Wenn eine Frau in Deutschland häusliche Gewalt erlebt, können Frauenhäuser ein Zufluchtsort sein. Sie bieten Schutz für sie und ihre möglichen Kinder. Auch erhalten Betroffene dort oft juristische Beratung und psychologische Betreuung.
Frauenhäuser sind eine wichtige Institution, um gegen Gewalt gegen Frauen zu kämpfen. Doch das System hat massive strukturelle Probleme: Viele Einrichtungen sind überbelegt und unterfinanziert.
In Thüringen wird nun an einer Lösung gearbeitet. Dort haben von Gewalt betroffene Frauen erstmals einen Rechtsanspruch auf einen Schutzplatz.
Um das erfüllen zu können, soll es künftig flächendeckend Frauenhäuser und Schutzwohnungen in dem Bundesland geben. Dazu ist geplant, mehr Personal einzustellen und 100 Betten mehr bereitzustellen. Auch barrierefreie Räumlichkeiten sollen mit einbezogen werden.
Neben den Schutzräumen für Frauen sollen in Zukunft auch Einrichtungen geschaffen werden, die sich an männliche und queere Opfer von häuslicher Gewalt richten.
Für die Finanzierung der umfassenden Pläne wurden die Zuständigkeit von den Kommunen auf das Land übertragen. Damit übernimmt Thüringen nun alle Kosten. Der Landtag hatte dem dazugehörigen Gesetz im Sommer 2024 bereits zugestimmt.
Lange wurde kritisiert, dass es zu wenige Frauenhäuser gebe, in fünf Landkreisen sogar gar keine. Das soll sich nun ändern.
2023 gab es in Deutschland rund 400 Frauenhäuser mit circa 7700 Plätzen, laut der bundesweiten Frauenhaus-Statistik. Damit wurden die Vorgaben der Istanbul-Konvention deutlich verfehlt.
Seit 2018 gilt die Istanbul-Konvention in Deutschland. Der völkerrechtliche Vertrag wurde 2011 zur Prävention und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen geschaffen. Mit der Unterzeichnung hat sich Deutschland dazu verpflichtet, diese einzuhalten. Laut der Konvention müsste es 21.000 Frauenhausplätze geben. Deutschland hat gerade mal gut ein Drittel davon.
Das größte Problem ist dabei die knappe und uneinheitlich organisierte Finanzierung. Frauenhäuser müssen teilweise jedes Jahr neu um ihre Finanzierung mit der zuständigen Kommune oder Bundesland kämpfen.
Elisabeth Oberthür vom Verein Frauenhauskoordinierung erklärt dazu, dass in Baden-Württemberg oder dem Saarland nur Plätze für Frauen finanziert werden, die sozialleistungsberechtigt sind. Alle anderen müssen selbst für ihren Aufenthalt zahlen.
In Berlin seien die Zuschüsse für Frauenhäuser wiederum freiwillig. In anderen Ländern gebe es eine Mischfinanzierung vom Land, der Stadt und einem Förderverein.
Mit den finanziellen Unsicherheiten können die Frauenhäuser nicht gut planen. Und letztlich trifft es die schutzsuchenden Frauen am schlimmsten.