Achtung: Werdet ihr beim öffentlichen Liebesspiel erwischt, droht euch eine Geldstrafe oder sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr. Geregelt ist das in Paragraf 183 des Strafgesetzbuchs:
Unangenehm.
Wir haben Polizeiakten gewälzt und für euch die kuriosesten Urteile zu Sex in der Öffentlichkeit gesammelt – damit ihr wisst, was euch blüht, falls euch jemand anzeigt.
Was am 9. September 2017 in den Umkleidekabinen der "Badewelt" in Sinsheim wirklich geschehen ist, werden wir wohl nie erfahren. Denn: Es steht Aussage gegen Aussage – und das Gericht hat entschieden, dass das auch so bleibt. Der Vorwurf jedenfalls lautete: Sex in der Umkleidekabine.
Erkannt haben will das ein Mitarbeiter an der Fußstellung der beiden Beschuldigten. Sie haben den Vorwurf stets bestritten. Egal ob Sex oder nicht: In den meisten Schwimmbädern ist es ohnehin verboten, zusammen in der Umkleidekabine zu verschwinden.
Ein Paar hat es nach dem Feiern im Münchner Stadtteil Schwabing nicht mehr in die Wohnung geschafft, geschweige denn in die Nähe davon.
Auf einer Hausmauer in der Leopoldstraße hatten die beiden Sex vor Publikum: Schnell bildete sich eine Menschenmenge um das Paar. Ob die Zuschauer sich über den Anblick geärgert haben, wissen wir nicht.
Das, was ein 40-jähriger Mann auf dem Bahnhofsvorplatz in Würzburg gemacht, besser gesagt, an sich hat machen lassen, nannte das Gericht später "die öffentliche Vornahme von sexuellen Handlungen".
Während seine 20 Jahre alte Verlobte gewisse Handlungen (was das genau sein soll, stand nicht im Urteil) an ihm vornahm, machten Passanten erst Fotos, riefen dann aber die Polizei. Doch als die am Tatort ankam, war die Frau verschwunden. Die Beamten fanden sie kurz darauf. Auf der Bahnhofstoilette. Wieder beim Sex. Aber mit einem anderen Mann.
Mindestens fünf mal soll ein Paar in Leipzig ziemlich lauten Sex gehabt haben. Am helllichten Tag, vor den Augen der Nachbarn, auf dem Balkon. Die fanden es ekelhaft, den Lovebirds hingegen war nicht bewusst, dass sie beobachtet werden. Doch das Paar scheint Reue zu zeigen: Seit dem Urteil im Juni 2007 wurden keine weiteren Vorfälle gemeldet.
Wilder nächtlicher Sex auf der Motorhaube eines fremden Autos wurde 2012 für ein Paar im oberpfälzischen Neuhaus teuer. Als es die beiden überkam, schlichen sie sich in eine fremde Garage und vergnügten sich auf dem Auto.
Am darauffolgenden Morgen fanden die Besitzer ein zerbeultes Garagentor, einen Haarreif an der Windschutzscheibe und im Inneren des Autos eine Jacke, einen Schlüsselbund und ein benutztes Kondom. Selbst in der Dachreling steckten Frauenhaare. Der Autobesitzer war not amused und klagte die Reparaturkosten ein. Zeugen hatten das Paar verpfiffen.
Unsere Lieblingsgeschichte ereignete sich am Neujahrstag in der barocken Pfarrkirche im oberbayerischen Rennertshofenbeim. Ein damals 26 Jahre alter Polizist hatte auf der Orgel-Empore der Kirche während eines Rosenkranz-Gebetes lautstark mit seiner Freundin Sex. Alles andere als andächtig fanden das die 25 Kirchgänger.
Die Haushälterin des Pfarrers ging schließlich auf die Empore und erwischte das Paar. Im Dorf sprach man von einem handfesten Skandal. Das Paar flüchtete. Doch ein Zeuge erkannte den Mann, den der Pfarrer wenig später anzeigte.
Die Anklage lautete: Störung der Religionsausübung. Während des Prozesses stellte sich heraus, dass der Polizist auch noch Unterschlagung und Verwahrungsbruch begangen hatte (auf Deutsch: Er hatte eine Schreckschusspistole konfisziert, die auf der Wache abgegeben worden war, hatte aber die entsprechenden Formulare nicht richtig ausgefüllt und die Pistole mit nach Hause genommen). Deshalb musste der Polizist nicht nur 8400 Euro zahlen – sondern war auch seinen Job los.