Ende September startet in München wieder das größte Bierfest der Welt. Das Oktoberfest wird mit Bier, Party und deftigem Essen auch 2024 wieder ein Millionenpublikum aus aller Welt anlocken. Bei der Gaudi steigen regelmäßig die Promillezahlen so hoch, dass alle Hemmungen fallen.
Deswegen hat die Polizei in der Regel alle Hände voll zu tun. Denn nicht nur bei den Gastwirt:innen und Bierschenken rollt auf der Wiesn der Rubel, auch das Münchener Ordnungsamt stellt allerlei Bußgeldbescheide aus. Wer sich auf einen Besuch beim ältesten Bierfest der Welt vorbereitet, sollte zunächst einmal die Kosten fürs Danebenbenehmen studieren.
Denn wer die durchschnittlich 15 Euro für eine Maß Bier für einen astronomischen Preis hält, dürfte sich bei den Geldstrafen für Fehlverhalten und Ordnungswidrigkeiten die Augen reiben. Wer sich nicht an die Regeln hält, ist nämlich schnell mehrere hundert Euro los.
Der wohl am meisten verbreitete Fehltritt wird von vielen immer noch als Kavaliersdelikt betrachtet: das Schwarzfahren. Wer ohne gültiges Ticket in Bus oder Bahn ertappt wird, muss in München, wie in den meisten öffentlichen Nahverkehrsverbänden, 60 Euro bezahlen.
Happiger wird es aber schnell, wenn Alkohol ins Spiel kommt. Vor allem Männer neigen nach ein paar Bier dazu, schmutzige Toiletten zu meiden und sich stattdessen im Gebüsch oder Wegrand zu erleichtern. Fürs Wildpinkeln berechnet die Stadt München allerdings 100 Euro. Polizeibeamte sind in Bayern zudem dazu angehalten, das Verbot sehr streng zu handhaben.
Aus derselben Kategorie, aber viel teurer, sind Missgeschicke im Taxi. Was im normalen Leben lediglich Kleinkindern und Babys unterläuft, passiert zur Wiesnzeit in München viel zu häufig. Wer sich so gehen lässt, dass er sich im Taxi übergibt oder einnässt, muss nämlich 1500 Euro für die Reinigung berappen.
Je nach Promillewert, ist das aber immer noch günstiger, als selbst betrunken zu fahren. Zwar beginnt der Strafkatalog hier deutlich niedriger, die Konsequenzen können aber deutlich darüber hinauswachsen. Unter einem Blutalkoholwert von 0,5 Promille halten sich die Bußgelder noch in Grenzen.
Das betrifft nämlich nur Fahranfänger:innen in der Probezeit und kostet 250 Euro. Zusätzlich berechnet das Kraftfahrt-Bundesamt, umgangssprachlich schlicht als "Flensburg" bekannt, einen Punkt im Fahreignungsregister.
Bei über 0,5 Promille werden auch erfahrene Fahrer:innen zur Kasse gebeten. Hier liegen die Strafen zwischen 500 und 1500 Euro, wie "bussgeldkatalog.org" schreibt. Hinzu kommen mindestens zwei Punkte in Flensburg und je nach Vorgeschichte und Schwere der Ordnungswidrigkeit zwischen einem und drei Monaten Fahrverbot.
Deutlich billiger, aber in der Hitze des Gefechts ähnlich schmerzhaft, ist die Bestrafung fürs Rauchen im Festzelt. Das Rauchverbot gilt bereits seit 2010, angekommen ist es aber noch nicht bei allen. Wer sich eine Zigarette ansteckt, wird zwar nicht zur Kasse gebeten. Dafür droht aber der Rausschmiss aus dem Festzelt.
Auf Messers Schneide balanciert zudem, wer sich einen Maßkrug als Souvenir nach Hause nehmen will. Denn hier verlassen Oktoberfestgänger:innen den Boden der Ordnungswidrigkeit. Denn wer erwischt wird, muss mit einer Strafanzeige rechnen.
Diese kann bis zu 360 Tagessätzen oder einem Jahr Freiheitsstrafe nach sich ziehen. Mit der harten Hand des Gesetzes müssen aber in der Regel nur Wiederholungstäter rechnen. Wer sich ohne Vorstrafen als Langfinger betätigt, kann auf die Einstellung des Verfahrens hoffen. Weil der Maßkrug-Klau immer beliebter wird, greift der Ordnungsdienst aber auch immer härter durch.
Ein ganz anderes Vergehen hat rein gar nichts mit Trunkenheit zu tun und zieht trotzdem schwere Konsequenzen nach sich. Neben dem Diebstahl von Krügen ist auch das Steigenlassen von Drohnen im Aufwärtstrend. Das verstößt aber auf öffentlichen Veranstaltungen ohne Genehmigung gegen das Luftverkehrsgesetz. Deshalb droht eine Anzeige und 500 Euro Strafe.
Dabei handelt es sich nicht um den einzig verbotenen Verkehr. Denn wer sich beim Sex auf dem Oktoberfest erwischen lässt, macht sich der Erregung öffentlichen Ärgernisses schuldig. Hier hängt die Strafbemessung stark vom Einkommen ab. Als Richtwert gilt aber 1000 Euro Geldbuße. Wer ein schlüpfriges Vorstrafenregister hat, muss dazu mit einem Jahr Freiheitsstrafe rechnen.