
Verspätungen im Flugverkehr sind keine Seltenheit.Bild: Getty Images Europe / Sean Gallup
Urlaub & Freizeit
Kurz vor der Urlaubszeit plant die EU Änderung der Flugverspätungs-Regelung. Verbraucherschützer kritisieren den Vorschlag scharf.
29.03.2025, 09:3829.03.2025, 09:38
Der Sommerurlaub ist für viele schon gebucht – und wer weiter weg möchte, wird wahrscheinlich das Flugzeug nehmen. Doch während die meisten Flüge pünktlich und sicher abheben, gibt es immer wieder Verspätungen und unerfreuliche Vorfälle. Besonders in Nürnberg häuften sich in der letzten Zeit verspätete Flüge.
Bisher konnten Reisende in solchen Fällen eine Entschädigung von der Airline erhalten, die sogar ganz einfach per App berechnet werden konnte. Doch jetzt plant die EU eine drastische Veränderung der Entschädigungsregelungen – und die könnte für Passagiere weitreichende Folgen haben.
Flugreisen: EU will Entschädigungsansprüche bei Verspätungen verändern
Bisher galt für Flugreisende: Bei einer Verspätung von mehr als drei Stunden haben sie ein Recht auf Entschädigung. Doch die EU möchte diese Regelung nun anpassen – und zwar deutlich.
Ein neuer Vorschlag sieht vor, dass Passagiere bei Verspätungen von bis zu zwölf Stunden keinen Entschädigungsanspruch mehr haben könnten. Diese mögliche Änderung hat bereits heftige Kritik ausgelöst, vor allem von Verbraucherschutzorganisationen und der Reisebranche.
Kritik von AirHelp: EU schwächt Verbraucherschutz
Das Travel-Tech-Unternehmen AirHelp, das sich auf Entschädigungsansprüche von Flugreisenden spezialisiert hat, äußerte in einer Mitteilung, die "Ippen Media" vorliegt, scharfe Kritik an den Plänen der EU. "Das wäre eine massive Schwächung des Verbraucherschutzes", warnt Tomasz Pawliszyn, CEO von AirHelp.
"Die EU darf die bestehenden Rechte nicht zugunsten der Fluggesellschaften opfern." Der Vorschlag geht auf einen Impuls des dänischen Verkehrsministers und der Airline Scandinavian Airlines (SAS) zurück, die trotz staatlicher Unterstützung hohe Verluste verzeichnen soll.
Pawliszyn betont, dass die Entschädigungskosten für Fluggesellschaften laut der EU-Verordnung EC 261 lediglich 0,58 Cent bis 1,17 Euro pro Passagier betragen – was keine "zu große finanzielle Belastung" für die Airlines darstellt. Er kritisiert: "Die Rechte von Flugpassagieren einzuschränken, um eine angeschlagene Fluggesellschaft zu finanzieren, ist nicht fair."
Drei-Stunden-Regel: Etabliert und fair
Die geplante Änderung könnte zudem zu Verwirrung führen und die Souveränität Europas in dieser Branche gefährden, heißt es bei der "Frankfurter Rundschau". Seit über 20 Jahren regelt die EU-Verordnung Nr. 261, dass Passagier:innen bei Verspätungen von mehr als drei Stunden Anspruch auf Entschädigung haben – eine Regel, die weltweit als Standard für den Verbraucherschutz gilt. "Die Drei-Stunden-Regel ist ein fairer Kompromiss zwischen dem Verbraucherschutz und den Herausforderungen der Fluggesellschaften", erklärt Pawliszyn.
Ein weiteres Argument von AirHelp: Die Drei-Stunden-Regel zwingt Fluggesellschaften dazu, ihre Abläufe zu verbessern. Pawliszyn sagt dazu:
"Sie motiviert Airlines, ihre Umlaufzeiten, Wartungspläne und Besatzungsverfügbarkeiten langfristig zu optimieren. Das führt zu einer besseren Nutzung der Flughafeninfrastruktur und verringert den Bedarf an zusätzlichen Ausgleichsflügen, die wiederum CO₂-Emissionen verursachen."
Über 80 Prozent weniger Entschädigungsansprüche
AirHelp warnt davor, dass eine Änderung der Regel dazu führen würde, dass über 80 Prozent der Flüge nicht mehr für eine Entschädigung infrage kämen. Das würde den Passagieren wichtige Rechte nehmen.
"Wir finden, dass die Drei-Stunden-Regel eine angemessene Entschädigung bei Verspätungen gewährleistet, das Vertrauen der Öffentlichkeit stärkt und Flugreisen zuverlässiger macht", sagt Pawliszyn abschließend. "Die EU sollte den Schwellenwert von drei Stunden beibehalten – die Rechte der Verbraucher:innen sollten gestärkt und nicht geschwächt werden."
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