Ist eine Reise außerhalb der EU geplant, muss gut vorbereitet sein. Sind Impfungen nötig? Oder verlangt das Reiseland ein Visum? Bei all der Planung ist ein Dokument besonders wichtig: der Reisepass.
Denn nur wenn dieser gültig ist, kann eine Einreise in nicht EU-Länder garantiert werden. Auch ist die Reisepass-Nummer bereits bei der Buchung der Flüge nötig, da sie zusammen mit Namen und weiteren Daten angegeben werden muss.
Bevor ein Visum beantragt werden kann, sollte zunächst geprüft werden, ob der Reisepass noch gültig ist. Wenn nicht, ist schnell sein gefragt. Denn aktuell dauert die Anfertigung eines Reisepasses etwa zwei Monate. Grund dafür ist laut dem "Redaktionsnetzwerk Deutschland" ("RND") wohl ein Personalengpass in der Bundesdruckerei während der angelaufenen Urlaubssaison.
Wenn der Reisepass noch gültig ist, ist die nächste Frage: Ist er auch lange genug gültig? Denn je nach Urlaubsland muss der Reisepass auch nach Abreise noch eine bestimmte Zeit lang gültig sein. Diese Dauer kann je nach Reiseziel variieren. Einige Länder verlangen einen Reisepass, der zum Zeitpunkt der Einreise oder nach Abreise noch mehrere Monate gültig sein muss.
Für Mexiko und Kambodscha sind dies beispielsweise sechs Monate nach Einreise, für Malaysia sechs Monate nach Abreise. In manchen Ländern ist es jedoch ausreichend, wenn der Reisepass zum Tag der Abreise verfällt. Dies ist beispielsweise in den USA der Fall. Genaue Informationen zu den einzelnen Ländern bietet das Auswärtige Amt.
Weiter in der Reiseplanung: Nun muss die Nummer bei einigen Vorgängen angegeben werden. Beim Visumsantrag und beim Flüge buchen, beispielsweise.
Tatsächlich ist die Bezeichnung "Nummer" hier auch nicht ganz zutreffend. Laut dem Bundesministerium des Inneren und für Heimat muss in der Zahlenkombination nämlich auch mindestens ein Buchstabe enthalten sein.
Aber, ist das denn nun eine Null, oder der Buchstabe O, der sich da in der Zahlen- und Buchstabenreihe tummelt? Und ist es schlimm, wenn ich die beiden verwechsle? Tatsächlich ja, zitiert das Newsportal "Merkur.de" Iwona Husemann, Reiserechtsexpertin bei der Verbraucherzentrale NRW: „Im schlimmsten Fall kann dieser Fehler dazu führen, dass das Boarding oder die Einreise verweigert wird.“
Nun aber eine gute Nachricht: Es gibt eine Reihe an Buchstaben, die in der Reisepass-Nummer nie vorkommen. O ist einer davon. Hier eine Übersicht:
Mit diesem Wissen sollte das nächste Online-Formular für ein Visum wohl mit ruhigeren Nerven auszufüllen sein. Seit dem 1. November 2021 nutzt das Bundesministerium auch die Zahl Null nicht mehr in den Reisepässen, um die Verwechslungsgefahr weiter zu minimieren. Inhaber:innen von neueren Reisepässen haben hier also eine Sorge weniger.