Großbritannien ist ein beliebtes Reiseziel für Städtetrips, Küstenurlaube oder Ausflüge in die Natur ist. Das blieb auch nach dem Brexit so, trotzdem hat die Attraktivität für deutsche Urlauber:innen aufgrund höherer bürokratischer Hürden etwas abgenommen. Und das, obwohl die meisten Menschen nun lediglich einen Reisepass brauchten.
Davon lassen sich echte Großbritannien-Reisefans natürlich nicht abschrecken. Dennoch werden sie nun von einer weiteren Hürde genervt. Denn ab dem nächsten Monat ist nicht nur das Vorzeigen eines Reisepasses notwendig, sondern die vorherige Anmeldung vor einer Reise auf die Insel.
Dann ist eine sogenannte ETA notwendig. Alles Wissenswerte dazu findet ihr hier.
Die ETA (Electronic Travel Authorisation) ist eine digitale Sicherheitsüberprüfung, die mit dem Reisepass verknüpft wird. Sie muss vor einem Aufenthalt in Großbritannien beantragt werden und kostet umgerechnet rund zwölf Euro.
Bislang mussten deutsche Urlauber:innen für Einreisen von bis zu 90 Tagen lediglich ihren Reisepass vorzeigen. Die ETA erlaubt ihnen nun mehrere Aufenthalte von bis zu sechs Monaten innerhalb eines Zeitraums von zwei Jahren, sofern der Reisepass während dieser Zeit gültig ist.
Ziel dieser neuen Maßnahme ist es, die Sicherheitskontrollen zu verbessern und einen Missbrauch des britischen Einwanderungssystems zu verhindern. Zu den abgefragten Informationen gehören unter anderem Angaben zu möglichen Vorstrafen. Ein vergleichbares System existiert bereits in anderen Ländern: In den USA heißt es ESTA, während in der EU noch in diesem Jahr ETIAS eingeführt werden soll.
Neben der Sicherheitskontrolle bringt die neue Regelung der britischen Regierung auch finanzielle Vorteile, da durch die verpflichtende Gebühr erhebliche Einnahmen erwartet werden.
Die neue Regelung gilt für Reisen nach Großbritannien ab dem 2. April. Die ersten Anträge für ETA können ab dem 5. März gestellt werden.
Die Bearbeitung erfolgt in den meisten Fällen innerhalb weniger Minuten automatisch. Dennoch wird offiziell eine Bearbeitungsdauer von bis zu drei Tagen angegeben. Es wird daher empfohlen, die Genehmigung frühzeitig zu beantragen.
Zwar ist es möglich, mit einem offenen ETA-Antrag nach Großbritannien zu reisen, jedoch besteht bei der Ankunft die Unsicherheit, ob die Genehmigung rechtzeitig erteilt wird. Karolina Wojtal, Sprecherin des Europäischen Verbraucherzentrums Deutschland, nennt ETA eine "Einschränkung für die Reisenden" und prognostiziert: "Es wird zu dem ein oder anderen bösen Erwachen am Flieger führen."
Für die Beantragung empfiehlt das britische Innenministerium die Nutzung einer speziellen App. Alternativ kann das Verfahren auch über eine Internetseite durchgeführt werden.
Antragsteller:innen müssen neben ihren persönlichen Daten und Angaben zu ihrer Adresse und ihrem Arbeitsplatz ein Foto ihres Reisepasses hochladen. Für Personen über neun Jahre ist zudem ein aktuelles Gesichtsbild erforderlich. Auch einige Sicherheitsfragen müssen beantwortet werden.
Grundsätzlich liegt die Verantwortung für die rechtzeitige Beantragung der ETA beim Reisenden selbst. Wer seinen Flug direkt bei einer Fluggesellschaft bucht, muss sich selbst darum kümmern, die erforderlichen Dokumente zu beschaffen.
Anders verhält es sich bei Pauschalreisen. Laut Gesetz sind Reiseveranstalter verpflichtet, Kund:innen vor Vertragsabschluss über alle wichtigen Einreisebestimmungen zu informieren, erklärt Wojtal. Der Veranstalter müsse "vor Vertragsabschluss über alle wesentlichen Dinge informieren", darunter auch über "sämtliche Anforderungen an die Ein- und Durchreise".
Diese Informationen müssen schriftlich und unaufgefordert zur Verfügung gestellt werden. In den Unterlagen müsse laut der Expertin beispielsweise festgehalten sein, welche Reisepapiere erforderlich sind und welche Gültigkeitsdauer ein Reisepass haben muss.
Haben Verbraucher:innen die Reise bereits gebucht, bevor die ETA-Pflicht beschlossen wurde, etwa im vergangenen Jahr, liegt es laut Wojtal ebenfalls in der Verantwortung des Reiseveranstalters, über die Änderungen zu informieren.
Das Oberlandesgericht Frankfurt, sagt Wojtal, sehe diese Verpflichtung auch bei reinen Flugbuchungen (mit Zwischenstopps) über Online-Plattformen gegeben.
(mit Material der dpa)