
Im Winter hat man häufig schlechte Sicht im Auto.Bild: imago images / rene traut
Mobilität & Verkehr
16.01.2025, 15:2416.01.2025, 17:00
Der Winter hat zweifellos seinen Charme – glitzernder Schnee, frostige Landschaften und vielleicht sogar der eine oder andere Ausflug in den Schnee. Doch für Autofahrer:innen bedeutet die kalte Jahreszeit oft Stress pur. Sobald die Temperaturen sinken und der erste Schnee fällt, werden die Straßen zur Herausforderung.
Doch nicht nur die Glätte, sondern auch die Sichtverhältnisse können im Winter schnell zur Gefahr werden. Wenn dichte Schneeflocken fallen oder sich eine graue Suppe aus Nebel und Schneematsch über die Straße legt, fühlen sich viele Fahrer:innen wie im Blindflug. Das Risiko, andere Fahrzeuge oder Hindernisse zu übersehen, steigt rapide.
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Häufig helfen neben einer gedrosselten Geschwindigkeit auch die verschiedenen Lichteinstellungen des Autos. Dabei sollte man jedoch vorsichtig sein, sonst droht ein Bußgeld.
Autofahren im Winter: Obacht vor der Nebelschlussleuchte
Besonders tückisch: Automatische Lichtsysteme schalten oft zu spät von Tagfahr- auf Abblendlicht um. Dabei bleiben die Rückleuchten dunkel – und das kann im Nebel oder bei Regen schnell zur Gefahr werden.
Deshalb gilt: Lieber selbst Hand anlegen und das Abblendlicht manuell einschalten. Bei schlechter Sicht soll das auch tagsüber geschehen, wie es vom TÜV Thüringen heißt. Sicher ist sicher. Wer Nebelscheinwerfer hat, sollte diese bei stark eingeschränkter Sicht durch Regen oder Nebel ebenfalls einschalten.
Lediglich bei einer Einstellung sollte man aufpassen: Bei der sogenannten Nebelschlussleuchte. Denn diese darf man wirklich nur bei Nebel nutzen – und auch nur, wenn die Sichtweite unter 50 Metern liegt.
In diesem Fall ist übrigens auch maximal Tempo 50 angesagt. Als Orientierungshilfe können die Leitpfosten am Straßenrand dienen, die meist im Abstand von 50 Metern stehen.
Bußgeld droht für Autofahrer wegen Nebelschlussleuchte
Wird die Sicht wieder besser, muss die Nebelschlussleuchte unbedingt ausgeschaltet sein. Wer die Leuchte an hat, obwohl die Sicht nicht bei unter 50 Metern liegt, muss auch ein Bußgeld zahlen. Dieses liegt bei mindestens 20 Euro. Eine Pflicht, die Leuchte einzuschalten, gibt es hingegen nicht.
Bei Nebel hingegen gibt es aber auch ein "falsches Licht": Der ADAC warnt davor, in so einem Fall das Fernlicht zu nutzen. Dieses verschlechtert die Sicht bei Nebel sogar. Besser sei das normale Abblendlicht – oder man setzt eben auf Nebelscheinwerfer oder die Nebelschlussleuchte.
Der Autoclub empfiehlt bei schlechter Sicht zudem, vor allem auf die eigene Fahrbahn sowie den nachfolgenden Verkehr zu achten. Generell sollte man zu jeder Zeit bereit sein, innerhalb der übersehbaren Strecke zu halten.
(mit Material der dpa)
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