laut der Mitteilung des Unternehmens wurde das Produkt in Edeka-Filialen im Absatzgebiet Hessenring verkauft. Die Warnung gilt dennoch für die Bundesländer Hessen, Thüringen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen und Sachsen-Anhalt.
Wer eines der betroffenen Produkte bei sich zu Hause entdeckt, sollte die Jagdwurst auf keinen Fall verzehren. Welche Fremdkörper konkret enthalten sein könnten, wird aus der Mitteilung nicht ersichtlich. Häufig warnen Lebensmittelhersteller aber vor Metallteilen oder Splittern, die über die Maschine in die Waren gelangt sind.
Edeka und Fleischwerk Hessengut weisen beim aktuellen Rückruf darauf hin, dass Verbraucher:innen den Kaufpreis auch ohne Vorlage des Kassenbons erstattet bekommen.
Der Fall verdeutlicht einmal mehr, wie wichtig funktionierende Kontrollmechanismen und transparente Kommunikation bei Lebensmitteln sind. Gleichzeitig zeigt sich, dass trotz aller Sicherheitsvorkehrungen Fehler passieren können – mit potenziell ernsten Folgen. Für Verbraucher:innen lohnt es sich daher, regelmäßig online die Warnungen vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) zu prüfen.