Am Mittwoch ging es im Prozess gegen den Youtuber Rainer Winkler aka Drachenlord weiter. Der 32-Jährige führt seit Jahren einen erbitterten Kampf gegen zahlreiche Hater, also User aus dem Netz, die ihn beleidigen – und in der Vergangenheit mitunter sogar vor seinem Haus aufkreuzten. Zumindest Letzteres geht nun nicht mehr, denn vor wenigen Tagen wurde das baufällige Gebäude im (jetzt wieder) beschaulichen Altschauerberg abgerissen. Dem vorausgegangen war ein Verfahren gegen Winkler im Oktober, hier war er wegen gefährlicher Körperverletzung und weiterer Delikte zu zwei Jahren Haft ohne Bewährung verurteilt worden. Sowohl die Verteidigung als auch die Staatsanwaltschaft legten Berufung ein.
In seinen Youtube-Videos fällt der Drachenlord immer wieder durch fragwürdige Aussagen auf, was seine Hater auf den Plan ruft. Einige von ihnen verlagern das Geschehen vom virtuellen ins echte Leben, schikanieren ihn teilweise, bis er handgreiflich gegen sie wird – so kam es schließlich auch zu den angeklagten Delikten. Ein Hauptbelastungszeuge am Dienstag war von Winkler mit einer Taschenlampe geschlagen worden. Das Gericht erster Instanz ging nicht zugunsten des Drachenlords von Notwehr aus, auch deshalb war die Strafe recht hoch ausgefallen.
Das Verfahren am Mittwoch hingegen brachte eine nicht unwesentliche Wende, denn nun wurde eine einjährige Haftstrafe ausgesprochen, die zudem zur Bewährung ausgesetzt ist – zumindest vorerst muss Winkler also doch nicht hinter Gitter. Auf Anfrage von watson erklärt der Medienanwalt Christian Solmecke, was dahintersteckt.
Ein wichtiger Faktor in der Berufungsverhandlung: Es wurde ein neues Gutachten präsentiert, das wesentlich zur neuen Bewertung des Falls beitrug. Das Dokument bescheinigt dem Angeklagten eine verminderte Schuldfähigkeit, was wiederum Konsequenzen nach sich zieht. Rechtlich bedeutet das:
Schon in der vorigen Verhandlung gab es ein Gutachten, darin war von verminderter Intelligenz sowie einer narzisstischen Störung bei Winkler die Rede gewesen. Dies reichte aber gerade nicht, um eine verminderte Schuldfähigkeit anzunehmen. Insoweit ist das neue Gutachten ein echter Gamechanger.
Doch noch weitere Gründe erklären das mildere Urteil. Solmecke ordnet ein: "In zwei Fällen, in denen Winkler wegen (gefährlicher) Körperverletzung angeklagt war (Schlag mit der Taschenlampe, Schläge gegen zwei Medizinstudenten), sah das Berufungsgericht jetzt offenbar doch die rechtfertigende Notwehr als gegeben." Aus den Videos, die das Geschehen festhalten, sei ersichtlich gewesen, dass Winkler "keine andere Möglichkeit gehabt" habe, als sich zu wehren. "Man konnte in den Videos sehen, wie sehr Winkler provoziert wurde und dass sogar Worte fielen wie 'Schlag doch'. Daher wurde Winkler von diesen Vorwürfen freigesprochen", so der Medienanwalt.
Hinzukommt: Drachenlords sogenannte Hater gaben rund um den Prozess absolut kein gutes Bild ab. Der Zeuge, den Winkler mit der Taschenlampe angegriffen hatte, wurde am Mittwoch sogar abgeführt, nachdem er Beamte angepöbelt hatte – mit einem Blutalkoholwert von 1,76 Promille. Solmecke ist sich sicher: "Der Gesamteindruck der (teils betrunkenen) Hater vor Gericht dürfte einen entsprechenden Eindruck auf den Richter hinterlassen haben. Besonders auch der des betrunkenen Hauptbelastungszeugen, der später wegen Randalierens verhaftet wurde – wegen der Taten gegen ihn wurde Winkler später freigesprochen."
Aber auch der Drachenlord selbst dürfte seinen Beitrag zum herabgesetzten Strafmaß geleistet haben, vermutet der Experte: "So hat er sein Haus verkauft, ist von Altschauerberg weggezogen und hat vor Gericht beteuert, sein Leben ändern zu wollen, um nicht ins Gefängnis zu müssen. Das hat seine Sozialprognose verbessert." Insoweit habe Winkler "seit dem letzten Prozess bereits eine recht überraschende Wandlung vollzogen".
Diese Einschätzung wäre für das Gericht allerdings nicht zwingend gewesen. Zwar steht auf der einen Seite sein Auszug aus dem Haus, andererseits jedoch nahm sich Winkler in den vergangenen Monaten in seinen Youtube-Videos nicht zurück, sprach weiterhin regelmäßig über seine Hater und filmte diese sogar im Stream auf der Straße. All dies trug sicherlich nicht zur Deeskalation bei. In diesem Sinne führte die Staatsanwältin am Mittwoch aus, Winklers Situation habe sich durch den Hausverkauf nicht grundlegend geändert, da er weiter Videos produziere und Konfrontationen abzusehen seien. Einen Beitrag dazu leiste nicht zuletzt der auffällige blaue Ford Ranger, den Winkler zwischenzeitlich erwarb und der ihn praktisch überall sofort verrät.
Mit dem jetzigen Bewährungsurteil gehen gleich mehrere Auflagen einher. Der Drachenlord muss sich einen Therapeuten suchen und obendrein Kontakt mit einer Medienberatung aufnehmen. Weiterhin soll er 2500 Euro an eine Initiative von Eltern krebskranker Kinder zahlen. Durch dieses Paket hofft das Gericht offenbar, dass der Youtuber seine psychischen Probleme in den Griff bekommt und letztendlich auch sein nach wie vor kontroverses Auftreten im Netz überdenkt.
Entscheidend ist hier, dass Winkler diese Vorgaben unbedingt erfüllen muss, sonst wird die Bewährung widerrufen und es geht ins Gefängnis. Daher ist er nun quasi gezwungen, sich auch mit sich selbst auseinanderzusetzen. Dies begrüßt Solmecke: "Das sind alles sehr viel bessere Voraussetzungen dafür, dass er sich tatsächlich ändern könnte."
Perfekt ist jedoch auch dieses Urteil nicht, denn die Gefahr besteht, dass das "Drachengame" einfach weiter seinen Lauf nimmt. Der Youtuber habe "jetzt erst Recht kein geregeltes Leben mehr, weil er in einem Van lebt", zudem ist er finanziell abhängig von seinen Online-Aktivitäten. Solmeckes Befürchtung daher:
"Die Frage, ob er es letztlich schafft, weniger Situationen ausgesetzt zu sein, die ihn aus der Fassung bringen, bleibt damit offen", resümiert der Medienanwalt schließlich. Die ideale Lösung für diesen Fall gibt es wohl einfach nicht.
Doch hätte das Gericht ihm nicht beispielsweise auch ein Internet-Verbot auferlegen können, damit die Hater von vorneherein kein neues Futter mehr erhalten? Als Nebenstrafe ist so etwas nicht denkbar, erklärt Solmecke zunächst. "Im Rahmen der Bewährung bei Weisungen, die der Verurteilte erfüllen muss, um nicht ins Gefängnis zu müssen" seien die Richter allerdings flexibler. Somit gab es im Fall Winklers diverse Optionen.
Auch hier aber sind der Rechtsprechung Grenzen gesetzt, je stärker die möglichen Auswirkungen für den Angeklagten sind. An die Lebensführung des Verurteilten dürfen keine unzumutbaren Anforderungen gestellt werden. Solmeckes Einschätzung: "Hätte das Gericht ihm Youtube verboten, hätte man ihm seine finanzielle Lebensgrundlage und seinen Lebensinhalt genommen. Ein solcher Einschnitt in seine grundrechtliche geschützte Berufsfreiheit und sein Persönlichkeitsrecht wäre wohl unverhältnismäßig gewesen."