In Deutschland leben fast vier Millionen Menschen mit einem Lipödem, betroffen sind fast ausschließlich Frauen. Die chronische Fettverteilungsstörung gilt nicht zu den bekanntesten Erkrankungen, weshalb die Dunkelziffer auch enorm hoch geschätzt wird. Die Folge: Viele Betroffene leben jahrelang mit starken Schmerzen und werden oft falsch behandelt oder von Ärzt:innen nicht ernst genommen.
Am 17. Juli wurde vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) beschlossen, dass die Liposuktion künftig in allen Stadien zur Kassenleistung werden soll – die Regelung tritt voraussichtlich spätestens zum 1. Januar 2026 in Kraft. Aktuell übernehmen gesetzliche Krankenkassen die Kosten nur im Stadium drei und nur bei Erfüllung strenger Voraussetzungen. Doch was bedeutet dieser Beschluss konkret? Watson hat die Antwort.
Die Kosten für eine Liposuktion bei Lipödem liegen, je nach Ausmaß, Region und Klinik, meist zwischen 5000 und 7500 Euro pro Eingriff, wobei oft mehrere Operationen notwendig sind. Insgesamt können somit Kosten von bis zu 20.000 Euro oder mehr entstehen, falls die Patientin den Eingriff selbst bezahlen muss.
Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt eine Liposuktion bei Lipödem aktuell nur im Stadium drei und nur, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: mindestens sechs Monate erfolglose konservative Therapie mit Kompression und Bewegung, ein BMI unter 35, keine Gewichtszunahme in den letzten sechs Monaten sowie eine Behandlung durch speziell qualifizierte Ärzt:innen.
Der Eingriff muss vorher außerdem von der Kasse genehmigt werden.
Ein Lipödem ist chronisch und nicht heilbar. Eine Liposuktion kann das krankhafte Fettgewebe deutlich reduzieren und die Beschwerden langfristig lindern, aber das Lipödem ist damit nicht dauerhaft weg.
Es kann sich im Laufe der Zeit wieder verschlechtern, vor allem durch hormonelle Veränderungen oder Gewichtszunahme. Eine gesunde Lebensweise und Nachsorge bleiben wichtig. Jedoch kann trotz all dem eine OP nach einigen Jahren wieder notwendig sein.
Ab dem 1. Januar 2026 wird die Liposuktion bei Lipödem in allen Stadien Kassenleistung, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind: eine mindestens sechsmonatige erfolglose konservative Therapie, Gewichtsstabilität in diesem Zeitraum, eine Adipositasbehandlung bei BMI über 35, sowie eine doppelte fachärztliche Diagnose. Das hat sich auch nach dem Beschluss nicht geändert.
Die Entscheidung basiert auf Studien, die den Nutzen der Liposuktion wissenschaftlich belegen. Alle Beteiligten beim G-BA hätten sich zu Beginn des Verfahrens, das laut Deutsches Ärzteblatt nun elf Jahre zurückliegt, eine bessere Studienlage gewünscht, aber die habe es nicht gegeben. Mit dem Beschluss im Sommer 2025 wurde so ein Meilenstein in der Behandlung gesetzt.
Mit diesem Beschluss wird Betroffenen erstmals eine umfassende und geregelte Versorgung ermöglicht, die über reine konservative Maßnahmen hinausgeht.