In den Niederlanden sind einige Verkehrsgesetze lockerer als in Deutschland, bei anderen wiederum müssen Autofahrer:innen ganz genau aufpassen, um keine Strafe zahlen zu müssen. Was du im Urlaub beachten solltest, um am Ende keine hohen Strafen zu bezahlen, erfährst du bei watson.
Wer die deutsche Grenze überquert, sollte den Fuß vom Gaspedal nehmen. In den Niederlanden gilt, wie auch in allen anderen Nachbarländern, ein Tempolimit – auch auf der Autobahn. So schnell darfst du maximal unterwegs sein:
Seit April gilt auf einigen wenigen Abschnitten auch rund um die Uhr ein Tempolimit von 130 km/h oder 120 km/h. Da in Zukunft weitere Abschnitte hinzukommen sollen, lohnt es sich, besonders aufmerksam auf die Beschilderung an Autobahnen zu achten.
Die Älteren werden sich erinnern: Wenn man früher legal kiffen wollte, führte der Weg in die Niederlande. Das Auto sollte man hinterher aber lieber stehen lassen. Eine zu hohe nachweisbare Menge an THC im Körper kann auch in den Niederlanden zu schwerwiegenden Konsequenzen führen.
Der ADAC empfiehlt, mindestens 24 Stunden zu warten, bis man sich wieder ans Steuer setzt. Wer regelmäßig oder sogar täglich kifft, sollte (zumindest als Fahrer:in) gar nicht mit dem Auto unterwegs sein.
Bei Alkohol am Steuer sind die Gesetze in den Niederlanden etwas lockerer als bei uns. Allgemein gilt hier eine Promille-Grenze von 0,5 – also genauso wie in Deutschland.
In den Niederlanden dürfen aber auch Fahranfänger:innen in den ersten fünf Jahren vor der Fahrt Alkohol trinken, zumindest in geringen Mengen. Für sie gilt eine Grenze von 0,2 Promille.
Zum Vergleich: In Deutschland dürfen Fahranfänger:innen gar keinen Alkohol trinken, hier gilt die Promille-Grenze von 0,0.
Nicht umsonst sind die Niederlande ein beliebtes Ziel für Radfahrer:innen. Hier sind viele Menschen nur auf zwei Rädern unterwegs und in dieser Entscheidung werden sie auch von der Politik unterstützt:
Es gibt viele kilometerlange Radwege und vor allem in den Städten sind die "fietsstraat auto te gast"-Zonen häufig vertreten. Übersetzt bedeutet das, dass Autofahrer:innen in diesen Zonen nur Gast sind – Fahrradfahrer:innen haben Vorfahrt.
Sogar im Kreisverkehr gibt es oft separate Fahrradwege und viele Kreuzungen sind so gestaltet, dass für Radfahrer:innen ein geringeres Risiko besteht.
Das Auswärtige Amt weist außerdem darauf hin, dass bei Unfällen mit Radfahrer:innen und Fußgänger:innen grundsätzlich der/die Autofahrer:in haftet, unabhängig davon, wer den Unfall verursacht hat.
Die Bußgelder in den Niederlanden sind höher als in Deutschland und wurden Anfang des Jahres angehoben. Wer beispielsweise 20 km/h zu schnell ist, zahlt 223 Euro. Wenn die Höchstgeschwindigkeit um mindestens 50 km/h überschritten wird, richtet sich die Geldstrafe nach dem Einkommen.
Auch über eine rote Ampel zu fahren kann ins Geld gehen und wird mit 310 Euro Bußgeld bestraft. Am Steuer sollte das Handy nicht nur aus Sicherheitsgründen weggelegt werden, denn wer damit erwischt wird, muss 430 Euro zahlen.
Die zulässige Promille-Grenze zu überschreiten, ist ebenfalls keine gute Idee. Hier beginnen die Geldstrafen bei 300 Euro, können aber, je nach Promillewert, auch deutlich höher ausfallen.
Auch Radfahrer:innen sollten betrunken lieber zu Fuß gehen, da sie sonst Bußgelder von mindestens 200 Euro riskieren.
Wegen der geringen Entfernung ist ein Urlaub in den Niederlanden für viele deutsche Autofahrer:innen eine tolle Option. Vor Ort lohnt es sich, den Wagen auch mal stehenzulassen und stattdessen auf das Fahrrad umzusteigen.