Rauchschwaden über Athen: In Griechenland wüten momentan Waldbrände.Bild: AP / Derek Gatopoulos
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Der Juni und Juli in Griechenland waren die heißesten seit Beginn der Temperaturaufzeichnungen im Jahr 1960. Es hat seit Monaten nicht mehr geregnet und dementsprechend hoch ist die Waldbrandgefahr. In den vergangenen Tagen hatten Zivilschutz und Meteorologen immer wieder gewarnt, dass wegen der extremen Trockenheit und starken Winden jeder kleine Brand innerhalb weniger Minuten zu einem Großfeuer werden könnte.
Ein solcher Großbrand wütet seit Sonntagnachmittag in der Nähe von Griechenlands Hauptstadt Athen. Laut Reporter:innen vor Ort sollen touristische Einrichtungen von den Bränden derzeit nicht bedroht sein. Und doch stellen sich für Griechenland-Urlauber:innen oder diejenigen, die in Kürze ihre Reise antreten wollen, einige Fragen.
Waldbrände: Wie verhalte ich mich richtig?
Zwar gibt es bisher keine Berichte von Tourist:innen, die wegen der Waldbrände nahe Athen von Evakuierungen betroffen sein sollen. Im Juli war das jedoch anders: Bei Waldbränden auf der griechischen Insel Kos mussten Hotels evakuiert werden. Die Waldbrandgefahr in Teilen des Landes ist momentan groß.
Reisende sollten deshalb wachsam sein. Das Auswärtige Amt betont, wie wichtig es ist, erreichbar zu sein und ein einsatzbereites Mobiltelefon zur Hand zu haben. Man solle auch Cell Broadcast Alerts aktivieren, um per SMS Warnungen zu erhalten. In der Region Attika hat der Zivilschutz fünf aufeinanderfolgende Nachrichten versandt. Darin hieß es: "Waldbrand in Ihrer Nähe. Befolgen Sie die Anweisungen der Behörden." Außerdem gab es Anweisungen, in welche Richtung man fliehen solle.
Tourist:innen sollten den Verboten, Hinweisschildern, Warnungen und Anweisungen der lokalen Behörden und Sicherheitskräften Folge leisten. Das gilt übrigens auch für eine Rettung oder das Zurücklassen von Reisegepäck! Bei etwaigen Evakuierungen solle man sich mit Fragen zu Unterkunft, Transport, Verpflegung und Gepäck an den Reiseveranstalter wenden.
Ein Haus in der Nähe von Varnavas ist von den Flammen ergriffen worden.Bild: XinHua / Marios Lolos / dpa
Das Auswärtige Amt weist darauf hin, dass man im Notfall die europäische Notfallnummer 112 wählen soll. Durch eine Ortung könnten dann umgehend Rettungsmaßnahmen eingeleitet werden und die Telefonzentrale kann auch mit allen relevanten Stellen in Kontakt treten.
Feuer bricht während des Urlaubs aus: Was jetzt?
Es ist August und damit Hochsaison der Urlaubsreisen. Die Waldbrände in Griechenland dürften deshalb auch Reisende in Unruhe versetzen. Aber was kann man jetzt tun?
Es gibt zwei Möglichkeiten: Den Reisevertrag kündigen oder gegebenenfalls den Reisepreis mindern. Dazu müssen aber bestimmte Voraussetzungen vorliegen.
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Kündigung möglich, wenn Waldbrände Urlaub erheblich erschweren
Zunächst einmal muss die Reise vor Ort erheblich erschwert sein. Laut der Verbraucherzentrale Hamburg ist das etwa dann der Fall, wenn das Hotel von den Flammen beschädigt oder der Urlaubsort von den Flammen und dem Rauch bedroht wird. Pauschalreisende können dann den Reisevertrag kündigen und der Reiseveranstalter muss sich auch um die Heimreise kümmern.
Wann eine Minderung des Reisepreises durchgesetzt werden kann
Bricht man seinen Urlaub nicht ab oder ist die Reise durch den Waldbrand auch einfach nicht erheblich erschwert, kommt noch eine Minderung des Reisepreises in Betracht. Dazu müssten zum Beispiel Reiseleistungen nicht mehr richtig nutzbar sein. Reisende sollten also hellhörig werden, wenn etwa der Pool wegen Wasserrationierungen leer bleibt oder die Verpflegung nicht mehr den Standards entspricht.
Wichtig: Reisemängel müssen dem Veranstalter unverzüglich angezeigt werden. Damit sollte man also nicht bis zur Rückkehr aus dem Urlaub warten.
Kann man bei einer Pauschalreise wegen Waldbränden nicht wie geplant zurückreisen, muss der Reiseveranstalter bis zu drei weitere Nächte bezahlen. Weniger abgesichert ist man übrigens, wenn man nicht pauschal gebucht hat. Individualreisende müssen sich eigenständig um die Rückreise oder neue Unterkünfte kümmern.
Welche Rechte hat man bei Evakuierung des Hotels?
Das gilt auch, wenn die Unterkunft wegen eines Waldbrandes evakuiert wird. Allerdings muss bei Individualreisenden die Unterkunft den Preis erstatten und darf keine Stornierungsgebühren einbehalten, wenn sie wegen eines Waldbrandes evakuiert werden muss, berichtet der ADAC.
Bei Pauschalreisenden ist der Reiseveranstalter in der Pflicht und muss sich entweder um eine neue Unterkunft oder um eine schnelle Rückreise der Reisenden kümmern. Ist eine schnelle Rückreise wegen der Umstände des Waldbrandes nicht möglich, müssen bis zu drei weitere Übernachtungen übernommen werden.
Flug fällt wegen Waldbrand aus: Gibt es Geld zurück?
Ist man gerade auf dem Weg in den Urlaub Richtung Griechenland, könnte die Anreise durch die Situation vor Ort erschwert sein. Pauschalreisende sollten sich in dem Fall wieder an ihren ersten Ansprechpartner, den Reiseveranstalter, wenden.
Grundsätzlich verhält es sich mit den Rechten bei Flugausfällen so: Fällt ein Flug wegen eines Waldbrandes aus, können Fluggäste entscheiden, ob sie den Ticketpreis zurückverlangen oder eine Ersatzbeförderung erhalten möchten. Mit Entschädigungszahlungen sieht es hingegen schlecht aus, weil es sich bei Waldbränden um außerordentliche Umstände handelt, die die Airline nicht zu verantworten hat.
Kann man die Reise wegen Waldbränden stornieren?
Sitzt man noch zu Hause und verfolgt die Waldbrände in Griechenland in den Nachrichten könnte man sich unweigerlich fragen, ob man die Reise überhaupt noch antreten möchte. Hat man seine Reise pauschal gebucht und treten am Urlaubsort außergewöhnliche Umstände auf, die die Reise beeinträchtigen, kann man kostenlos stornieren, schreibt die Verbraucherzentrale Hamburg.
Bei dieser Bewertung kommt es nicht auf das persönliche Empfinden, sondern auf die objektive Sicht an. Laut ADAC kann etwa eine konkrete Reisewarnung ein Indiz für einen außergewöhnlichen Umstand sein.
In Griechenland versucht man die Kontrolle über die Waldbrände zu bekommen. Bild: ZUMA Press Wire / Aristidis Vafeiadakis / dpa
Auch ein Stornierungswunsch gestaltet sich bei Individualreisenden wieder komplizierter. Bei Flügen kommt es auf den gebuchten Tarif an und bei Unterkünften muss der Reisepreis in der Regel gezahlt werden, es sei denn, die Unterkunft kann gar nicht erst zur Verfügung gestellt werden, schreibt die Verbraucherzentrale Hamburg.
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