
Innerhalb von 10 Minuten verspricht Gorillas, dir Supermarkt-Artikel zu liefern.Bild: IMAGO / Michael Gstettenbauer
Supermarkt
30.09.2021, 16:0130.09.2021, 16:01
Der Lebensmittellieferdienst Gorillas gehört zu den großen Gewinnern der Pandemie. Als einer der ersten Lieferanten für alltägliche Supermarktartikel und mit dem Versprechen, innerhalb von 10 Minuten zu liefern, profitierte das Start-Up sehr von den Konsequenzen des Lockdowns.
Gorillas wird überraschend beliebtester Arbeitgeber
Im aktuellen Linkedin-Ranking landet Gorillas als Arbeitgeber beliebtesten Start-Ups auf Platz 1, berichtet die "Lebensmittel Zeitung". Das ist überraschend, weil das Berliner Unternehmen in seiner jungen Geschichte häufig kritisiert wurde – für seine Arbeitsbedingungen. Großes Interesse scheint aber weiterhin zu bestehen.
Das Ranking ist aus einer Analyse von Linkedin abgeleitet worden, die unter Berücksichtigung von vier Faktoren durchgeführt wurde. Sie richtet sich nach Beschäftigungswachstum, Interaktion auf der Networking-Plattform, Interesse an Jobangeboten und die Anziehungskraft für Top-Kandidaten.
Hält sich Gorillas nicht ans deutsche Arbeitsrecht?
Was bei der Bewertung keine Rolle spielt, aber für die Qualität in diesem Beruf nicht unwichtig ist, ist die Arbeitsplatzsicherheit, also wie einfach Angestellten gekündigt werden kann. In den USA wurde, nachdem man beschlossen hatte, die vorhandenen Expansionspläne vorerst zu kippen, gerade erst mitgeteilt, dass ein großer Teil der Mitarbeiter entlassen werden wird.
Bereits im Juli berichtete der "Tagesspiegel" über Proteste gegen die Arbeitsbedingungen bei Gorillas. In Berlin haben sich einige Fahrradkuriere zusammengetan um mit wilden Streiks, also spontanen Arbeitsniederlegungen ohne eine Gewerkschaft, um zu protestieren. Das gelang äußerst medienwirksam. Die Angestellten forderten rechtzeitige Bezahlung, wetterfeste Kleidung und verkehrssichere Fahrräder. Dinge, die ein Arbeitgeber eigentlich selbstverständlich bereitstellen sollte, die den Kurieren arbeitsrechtlich ohnehin zustehen.
(vdv)
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