
Solche Momente lieber für die Ferien aufheben. Bild: dpa / Roberto Pfeil
Urlaub & Freizeit
Urlaub in den Sommerferien kann teuer werden. Wenn man ihn mit schulpflichtigen Kindern vorzieht, aber auch.
08.07.2025, 12:1008.07.2025, 12:10
Sommerferien, yay! Für alle schulpflichtigen Kinder gibt es wohl kaum etwas Besseres. Endlich sechs Wochen keine Hausaufgaben, nicht früh aufstehen und vor allem: ganz viel chillen.
Trotz immer weiter steigender Reisekosten gehört für viele in den Sommerferien auch ein großer Urlaub mit der ganzen Familie dazu. Weil sie mit dieser Idee aber nicht allein sind, können die Kosten für Flüge und Unterkünfte in den Sommerferien sogar noch teurer werden.
Warum also nicht einfach ein bisschen früher losfahren? So manche Eltern erlassen ihren Kindern dafür gerne mal ein paar Schultage und melden sie im Zweifel für die letzten Tage vor den Ferien krank. Weil sie damit gegen geltendes Recht verstoßen, kann das aber ebenfalls ganz schön teuer werden.
Urlaub mit Kindern: Schulpflicht unbedingt einhalten
"Die Erziehungsberechtigten müssen dafür sorgen, dass die schulpflichtigen Kinder und Jugendlichen die Schule besuchen. Dies gilt auch für die letzten Tage vor den Ferien", betont das bayerische Kultusministerium. In den vergangenen Jahren hatte mehrere Bundesländer entsprechende Kontrollen an den Flughäfen eingeführt.
Bei der Passkontrolle können Beamt:innen feststellen, in welchem Bundesland das Kind gemeldet ist und ob es dort eigentlich noch Schule hätte. Ist das der Fall, informieren die Behörden das Ordnungsamt.
Die einfache Erklärung der Eltern über eine angebliche Krankheit reicht als Begründung hier nicht aus. Gerade kurz vor den Ferien liegt dann der Verdacht nahe, dass sogenannte "Flunkerferien" eingelegt werden.
Bußgelder von bis zu 2500 Euro für "Flunkerferien"
Kann kein Attest vorgelegt werden, darf die Familie zwar trotzdem fliegen – allerdings droht dann ein Bußgeld. Und das haben die Bundesländer für diesen Sommer noch einmal angehoben. Wie die "Welt" berichtet, ist der Urlaub vor den Ferien für Schulkinder aus Bremen noch mit am günstigsten. Hier kostet der Verstoß zwischen 35 und 250 Euro.
In Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern kann ein Bußgeld von bis zu 2500 Euro drohen. In Sachsen beträgt die Strafe 1250 Euro, in Hamburg werden 150 Euro pro Fehltag fällig.
Bayern veranschlagt indes eine doppelte Strafe, denn belangt wird jeder Elternteil. Je nach Landkreis können hier bis zu 1000 Euro Bußgeld fällig werden.
Zusätzlich verlangen die Behörden laut "Welt" mitunter eine Strafe, die sich am konkreten Vorteil der "Flunkerferien" berechnet. Die jeweilige Ersparnis, die für die vorgezogenen Ferien eingefahren werden konnte, muss also direkt zurückgezahlt werden.
Das Problem mit Schulschwänzer:innen vor den Ferien wird immer größer. In den vergangenen fünf Jahren stieg die Zahl der entsprechenden Bußgeldbescheide teils um mehr als 50 Prozent an. Allein in Nordrhein-Westfalen wurden 2024 insgesamt 8000 solcher Verfahren angestrengt.
Ausnahmen für eine Beurlaubung trotz Schulpflicht gelten nur für bestimmte Fälle wie runde Geburtstage der Großeltern oder die Hochzeit von nahen Verwandten. Auch hier muss im Zweifel allerdings ein entsprechender Beweis vorgelegt werden.
Neben dem Bußgeld könnten die "Flunkerferien" indes auch für die Kinder selbst Konsequenzen haben. Nach einer Verwarnung ist es im Wiederholungsfall auch möglich, das Vergehen im Zeugnis zu vermerken.
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