Für viele Urlauber:innen war es ein Schock: FTI Touristik, der drittgrößte Reiseveranstalter in Europa, ist insolvent. Tourist:innen, die bei dem Anbieter gebucht haben, lebten entsprechend in großer Unsicherheit. Bis einschließlich 5. Juli wurden zunächst alle Reisen storniert. So wurde es gemeinsam mit dem vorläufigen Insolvenzverwalter und dem Deutschen Reisesicherungsfonds (DRSF) entschieden.
Seit Freitag herrscht auch Gewissheit darüber, was mit Reisen nach dem Stichtag passiert. FTI Touristik hat alle gebuchten Reisen gestrichen. Der vorläufige Insolvenzverwalter Axel Bierbach teilte nach einem Beschluss des Gläubigerausschusses am Freitag mit, auch sämtliche ab 6. Juli geplanten Reisen würden storniert.
Der Deutsche Reisesicherungsfonds (DRSF) wäre bereit gewesen, mit anderen Reiseveranstaltern die Verrechnung bestehender Erstattungsansprüche zu regulieren. Aber in der Kürze der Zeit sei keine Lösung zur Übernahme der Pauschalreisen gefunden worden. Um den FTI-Kund:innen vor Beginn der Sommerferien endlich die nötige Planungssicherheit zu geben und ihnen eine sofortige Neubuchung ihrer Reise bei einem anderen Anbieter zu ermöglichen, seien jetzt alle verbliebenen Reisen storniert worden.
Betroffen seien 175 000 Pauschalreisen und bestimmte Einzelleistungen, die Kund:innen für Abreisen ab dem 6. Juli über die insolventen Gesellschaften FTI Touristik GmbH und BigXtra Touristik GmbH sowie über die Vertriebsmarke 5vorFlug gebucht haben. Mit der Absage sämtlicher Pauschalreisen könnten nun auch die Reisebüro-Partner von FTI ihren Kunden alternative Reisen anbieten. Das Unternehmen habe begonnen, die Kund:innen, Reisebüros und Hotels zu informieren.
Auch wenn die Stornierungen für viele Kund:innen bitter sein dürfte – immerhin gibt es jetzt mehr Klarheit beim weiteren Vorgehen. Denn die Pressestelle des Reiseveranstalters hatte gegenüber "Focus Online" erklärt, man werde an die Urlauber:innen keine Zahlungsaufforderungen verschicken. Auch von den ebenfalls insolventen Firmen "Big Xtra" oder "5vorFlug", die zu FTI Touristik gehören, wird es keine solchen Aufforderungen geben. Die Pressestelle erklärte:
Selber die Reise stornieren sollte man aber besser nicht. Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass dann die vertraglich vereinbarten Stornogebühren bezahlt werden müssen. Wenn eine Pauschalreise hingegen wegen der Insolvenz nicht stattfinden kann, sind Reisende über den sogenannten Reisesicherungsfonds abgesichert.
Auch der Reiserechtsexperte und Rechtsanwalt Kay P. Rodegra rät mit Blick auf die Stornokosten von einer eigenmächtigen Stornierung von Reisen ab dem 6. Juli eher ab. "Man muss abwarten, ob die Reise von FTI abgesagt wird", sagt er und schätzt: "Das wird man relativ zeitnah erfahren."
Auch Reiserücktrittspolicen helfen nicht. "Wer aus bloßer Unsicherheit seine FTI-Reise storniert, macht das auf eigenes Risiko, es liegt kein Fall für die Reiserücktrittskostenversicherung vor", stellt Rodegra klar. Nur wenn ein Versicherungsgrund vorliege, zum Beispiel eine plötzliche Erkrankung, die zur Reiseunfähigkeit führt, übernehme die Versicherung anfallende Stornokosten.
Wer ganz sicher im Sommer in den Urlaub fahren möchte und eine neue Reise buchen will, braucht in jedem Fall eines: Geld. "Der Kunde muss seinen Rückerstattungsanspruch beim DRSF anmelden und muss dann leider ein wenig Geduld haben", sagt Rechtsanwalt Rodegra. Das kann einige Wochen dauern.
Egal, ob die Reise seitens FTI Touristik schon storniert wurde oder nicht: Die betroffenen Urlauber:innen werden noch einige Zeit in der Schwebe hängen.
(mit Material von dpa)