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Prime-Deals: Amazon kassiert Abmahnung von Verbraucherzentrale

Das Logistikzentrum in Graben. Die Amazon.com, INC ist ein weltweit aufgestellter Onlineversandhändler mit Sitz in Seattle in den Vereinigte Staaten. Amazons Deutschandzentrale befindet sich in Münche ...
Amazon geht’s an den Kragen.Bild: imago images / Robert Schmiegelt
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Verbraucherzentrale mahnt Amazon wegen falscher Prime-Preisangaben ab

14.10.2024, 20:3014.10.2024, 20:30
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Eigentlich soll mittels der Amazon Prime Day Deals gespart werden, bis es quietscht. Neue Küchengeräte, neuer Technik-Kram, neue Klamotten, neue Möbel, neue Pflegeprodukte, neu, neu, neu – und das alles dann noch bezahlbar.

Und so decken sich viele Menschen mit Zeug ein, das sie mal mehr, mal weniger brauchen. So ist das mit verlockenden Angeboten eben. Wirklich gespart wird dann in aller Regel nicht. Nun zeigt sich, dass das nicht nur am Überkonsum liegt.

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Amazon trickst bei den Preisen?

Denn aktuell wirft die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg Amazon vor, gesetzeswidrig bei den Preisangaben vorgegangen zu sein. Eine Abmahnung ist bereits raus, wie aus einer entsprechenden Pressemitteilung hervorgeht.

Demnach bezogen sich die beworbenen Preisreduzierungen an den Prime-Deal-Days nicht auf den niedrigsten Gesamtpreis der letzten 30 Tage, wie gesetzlich vorgeschrieben. Stattdessen gab Amazon stets die unverbindliche Preisempfehlung des jeweiligen Herstellers oder einen Statt-Preis im Sinne eines Kundendurchschnittspreises an.

Das sei aber laut Verbraucherschützer:innen gesetzeswidrig, das Onlinekaufhaus täuscht, heißt es weiter, damit über den tatsächlichen Wert des Angebots. In anderen Worten: Die Rabatte sind gar nicht so rabattig, Amazon führt die Menschen hinters Licht.

Seit 2022, mit der Überarbeitung der europäischen Preisangaben-Richtlinie, sollen die Preise deutlich transparenter sein. Jedoch nutzen Anbieter:innen häufig Tricks, um das Gesetz auszuhebeln. Verbraucherzentralen versuchen regelmäßig, dagegen vorzugehen.

Die Verbraucherschützer:innen betonen, dass eine UVP-Angabe oder der Statt-Preis etwas anderes ist als der niedrigste Preis der letzten 30 Tage. "Amazon ignoriert damit die Vorgaben des EuGH", sagte dazu Oliver Buttler, Abteilungsleiter Telekommunikation, Internet und Verbraucherrecht bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.

Amazon wehrt sich gegen die Vorwürfe

"Amazon täuscht mit dieser Werbung eine besondere Attraktivität der Angebote vor, die es so nicht gibt." Es sei das Ziel, die Täuschung von Verbraucher:innen mittels Lockwerbung zu beenden. Amazon selbst wehrt sich gegen die Vorwürfe, betont, diese seien "inkorrekt".

Das Onlinekaufhaus setze alles dran, seinen Kund:innen bei Rabattaktionen "niedrigere Preise" als üblich zu bieten. Zudem biete Amazon auf seiner Website ausreichend Informationen zu Preisen und Angeboten.

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