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Supermarkt: Großer Butter-Rückruf – auch Discounter betroffen

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Gleich zwei Butter-Artikel werden derzeit zurückgerufen.Bild: www.imago-images.de / imago images
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Supermarkt: Butter-Rückruf – auch Discounter betroffen

17.12.2024, 17:11
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Lebensmittelrückrufe sind etwas, das alle Verbraucher:innen hin und wieder mitbekommen – sei es durch Schlagzeilen, Social Media oder sogar beim Einkauf im Supermarkt. Im Grunde zeigen sie vor allem eines: Das System funktioniert. Hersteller und Behörden arbeiten eng zusammen, um potenzielle Risiken so schnell wie möglich zu identifizieren und Kund:innen zu schützen.

Egal ob es sich um fehlerhafte Verpackungen, Fremdkörper oder gesundheitsschädliche Stoffe handelt – ein Rückruf ist immer eine Vorsichtsmaßnahme. Auch, wenn man sich deshalb nicht verrückt machen sollte, kann ein dringender Rückruf schonmal etwas beunruhigen.

Nun werden gleich zwei verschiedene Butter-Artikel zurückgerufen.

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Penny, Edeka und Kaufland rufen Butter zurück

Das liegt daran, dass beide Produkte aus der gleichen Produktionsfirma kommen: der Würzburger Milchwerke GmbH. Dort hat es wohl einen – hoffentlich nicht folgenschweren – Fauxpas gegeben.

Infolgedessen sind metallische Fremdkörper in die Butter gelangt. Beziehungsweise selbstverständlich nicht in alle Butter-Produkte der Firma. Jedoch ist klar nachvollziehbar, welche Artikel eher unter dem Risiko stehen, mit dem Metall belastet zu sein.

Zum einen gilt das für den Eigenmarken-Artikel "Penny Deutsche Markenbutter mild 250 Gramm" und zudem für die "Frankenland Deutsche Markenbutter mildgesäuert 250 Gramm".

Im Falle der Penny-Butter bezieht sich der Rückruf ausschließlich auf in bayrischen Filialen gekaufte Packungen mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum 18. Januar 2025, 19. Januar 2025 und 20. Januar 2025. Zu erkennen sind die betroffenen Artikel laut "Lebensmittelwarnung.de" auch am Identitätskennzeichen DE BY 40426 EG.

Die zurückgerufene Frankenland-Butter ist demnach "seit dem 6. Dezember 2024 bei Kaufland und Edeka im Verkehr" – und zwar in Baden-Württemberg, Bayern, Sachsen und Thüringen. Betroffen sind aber ausschließlich die Produkte mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum 18. Januar 2025 und 19. Januar 2025.

Supermarkt: Betroffene Produkte können zu Verletzungen führen

In beiden Fällen ist zwar keine Panik angebracht, dennoch kann es im äußersten Fall zu Verletzungen kommen. Daher warnt die zuständige Firma Würzburger Milchwerke GmbH auch vor dem Verzehr beider Produkte:

"Fremdkörper in Lebensmitteln können nach dem Verzehr zu inneren Verletzungen sowie Verletzungen im Mund- und Rachenraum führen."

In solchen Fällen "oder bei Verdacht auf innere Verletzungen" sollten Verbraucher:innen demnach unverzüglich einen Arzt oder eine Ärztin aufsuchen.

Selbstverständlich sollten auch Menschen im selben Haushalt auf den Verzehr des verunreinigten Produktes hingewiesen werden. Das betroffene Produkt gehört entweder in den Müll oder kann in das Geschäft zurückgebracht werden. Der Kaufpreis werde "selbstverständlich erstattet". Auch, wenn es in den beiden Warnungen nicht erwähnt ist, wird in Rückruffällen in der Regel kein Kaufbeleg benötigt.

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